Falsche Tatsachenbehauptung?

Angenommen, ein Lehrer arbeitet ehrenamtlich für eine gemeinnützige Organisation.** Ist die Aussage „Lehrer sammelt Geld für Afrika“ dann eine falsche Tatsachenbehauptung?

Immerhin hat er das Geld ja nicht in seiner Ausübung seiner Lehrertätigkeit, sondern als ehrenamtlicher Mitarbeiter der gemeinnützigen Organisation gesammelt.**

Hallo!

Ja aber dass das in Ausübung seiner Lehrtätigkeit war, ist laut deinem angeführten Zitat ja gar nicht behauptet worden. Daher keine falsche Tatsachenbehauptung.

Wobei man natürlich nicht einfach etwas aus dem Zusammenhang reißen darf

Gruß
Tom

Angenommen, ein Lehrer arbeitet ehrenamtlich für eine gemeinnützige Organisation. Ist die Aussage „Lehrer sammelt Geld für Afrika“ dann eine falsche Tatsachenbehauptung?

Immerhin hat er das Geld ja nicht in seiner Ausübung seiner Lehrertätigkeit, sondern als ehrenamtlicher Mitarbeiter der gemeinnützigen Organisation gesammelt.

Hat er Geld für Afrika gesammelt oder nicht? Ist er Lehrer oder nicht?
Wenn er Lehrer ist, und wenn er Geld für Afrika gesammelt hat, dann stimmt doch die Behauptung. Oder wo ist das Problem?

Hallo,

„Lehrer“ kann auch eine Amtsbezeichnung eines Beamten sein.
Die Führung der Amtsbezeichnung ist auch außerhalb des Dienstes gestattet.

Grüße
miamei