Falsche Rücksendung vom Kunden

Liebe Experten,

Ich arbeite zwar selbst im Bereich Export, jedoch ist mir soetwas noch nie untergekommen:

Einer unserer Kunden hat ein Gerät, welches er bei uns gekauft hat, zur Reparatur zurückgeschickt. Da wir keine Bewilligung für Aktive Veredelung haben, wird die Sendung als Rückware importiert. Bei uns angekommen haben wir feststellen müssen, dass ein nicht deklariertes Teil in der Sendung lag: eine Taschenlampe (Wir stellen Umweltmesstechnik her - es gibt also keinen Bezug zu unserem Produkt).
Nun hat uns der Kunde wissen lassen, dass er die Taschenlampe gerne zurück hätte. Wie sollen wir denn in diesem Fall vorgehen? Das Zollamt anrufen und die „Falschlieferung“ melden und evtl. nachträglich importieren? Nichts zu machen und die Taschenlampe bei der Rücksendung wieder beilegen geht ja auch nicht!?

Ich hoffe es kann mir jemand helfen?!

Danke!

LG

Also spontan würde ich einen unfreien Versand zum Kunden mit normaler Post/Paket vorschlagen- das dürfte die wenigsten Probleme machen.

hallo melanie,
ich würde den zoll außen vor lassen und die taschenlampe einfach so zurückschicken. Vielleicht kann man sie ja sogar an privat als päckchen schicken. dann sollte man bei einem so geringen wert ohne den zoll mit maximal einer zollinhaltserklärung für pakete hinkommen. leider hast du das partnerland nicht angegeben dann hätte man evtl. noch mehr dazu sagen können.
gruss
detlef

Hallo Detelef,

Vielen Dank für die Antwort.
Die Sendung kam aus UAE und der Kunde bat darum, dass wir ihm die Taschenlampe auch wieder mit der Reparatur zurückschicken. Und da liegt dann auch mein Problem. Wenn ich die Taschenlampe mit zur Sendung packe, sollte ich sie dann nicht auch mit einem geringen Warenwert auf der Rechnung angeben? Evtl. mit einem erklärenden Zusatz, dass es sich dabei um eine versehentliche Lieferung gehandelt hat und wir die Lampe zu unserer Entlastung zurückschicken?

Danke & Viele Grüße
Melanie

es gibt jetzt 2 möglichkeiten. einfach die lampe kommentarlos dabei legen, genauso wie sie auch reingekommen ist, oder wie du vorschlägst mit aufführen und einen geringen warenwert angeben. der zoll hierfür beträgt 5 % in den uae. einen hinweis auf eine versehentliche lieferung würde ich nicht machen. dann müsste man das ja auch bei der einfuhrverzollung gemacht haben. ein großer aufwand für so eine kleine taschenlampe. wenn der kunde sich aber schon dahingehend geäußert hat, dass er das teil wieder zurück haben möchte, liegt es nahe das auch offiziell zu deklarieren. ich gehe mal davon aus, dass es sich nicht um eine hochwertige lampe handelt. einfach 5 eur angeben.
gruss
detlef

Super, vielen Dank!
Manchmal braucht es einfach einen anderen Denkansatz!

Viele Grüße
Melanie

wie wäre mit Umschlag, zurückschicken und als Geschenk deklarieren???

Moin Melanie,

wie war denn die Begleitdokumentation. Taschenlampe oder Umweltmeßtechnik?

Gruß
André