ich habe am Samstag bei einem Möbelmarkt eine Kommode gekauft diese kommode hat der Arbeiter an der Warenausgabe an eine metallkante fallen lassen, woraufhin ich ihn gefragt habe ob da jetzt keine Macke daran gekommen ist. Er meinte ne da ist styrophor drin passiert nichts. Habs mit guten glauben mitgenommen. Als ich zuhause war habe ich die ecke wo es drauf gefallen war geöffnet und wie vermutet hat es an der Stelle eine größere Macke abbekommen. Es schien mir anschließend so als ob es mehr Teile sind als normal. Hab dann aufs Bild auf der Kiste geschaut und musste feststellen, das die mir eine ganz andere Kommode als vor Ort gesehene verkauft haben. Der Fehler fing beim Verkäufer an, da er die falsche Kommode bzw. Artikelnummer erfasst hat, der Preis an sich ist der selbe. Das ist natürlich sehr ärgerlich zudem die Kommode 44 Kilo wiegt und ich es alleine in den 3. Stock und wieder runter tragen musste für nichts.
Bin deshalb so verärgert das ich garnichts mehr haben möchte sondern einfach nur den defekten Artikel zurückgeben und mein Geld zurück.
Nun meine Frage hat das Möbelhaus in dem Fall das Recht mir einen Gutschein statt mein Geld zurück zu geben? oder habe ich einen Anspruch auf die Rückerstattung in bar bzw. auf mein Konto?
hallo,Du Unglücksrabe. Also, vieles deutet ja auf Deine eigene Schusselischkeit hin , aber wir wollen Dich ja nun nicht umerziehen , das musst Du dann schon selber gestalten. Also, ich würde sagen Du hast einRecht auf Geld zurück , kein Gutschein !!! Aber…Du hast doch sowieso das " falsche Stück " bekommen !! Da hoffe ich für Dich , dass Du den Beweis antreten kannst ? A den Sturz …und …B…das falsche Stück … Hört sich nach Ikea an , die tauschen doch um. Schreibe mir mal wie es ausgegangen ist . Vie Erfolg
Hallo Danke. Naja eigene Schusselischkeit ist nicht so ganz, klar hätte ich vor Ort auf das Bild auf der Kiste schauen können, aber bin nicht davon ausgegangen das vom Verkäufer ein komplett anderer Artikel als Rechnung erstellt wird. Bei nächstem mal werde ich definitiv nach dem Bild schauen und wenn es wieder fallen gelassen wird vom Warenausgabe Herren werde ich es definitv vor Ort öffnen lassen und direkt reklamieren.
Die Ware wurde nicht nur flach auf dem Boden fallen gelassen sondern genau auf das dreieckige Metallteil was bei der Warenausgabe steht, damit die Wagen wo die Ware drauf liegt spätestens da stoppen und nicht runter krachen. Hab ja auch den Herren angesprochen und ich war nicht alleine also eine Zeugin ist da. Die Schramme ist passt exakt zu dem Metallteil und ich könnte genau diese Macke weder im Treppenhaus noch im Auto noch sonst wo verursachen. (das wollte ich nur erwähnen, falls jemand denkt das ich versuche mein Verschulden in andere Schuhe zu schieben).
Denke allerdings das die Verkäufer auch nicht so ganz die Schuld trifft, da über der Kommode (die übrigens eine eingene kleine Wand hatte, wo also kein anderes daneben stand) 3 Preise standen mit der gleichen Bezeichnung. Einmal der reguläre Preis mit 50% Rabatt, einmal der Preis mit zusätzlichem Mehrwertsteuerrabatt und einmal ein Preis der den anderen zwei Preisen nahe kam. Der Verkäufer hat das Etikett genommen wo auch eine Artikelnummer stand. Das war wohl der komplett falsche. zwar selbe Marke und Modell nur statt mit zwei türen 3 und statt einer Höhe von 1,30m nur 80cm. Haben sich also einige Sachen zusammengesammelt und ist deshalb schief gelaufen. Ich vergleiche das wie mit stiller Post
Ja genau ich habe das falsche Stück bekommen, die Frage ist ob die das richtige Stück was ich jetzt auch nicht mehr haben will noch da haben und sagen dann nehmen Sie das mit oder sie bekommen einen Gutschein und kein Geld zurück.
Werde heute nach der Arbeit hinfahren und schauen was bei raus kommt, wäre nur dankbar über rechtliche informationen, da ich dann sicherer meinen Anspruch auf Geld zurück durchsetzen kann falls sich quer gestellt wird
Bevor die Frage „in der Ich-Form“ eines „nicht abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhaltes“ als Verstoß gegen die FAQ:1129 gelöscht wird:
Es wurde die richtige „falsche“ Kommode verkauft und ausgegeben. Den Irrttum mus sich der Käufer anrechnen lassen.
Denn Sachmangel durch Fallschaden kann der Händler zunächst n. § 439 (3) BGB nachbessern, soweit dies „mit verhältnismäßigen Mitteln“ und „ohne erhebliche Nachteile für den Käufer“ möglich ist.
