Beim TÜV in einer unabhängigen Werkstatt wurde eine ungleiche Bremswirkung auf der Hinterachse (Trommelbremsen) festgestellt.
Nach Recherche im Internet wurden selbst fachkundig Bremsbacken re+li gewechselt, sowie ein festsitzender Bremszylinder.
Beim Wiedervorfahren war das Problem nicht behoben. Auf Nachfrage meinte die Werkstatt, die Reparatur sei nicht anständig ausgeführt worden, schließlich kann das nur ein gelernter Mechaniker richtig. Es liege wohl an irgendwelchen „Einstellungen“ (an einer uralten Trommelbremse, naja…).
Ich habe die Mechaniker darüber informiert, dass die Ersatzteile richtig verbaut wurden, und dass ich einen Defekt des Bremskraftreglers vermute.
Ich habe den Wagen dann in der Werkstatt gelassen, um die Sache nachzuprüfen.
Am nächsten Tag ein Anruf, erwartungsgemäß war doch alles richtig verbaut.
Allerdings meinten die Mechaniker, es wäre ein falscher Bremszylinder verbaut worden, der nicht groß genug ist (wurde beim entsprechenden Autohändler bestellt!).
Jetzt zum Problem: Die Werkstatt hat einen neuen Bremszylinder verbaut, und danach festgestellt, dass das genau der selbe ist wie der von uns verbaute. Darauf haben sie wohl den „alten“ wieder eingebaut.
Da man zum (zweimaligen) Wechseln dieses Bremszylinders zwingend auch die Bremsflüssigkeit wechseln muss, erwarte ich nun eine entsprechende Rechnung.
Muss ich diese dann wirklich bezahlen?
Zuerst muss ich mich als „unfähig“ hinstellen lassen, und dann noch einen Batzen Geld bezahlen, weil die Werkstatt meine Meinung nicht ernst nimmt und irgendwelche falschen Reparaturen vornimmt?
Ich hoffe irgendwer hat eine Antwort parat.