Falsche umsatzsteuervoranmeldung

Angenommen Person X ist Angestellte eines gerade gegründeten Unternehmens. Sie soll per Hand eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen. Das Problem ist, bis vor kurzem hat noch ein Steuerberater dies durchgeführt, aber mangels Zahlung seines Honorars kann man sich bei diesem keine Informationen holen, welche Rechnungen schon einbezogen wurden udn welche nicht.

Was sollte man in solch einem Fall tun?
Angenommen die Erklärung ist falsch, wer haftet dann dafür?

Vielen Dank,

Thomas

man sollte seine unterlagen beim steuerberater holen und ausrechnen, was sache ist

gruß inder

Hallo Thomas,

würde der StB diese wegen offene Forderungen böser Weise nicht herausgeben, würde ich an Hand Geldkontenbuchungen (Bank, Bar ect.)und Kopien der Ein-und Ausgangsrechnungen eine Neue machen. Hier ist ehe per Datenübertragung ELSTER vorgeschrieben und es gilt stets die letzte Übertragung, unbegrenzte Berücksichtigungen. Die USt 2 A (Umsatzsteuererklärung) muss dann aber richtig sein, ber bis dahin können zur Not alle Daten auch ohne alten StB beschafft sein.

Herzliche Grüsse

Servus,

für eine falsche USt-VA haftet der Steuerpflichtige nur dann, wenn sie nicht durch eine richtige USt-Erklärung korrigiert wird. Ohne die Belege des gesamten Jahres kann man allerdings aus einer halb angefangenen FiBu überhaupt keine ordentlichen Jahresarbeiten machen, weder Abschluss noch Steuererklärungen.

Daher rechtzeitig die Frage des Zurückbehaltungsrechts klären.

Schöne Grüße

MM