Bedeutet etwa, nur das beschädigte Möbelteil ersetzen.
Inwieweit man hierbei sofort gegen mängelfreie Ware austauschen würde, und dann noch gegen ein zwar preisgleiches, aber anderes Modell, bliebe dem Händler überlassen.
Eine Rücktritt vom Vertrag gegen Kaufpreiserstattung muss er hingegen nicht gewähren; was kundenfreudliche Kulanz nicht ausschliesst, nur eben nicht beanspruchbar macht.
Es wurde die richtige „falsche“ Kommode verkauft und
ausgegeben. Den Irrttum mus sich der Käufer anrechnen lassen.
ach so? warum genau sollte das so sein?
selbstverständlich wurde genau das verkauft, was im kaufvertrag abgemacht wurde. und das ist eben NICHT die kommode, die der lagerist später (auch noch defekt) ausgeliefert hat. wie kommst du darauf, dass der kunde sich mit irgendwas alternativem abfinden muss?
es liegt ein sachmangel vor. der händler hat jetzt anspruch auf die chance, diesen zu beheben. geld zurück ist erst mal nicht, wenn der händler nicht will. aber das falsche und defekte ding muss der kunde natürlich nicht behalten, denn das hat er nicht gekauft. und er muss auch nicht hinnehmen, dass der händler ein nicht defektes, aber immer noch falsches ding liefert.
Es wurde die richtige „falsche“ Kommode verkauft und
ausgegeben. Den Irrttum mus sich der Käufer anrechnen lassen.
ach so? warum genau sollte das so sein?
Weil der Fallschilderung nach der Kunde (erst zu Hause) "aufs Bild auf der Kiste geschaut [hat] und (…) feststellen [„musste“], das die mir eine ganz andere Kommode als vor Ort geseheneverkauft haben. Der Fehler fing beim Verkäufer an, da er die falsche Kommode bzw. Artikelnummer erfasst hat, … mehr auf http://w-w-w.ms/a5fa4y
selbstverständlich wurde genau das verkauft, was im
kaufvertrag abgemacht wurde.
Er hat vielmehr etwas anderes gekauft als das, was er gesehen und wohl eher auch gewollt hat. Der Fehler mag vom Verkäufer verschuldet sein, der Irrtum in der Sache, Kaufvertrag gleichwohl über ein anderes Modell geschlossen zu haben, fällt aber dem Kunden zu.
Weil der Fallschilderung nach der Kunde (erst zu Hause) "aufs
Bild auf der Kiste geschaut [hat] und (…) feststellen
[„musste“], das die mir eine ganz andere Kommode als vor Ort geseheneverkauft haben. Der Fehler fing beim Verkäufer an,
da er die falsche Kommode bzw. Artikelnummer erfasst hat, …
Und Du meinst, wenn wir das nun in allen denkbaren Varianten hinsichtlich Angebot und Annahme durchspielen, dass in jedem Fall der Käufer für den Fehler verantwortlich zu machen ist?
Wenn der Käufer klar und deutlich auf ein Möbelstück zeigt und ein Angebot abgibt, dieses kaufen zu wollen und der Verkäufer dieses Angebot annimmt (womit der Vertrag nach üblicher Rechtsauffassung geschlossen wäre) und dann fälschlicherweise falsche Daten notiert und falsche Ware liefert, würde ich BGB § 434 Absatz 3 für einschlägig halten.
ich sehe es genau wie nomen.nominandum, denn auf dem Kaufvertrag steht lediglich sowas wie „Kommode/Marke/Preis/Artikelnummer“ wenn es die selbe Kommode in verschiedenen Größen und Varianten gibt hängt es also allein von der Artikelnummer ab welche Ware erfasst wurde. Selbst wenn ich die Artikelnummer mit dem über/auf der richtigen Kommode stehendem Etikett vergleichen würde würde ich denken es wäre die, da die Kommode mit einem falschen Etikett worin die falsche Artikelnummer steht versehen war, schon im Ausstellungsraum. Denke daher nicht das der Käufer dafür gerade stehen muss, sondern der Verkäufer bzw. das Möbelhaus.
ps: ich war am Montag da und die meinten ich soll zur Warenausgabe gehen und da wird es geklärt. Als ich da das Problem geschildert habe wurde ich ganz freundlich aufgenommen und mir wurde gesagt das er mit der Abteilung telefonieren muss, um zu klären ob es einen Gutschein oder Geld zurück gibt, woraufhin ich gesagt habe ich nehme definitiv das Geld mit. Fazit: ich habe das Geld zurück erhalten.
Denke auch das es am Arbeiter an der Warenausgabe lag, da er mich verstanden hat und den Fall per Telefon auch perfekt geschildert hat sodass ich Bargeld statt Gutschein bekommen habe.
Denke das es meistens von den Verkäufern/Arbeitern und vom Nasenfaktor abhängt, wie letzendlich entschieden wird.