Hallo,
im Zuge einer Trennung wird dem AN die Steurklasse von 3 auf 4 geändert.
Obwohl er dies rechtzeitg (min. 2 Wochen vorher) anzeigt, wird ihm für diesen und auch den Folgemonat weiterhin Klasse 3 abgerechnet.
Das Arbeitsverhältnis endet mit dem zweiten falsch abgerechneten Monat.
Nun fordert der AG den zuviel bezahlten Nettolohn zurück.
Ist das überhaupt Sache des AGs oder wird dies nicht üblicherweise mit der Lohnsteuererklärung ohnehin korrigiert?