Falsche unterstellung/

Hallo ich habe ein Problem und zwar wohne ich in einer Wohnung wo ich mir mit meinen Nachbarn ein Flur teile. Und diese immer besuch einer Hebamme bekommt diese meinte zu meiner Nachbarin dass es von meiner Wohnung nach (Hasch) riecht und das ich so aussehe als wenn ich Drogen nehme!! was aber natürlich nicht der fall ist nun kommt es noch dazu das ich Selbständig bin und so mit ja ein schlechter ruf vieleicht auf mich kommen kann durch so eine Beschuldigung was würdet ihr dazu meine das ich diese Frau anzeige? danke für eure Tipps

Hallo,
schon mit ihr selber gesprochen wie sie denn da drauf kommt?
Ich würde zu ihr sagen, sie soll das doch erst mal beweisen. Und wenn sie nochmal solche behauptungen rumerzählt, dann würde ich mit einer Anzeige drohen
lg

Hallo,
für mich stellt sich in erster Linie die Frage ob die Dame, welche Ihnen unterstellt sie würden Drogen nehmen etc. etwas gegen Sie unternimmt, d.h. Anzeige erstattet oder ähnliches. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Sie nicht viele Möglichkeiten etwas dagegen zu unternehmen. Ihnen steht frei ob Sie die Dame wegen übler Nachrede anzeigen. Dazu brauchen Sie allerdings glaubhafte Zeugen und Beweise, auch Belege dafür dass Ihre Selbständigkeit darunter leidet (Rückgang der Aufträge aufgrund der schlechten Aussagen über Sie durch diese Frau). Nur Ihre Aussage genügt in diesem Falle leider nicht !!!
Weiter können Sie über einen Anwalt eine sogenannte Unterlassungserklärung aufsetzen lassen, die dann von der jeweiligen Person unterzeichnet werden sollte. Sollte sie dagegen verstossen haben sie die Möglichkeit das ganze vor Gericht zu bringen. Sollten Sie nur geringe finanzielle Mittel zur Verfügung haben, gibt es die Möglichkeit eines Beratungshilfescheines, welchen Sie bei ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen können. Dann kostet Ihnen die Beratung und außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt nur ein paar €. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, sollten Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
In jedem Fall sollten Sie vermeiden die Dame selbst persönlich (verbal) anzugreifen, selbst wenn Sie deren Verhalten noch so ärgert. Auf jeden Fall benötigen Sie für jeden der genannten Möglichkeiten den Vor- und Zunamen der Person, ihre vollständige Adresse und - wie schon erwähnt - am besten eine Art Tagebuch zu welchem Zeitpunkt und Anlass die Aussagen getätigt wurden. Vielleicht gelingt es Ihnen Nachbarn zu einer Aussage zu bewegen.
Viel Glück - und gute Nerven !

mein rat: auf jedenfall anzeigen … es geht um deinen guten ruf…eventuell einen freiwilligen drogentest machen beim gesundheitsamt damit du etwas in der hand hast da du keine drogen nimmst.

hallo core535,
klar kannst du die frau anzeigen oder gerichtlich die unterlassung solcher aussagen erzwingen, kommt drauf an wieviel energie, zeit und geld du in der sache investieren willst. bis alles zur ende ist, ist aber auch dein ruf ruiniert.
aus meiner lange lebenserfahrung kann ich dir aber folgendes sagen: mit ein löfelchen honig fängst du mehr fliegen als mit ein fass essig.
um so mehr du dich ersichtlich über die sache aufregst um so mehr füllt sich die frau bestätigt. versuche „ganz zufällig“ die frau eventuell zu ein kaffee einzuladen und sie um hilfe bitten, nach der motto: ich merke dass mein aussehen sie nicht gerade begeistert, dafür kann ich nichts, aber vielleicht können sie mir helfen raus zu kriegen was nach hasch riecht, mich stört das auch gewaltig habe aber die ursache nicht gefunden. frauen sind hilfsbereit. sollte dass nicht funktionieren, kannst du sie immer noch irgendwann anzeigen.
viel glück