Falsche Umtauschware

Hi, angenommen, man kauft eine Kamera.
Diese ist defekt, man bemängelt dies und soll diese einschicken, danach würde man eine neue erhalten.

Nun schickt man diese NICHT ein, weil man nicht dazu gekommen ist, erhält aber eine neue, die einem hochwertigeren Typ entspricht (1 Monat später).
Man schickt immer noch nicht die alte Kamera ein…
Man erhält noch eine Lieferung , diesmal die richtige Kamera. (nochmal 2 Monate später).
Man schickt immer noch nicht die alte kamera ein…
Man erhält einen Anruf vom Hersteller, ob man die 1. (falsche Lieferung) erhalten hat.

Wie könnte man sich verhalten?

  1. Man sagt: ja und lässt diese abholen?
  2. Man sagt: nein. Welche Folgen hätte dies?
  3. Man sagt: ja und lässt die zuletzt gelieferte abholen und behält die bessere

Was ist mit der defekten? Anscheinend wird diese nicht vermisst.
Die hochwertige wurde vielleicht seitdem benutzt (schon 2-3 Monate lang), ist nun auch nicht mehr neu im herkömmlichen Sinn.

Danke mal für eure guten Ratschläge…
Jürgen

Hallo,

wenn man weiß, dass man vorsätzlich dem anderen Schaden zufügt

  1. die defekte Kamera nicht zurückgeschickt, so kann der Händler beim HErsteller nichts geltend machen

  2. eine Kamera behalten, die einem rechtmäßig nicht gehört und auch noch auf Nachfragen dies Verschweigen wollen

find ich es moralisch eine riesen Sauerei.

Schön, wie einem doch die „Gedanken“ kommen, auf anderen Rücken sich Vorteile zu verschaffen.

Im Endeffekt kann der Händler event. über einen Einlieferungsbeleg herausfinden, dass die Kamera bereits in den Händen des Empfängers ist und er wissentlich die Wahrheit bei Nachfrage unterschlagen hat - daraus entwickelt sich ganz leicht eine Anzeige.
Zu Rechtens meiner Meinung nach.

Es ist mir unbegreiflich, wie man überhaupt auf solche „Ideen“ kommt, dass in einem soviel krimminelle Energie steckt und es noch versucht zu Bagatellisieren…

LG

Andresa

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Nun schickt man diese NICHT ein, weil man nicht dazu gekommen
ist, erhält aber eine neue, die einem hochwertigeren Typ
entspricht (1 Monat später).
Man schickt immer noch nicht die alte Kamera ein…

warum nicht? Und warum hat man den Absender nicht sofort auf den Irrtum aufmerksam gemacht?

Man erhält noch eine Lieferung , diesmal die richtige Kamera.
(nochmal 2 Monate später).
Man schickt immer noch nicht die alte kamera ein…

Warum nicht? Und warum hat man nicht den Absender darauf aufmerksam gemacht, dass man viel zu viele Kameras zu Hause hat?

Man erhält einen Anruf vom Hersteller, ob man die 1. (falsche
Lieferung) erhalten hat.

Wie könnte man sich verhalten?

  1. Man sagt: ja und lässt diese abholen?

Genau das tut man.

  1. Man sagt: nein. Welche Folgen hätte dies?

Moralisch: Man könnte nachts nicht mehr schlafen wegen Schuldgefühlen.
Ansonsten wurde ich auf §246 und §263 StGB:
_§246 Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar._


_§263 Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar. […]_

  1. Man sagt: ja und lässt die zuletzt gelieferte abholen und
    behält die bessere

s.o.

Interessant, dass hier die Frage fehlt „Man schickt die defekte Kamera zurück“.

Was ist mit der defekten? Anscheinend wird diese nicht
vermisst.

Trotzdem hat man sie zurückzuschicken. Die Absprache war schließlich die defekte gegen die neue auszutauschen. Beide Seiten haben dabei ihren Part zu erfüllen, die neue wurde geliefert also muss die alte zurückgeschickt werden.

Die hochwertige wurde vielleicht seitdem benutzt (schon 2-3
Monate lang), ist nun auch nicht mehr neu im herkömmlichen
Sinn.

Warum wurde sie benutzt? Es war nicht das Eigentum des Benutzers.
Der Besitzer kann ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen.

LG Timi

(Jaja, ich weiß, da schwingt ein moralischer Unterton mit rein.)

Hi…
vielen Dank für die ehrlichen Worte.
Ich weiss, es gibt in diesem Falle moralische wie rechtliche Bedenken, deshalb hab ich es mal arg konstruiert.
Vorsatz sollte man hier NICHT unterstellen.
Es kommern aber Fragen auf:

  1. Die Abmachung war, NACH Rücksendung der defekten eine neue zu erhalten. Wenn der Hersteller (mit dem man KEINEN Kontakt hatte) einem etwas zusenden, muss man sie grundsätzlich zur Abholung bereitlegen. JA, ok.
  2. Man kännte davon ausgehen, dass dem Hersteller evtl. egal ist, die defekte zu erhalten, weil sie eh nicht funktioniert und es evtl. KEINE von dem Modell mehr gibt und nun die bessere zum Austausch geschickt wurde. Ob man nun die defekte re schickt oder nicht, ist eine andere Sache. Sollte man auf jeden Fall machen. JA! Aber in diesem Falle könnte man auf die Idee kommen, die neue zu benutzen, waurm auch nicht. Wurde einem ja in gutgläubiger Sache als Ersatz zugesandt.
  3. Wenn KEINE Bestätigungen für den Empfang der (falschen) Austauschware vorliegen, würde man sich prinzipiell nicht mal rechtswidrig verhalten, da es keine Nachweispflicht gibt.

