Falsche Stundenzettel nach altem Tarif ausgefüllt

Hallo

Ein Arbeitnehmer arbeitet seit drei Jahren bei einer Firma,
im ersten Jahr sieht der Vertrag eine 39-Stunden Woche vor,
Seit zwei Jahren gibt es eine 37,5 Stunden Woche.

Der Arbeitnehmer füllt (elektronische) Stundenzettel aus, die aber veraltet sind, was er nicht weiss, und die weiter in der Lohnbuchhaltung so verarbeitet werden, als hätte er noch die 39 Stunden Woche.

Das fällt ihm erst jetzt auf, da die Abrechnungen auch kompliziert sind. (Es gibt mehrere Überstundenkonten „Rückholzeitkonten“ etc)
Er bemerkt also jetzt erst, daß ihm Mehrarbeit über die 37,5 Stunden Woche hinaus erst ab der 39. Stunde bezahlt worden ist. Die Arbeitszeit an sich ist aber erfasst.

Die Lohnbuchhaltung ist zickig und sagt, es wäre der Fehler des Arbeitnehmers und die falschen Formulare gewesen, die er ausgefüllt hat.

Hat der Arbeitnehmer noch Anspruch auf die Vergütung der angefallenen rund 100 nicht bezahlten Stunden?

für Antworten dankt
orangegestreift

Hallo

Nabend :smile:

Das fällt ihm erst jetzt auf, da die Abrechnungen auch
kompliziert sind. (Es gibt mehrere Überstundenkonten
„Rückholzeitkonten“ etc)
Er bemerkt also jetzt erst, daß ihm Mehrarbeit über die 37,5
Stunden Woche hinaus erst ab der 39. Stunde bezahlt worden
ist. Die Arbeitszeit an sich ist aber erfasst.

Die Lohnbuchhaltung ist zickig und sagt, es wäre der Fehler
des Arbeitnehmers und die falschen Formulare gewesen, die er
ausgefüllt hat.

Hat der Arbeitnehmer noch Anspruch auf die Vergütung der
angefallenen rund 100 nicht bezahlten Stunden?

Das „Zauberwort“ ist: Ausschlussfrist
Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag bringt vmtl. Aufklärung darüber, wie lange man rückwirkend Ansprüche geltend machen kann, bevor sie verfallen…
Weitere Infos z. B. auch hier: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

für Antworten dankt
orangegestreift

gruß
grün-weißer (zumindest fussballtechnisch *lach)