Hallo,
Nun schickt man diese NICHT ein, weil man nicht dazu gekommen
ist, erhält aber eine neue, die einem hochwertigeren Typ
entspricht (1 Monat später).
Man schickt immer noch nicht die alte Kamera ein…
warum nicht? Und warum hat man den Absender nicht sofort auf den Irrtum aufmerksam gemacht?
Man erhält noch eine Lieferung , diesmal die richtige Kamera.
(nochmal 2 Monate später).
Man schickt immer noch nicht die alte kamera ein…
Warum nicht? Und warum hat man nicht den Absender darauf aufmerksam gemacht, dass man viel zu viele Kameras zu Hause hat?
Man erhält einen Anruf vom Hersteller, ob man die 1. (falsche
Lieferung) erhalten hat.
Wie könnte man sich verhalten?
- Man sagt: ja und lässt diese abholen?
Genau das tut man.
- Man sagt: nein. Welche Folgen hätte dies?
Moralisch: Man könnte nachts nicht mehr schlafen wegen Schuldgefühlen.
Ansonsten wurde ich auf §246 und §263 StGB:
_§246 Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar._
_§263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar. […]_
- Man sagt: ja und lässt die zuletzt gelieferte abholen und
behält die bessere
s.o.
Interessant, dass hier die Frage fehlt „Man schickt die defekte Kamera zurück“.
Was ist mit der defekten? Anscheinend wird diese nicht
vermisst.
Trotzdem hat man sie zurückzuschicken. Die Absprache war schließlich die defekte gegen die neue auszutauschen. Beide Seiten haben dabei ihren Part zu erfüllen, die neue wurde geliefert also muss die alte zurückgeschickt werden.
Die hochwertige wurde vielleicht seitdem benutzt (schon 2-3
Monate lang), ist nun auch nicht mehr neu im herkömmlichen
Sinn.
Warum wurde sie benutzt? Es war nicht das Eigentum des Benutzers.
Der Besitzer kann ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen.
LG Timi
(Jaja, ich weiß, da schwingt ein moralischer Unterton mit rein.)