Es interessieren nun KEINE ethischen Grundsätze, sondern theoretische rechtwirkende Folgen.

Danke trotzdem…
J.

(Jaja, ich weiß, da schwingt ein moralischer Unterton mit
rein.)

Aber ohne Ende. :wink:
Auch dir vielen Dank. Habe meine Gedanken hierzu nochmal als Antwort des Vorredners eingestellt…
Moral und Ethik seinen mal in diesem konstruierten Fall dahingestellt.
Gruss J.

Hallo,

Es interessieren nun KEINE ethischen Grundsätze, sondern
theoretische rechtwirkende Folgen.

das Problem daran ist, dass unsere Gesetze und die ethischen Normen oft aufeinander aufbauen oder auseinander resultieren. Jemanden umzubringen ist letztlich _auch_ verwerflich, weil es unter Strafe steht. Moralisch zu sein ist also nicht mal böse Absicht. Ich versuch es mal wertneutral.

  1. Man kännte davon ausgehen, dass dem Hersteller evtl. egal
    ist, die defekte zu erhalten, weil sie eh nicht funktioniert

Das ist nicht relevant. Ob der Hersteller die defekte Kamera hinter aus dem Fenster wirft ist gleichgültig, da die Regelung war einen Austausch vorzunehmen.

und es evtl. KEINE von dem Modell mehr gibt und nun die
bessere zum Austausch geschickt wurde. Ob man nun die defekte
re schickt oder nicht, ist eine andere Sache. Sollte man auf
jeden Fall machen. JA! Aber in diesem Falle könnte man auf die
Idee kommen, die neue zu benutzen, waurm auch nicht. Wurde
einem ja in gutgläubiger Sache als Ersatz zugesandt.

In diesem Fall könnte man davon ausgehen, dass ein Brief dabei liegt, der erklärt, dass es keine dieser Kameras (Model X) mehr gab und man deswegen eine höherwertige (Model Y) schickt. Das wäre ohnehin Pflicht gewesen, da der Kunde ja nicht Model X gekauft hat und man quasi erst mal den Kunden fragen müsste ob er mit Model Y auch einverstanden wäre. Denn der Kaufvertrag lautet nunmal auf Model X, jede Vertragsänderung muss von beiden Seiten angenommen werden.

  1. Wenn KEINE Bestätigungen für den Empfang der (falschen)
    Austauschware vorliegen, würde man sich prinzipiell nicht mal
    rechtswidrig verhalten, da es keine Nachweispflicht gibt.

Doch würde man. Weil es nicht auf die Nachweise ankommt sondern auf die Handlungen. Die Nachweise sind nur für die Beweisbarkeit wichtig. (Beispiel: Ich bringe jemanden um und werde nicht erwischt. Trotzdem habe ich eine Straftat begangen.)

LG Timi

1 „Gefällt mir“

Hi Jürgen,

zunächst folgendes:

  1. Ich stimme Timid vollumfänglich zu.
  2. Ich fand die Art und Weise, in der Du auf die Antworter reagiert
    hast, sehr gut. Ruhig und sachlich. Habe ich hier (leider) auch schon
    ganz anders erlebt. Und das, wo 90 % der Kommunikation nonverbal
    abläuft, wir hier im Netz also quasi sprachlos sind…
    Nun,
  3. Mein Senf. Ich finde Deine Frage dahingehend okay, dass neugierig
    sein in Ordnung ist. Allerdings glaube ich, dass Deine Sicht
    einseitig aus Sicht eines Verbrauchers herrührt.
    Versucht, man sich einmal in die Rolle des Herstellers zu versetzen
    sieht es wohl eher so aus: Man hat mit einiger Mühe einen vernünftig
    funktionierenden Kundenservice aufgebaut. Dieser hilft den Kunden
    schnell und unbürokratisch. Nicht wie bei einigen Mitbewerbern, bei
    denen man tausend Wege laufen muss, um irgendwen
    Entscheidungsbefugten zu bekommen und dann, trotzdem man im Recht
    ist, aus reiner Hinhaltetatktik oder Schlampigkeit montalang wird
    warten gelassen.
    Stell Dir vor, wie ein vergleichbares Posting von einem solchen
    Verbraucher lauten würde.
    Freu Dich. Du hast einen guten Fall gehabt. UNd: Du hast alles, was
    Du wolltest und eben keinen Streß, weil DU jemandem
    hinterherlaufen musst. Melde Dich kurz bei denen
    und frag, ob sie es abholen oder unfrei geschickt haben wollen. Die
    freuen sich, weil es irgendwann viel später, z.B. bei der
    Jahresabrechnung aufgefallen wäre und sie so weniger Ärger mit der
    Angelegenheit haben. Und Du weisst für die Zukunft, dass die Firma
    was kauft. Ist doch auch was wert, oder?

Lieben Gruß - Jaschiii

2 „Gefällt mir“