Falsche Steuerklasse abgerechnet. AG Recht auf Rückzahlung?

Hallo,

im Zuge einer Trennung wird dem AN die Steurklasse von 3 auf 4 geändert.
Obwohl er dies rechtzeitg (min. 2 Wochen vorher) anzeigt, wird ihm für diesen und auch den Folgemonat weiterhin Klasse 3 abgerechnet.
Das Arbeitsverhältnis endet mit dem zweiten falsch abgerechneten Monat.

Nun fordert der AG den zuviel bezahlten Nettolohn zurück.
Ist das überhaupt Sache des AGs oder wird dies nicht üblicherweise mit der Lohnsteuererklärung ohnehin korrigiert?

Hallo

Nun fordert der AG den zuviel bezahlten Nettolohn zurück.
Ist das überhaupt Sache des AGs oder wird dies nicht üblicherweise mit der Lohnsteuererklärung ohnehin korrigiert?

Dann würde ich ja anstelle des AN einfach keine Lohnsteuererklärung machen. :wink:

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer einzubehalten. Sonst würde sich ja wohl auch kaum jeder Arbeitgeber diese Arbeit machen. Ob der Arbeitnehmer dazu verpflichtet ist, sich hier kooperativ zu zeigen, weiß ich nicht, aber da er letzten Endes diese Steuern ja doch bezahlen muss bzw. sie sowieso bei der nächsten Steuererklärung zurück bekommt, wüsste ich keinen vernünftigen Grund, unnötige Schwierigkeiten zu verursachen.

Viele Grüße

Also laut Finanzamt wird das komplette Jahr nun mit Klasse 4 besteuert, welches sich bei der Steuererklärung niederschlagen wird. Von daher gehe ich aus, dass die zu wenig bezahlten Steuern dann direkt an das Amt entreicht werden müssten. Wieso sollte also der AG dies selbst eintreiben? Die Bruttobelastung für ihn blieb ja die selbe.

Hallo

Von daher gehe ich aus, dass die zu wenig bezahlten Steuern dann direkt an das Amt entreicht werden müssten.

Lohnsteuer wird doch immer vom AG an das Finanzamt abgeführt, und nie vom Arbeitnehmer.

Wieso sollte also der AG dies selbst eintreiben? Die Bruttobelastung für ihn blieb ja die selbe.

Vielleicht, weil er dazu verpflichtet ist?
Natürlich hat er nichts davon, die Steuern zu berechnen. Ist ja mehr Arbeit.

Das ist ja genau der Punkt… Die Firma hat demnach zu wenig Steuern bezahlt. Kommt das Amt dann zu ihm und er muss sichs dann vom AN zurück holen oder geht das Amt logischerweise direkt an den AN?
Mir kommt es einfach spanisch vor, dass hier der AG an den AN geht…