Hi Yasmin,
ich habe mal eine mehr oder weniger theoretische Frage:
…okay, theoretische Fragen - Antworten aber aus der kfm. Praxis…
Nemen wir mal an, jemand schließt telefonisch ein Zeitungsabonnement
ab und durch einen Fehler bei der Erstellung des
Bestätigungsschreibens wird dem Kunden ein zu niedriger
monatlicher Preis genannt. Ist das Unternehmen in diesem Fall
verpflichtet, diesen Preis zu halten? Was wäre, wenn ein Preis
von 0,00 EUR bestätigt wird, obwohl telefonisch ein Preis von
über „nichts“ besprochen wurde
Anm.: Verstehe es wohl so richtig: tel. wurde ein Preis von „mehr als ‚nichts‘“ vereinbart…
… - muss man als Kunde darüber stolpern?
Gibt es so etwas wie eine Pflicht zum mitdenken?
Hmm. - Wen willst Du denn „bedubben“?
Also, jetzt x im Ernst:
Im Grunde wurde vorher bereits ein Preis vereinbart, zwar telefonisch, aber trotzdem doch glaubwürdig – denn sonst wäre kein Vertrag zustande gekommen.
Wenn nun der Preis von 0,00 mit einem maschinellen Schreiben bestätigt wird, musst Du als Kunde davon ganz grundsätzlich ausgehen, dass es sich auch um einen Irrtum handeln könnte!
Ferner besteht - wie in Beispiel Nr. 2 …
Ein weiteres Konstukt aus der gleichen Richtung: Es soll zu
dem Abonnemet ein Prämie von 20 EUR ausgegeben werden und
durch einen Tippfehler werden schriftlich 200 EUR versprochen.
Müssen die ausgezahlt werden? Falls ja, müßten auch 2000 EUR
oder 20.000 EUR ausgezahlt werden?
…für den Vertragspartner überlicherweise die Möglichkeit der Anfechtung wegen Irrtums, aber wirklich nur dann, wenn ein Irrtum, vorlag.
Ist der „Fehler“ nicht durch einen Irrtum entstanden, und der Vertrag ist rechtlich - wohlgemerkt rechtlich - einwandfrei zustande gekommen (Vertrag ist nicht nichtig, verstösst nicht gegen die guten Sitten, evtl. Formvorschriften wurden eingehalten etc.pp.), gibt es keinen Grund…
Gibt es irgendwo Grenzen - sowas wie: alles Versprochene im
Rahmen des Machbaren muss auch gehalten werden?
…auch bei scheinbar unmachbaren Zusagen auf Einhaltung des Vertrages zu dringen!
(Es gibt Leute, die auf eine solche Weise Ihr Haus/Eigentum verloren haben. Deswegen wird die Sache „von wegen Irrtum“ auch häufig diskutiert…)
In der Praxis sieht das dann meist so aus, dass eine Partei (Unternehmen) die Anfechtung wegen Irrtums unternimmt (z.B. mit Einschreibebrief) - und die andere Partei (Kunde) dies entweder schluckt oder auf Einhaltung des Vertrages dringt… bis hin zu Gericht.
Für denjenigen, der den Nachteil hat, ist es meist mehr eine Sache der wirtschaftlichen Abwägung/Betrachtung, ob er eine Anfechtung ausspricht. Manches Mal, aber nur sehr geschickte Kaufleute machen das, wird „dieser Einzelfall“ für eine werbewirksame Massnahme herangezogen. 
Fragen über Fragen…
Was ist denn konkret passiert?
Oder bildest Du Dich weiter…?
Schöne Grüße & Danke
Yasmin
Ja, Grüsse zurück,
CU DannyFox64
Vielleicht noch’n kleiner Disclaimer: Dieser Forumsbeitrag ist keine juristische Beratung und nicht als solche zu verstehen.