Falsche Verdächtigung

Wann ist eine falsche Verdächtigung eine wirklich falsche Verdächtigung??
Wenn jemand eine falsche Zeugenaussage gemacht hat und dann eine Anzeige in Bezug auf diese Aussage bekam, wozu Beweise vorliegen, kann dann der Herr Staatsanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen den Anzeigenerstatter wegen falscher Verdächtigung einleiten, obwohl ihm die Beweise auch bekannt sind?? Hier soll aber jemand geschützt und die Anzeigenerstatterin MUNDTOT gemacht werden.
MfG

Hallo!

Da kenne ich mich jezt nicht aus ehrlich gesagt.

Gruß
Tom

ähem *räusper*

Wann ist eine falsche Verdächtigung eine wirklich falsche
Verdächtigung??

Bitte, wie???

Wenn jemand eine falsche Zeugenaussage gemacht hat und dann
eine Anzeige in Bezug auf diese Aussage bekam, wozu Beweise
vorliegen, kann dann der Herr Staatsanwalt ein
Ermittlungsverfahren gegen den Anzeigenerstatter wegen
falscher Verdächtigung einleiten, obwohl ihm die Beweise
auch bekannt sind??

Dies ist unglücklicherweise an der Grenze (evtl. jenseits) einer verständlichen Kommunikation formuliert.

Versuchen wir es mal:

Ein Zeuge hat eine Aussage gemacht (also eine sogenannte „Zeugenaussage“).
Diese Zeugenaussage kann als „falsch“ bewiesen werden.
So weit, so gut (das Verständnis betreffend).
Nun wird gefragt, ob die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten kann?
Ferner wird gefragt ob die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten kann, obwohl der Staatsanwaltschaft Beweise bekannt seien?

Was ist mit „falsche Verdächtigungen“ gemeint???

Hier soll aber jemand geschützt und die

Anzeigenerstatterin MUNDTOT gemacht werden.

Was für eine Anzeige?
Steht diese Anzeige in irgendeinem Zusammenhang mit zuvor erwähnter Zeugenaussage? Steht diese Anzeige in irgendeinem Zusammenhang mit zuvor erwähnter Frage nach einem möglichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft?

Ich weiss nun wirklich nicht, ob ich das einigermassen vernünftig und nachvollziehbar rekonstruieren konnte…???

Könntest Du vielleicht noch ein klein wenig „Schützenhilfe“ leisten oder vielleicth sogar nochmal formulierenß
Das wäre fein.

Nun zu gerne würden wir Dir hier hilfreiche Antworten geben, indes…

Eine Verdächtigung ist dann „falsch“, wenn der Täter wider besseres Wissen handelt, wenn er also die Unrichtigkeit seiner Behauptungen sicher erkannt hat. Die Verdächtigung muss objektiv unwahr sein und der wesentliche Inhalt unrichtig ist.

Neben dem strafrechtlichen Aspekt besteht bei solchen Dingen auch die Gefahr, zivilrechtlich dafür belangt zu werden.

Gruss
BM

Verschwörungstheorien…

Wann ist eine falsche Verdächtigung eine wirklich falsche
Verdächtigung??
Wenn jemand eine falsche Zeugenaussage gemacht hat und dann
eine Anzeige in Bezug auf diese Aussage bekam, wozu Beweise
vorliegen, kann dann der Herr Staatsanwalt ein
Ermittlungsverfahren gegen den Anzeigenerstatter wegen
falscher Verdächtigung einleiten, obwohl ihm die Beweise
auch bekannt sind?? Hier soll aber jemand geschützt und die
Anzeigenerstatterin MUNDTOT gemacht werden.

Ich verstehe die ganze Geschichte nachdem ich sie jetzt ne weile verfolgt habe so:

Also dieser jemand ist bedauerlicher Weise Opfer (O) eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden. Ob/Wie schlampig der/die Ärzte (Ä) hier gearbeitet haben läßt sich im Strafverfahren jedoch nicht nachweisen. Es erfolgt keine Bestrafung.
Deshalb wittert der leidgeplagte O, weil es im Strafverfahren nicht so läuft wie O sich das gewünscht hätte, an allem möglichen Stellen des Verfahrens Verschörungen des Staatsanwaltschaft (S) und der ermittelnden Polizeibeamten § mit Ä.
Dies bringt O hier mit diversen Fragen zum Strafverfahrensrecht auch zum Ausdruck. Weiterhin scheint O. seine Verschwörungstheorie auch mit Beschwerden gegen P, S zum Ausdruck gebracht zu haben, sowie Anzeige gegen einem Zeugen (Z) in diesem Verfahren wegen uneidl. Falschaussage erstattet zu haben.
In diesem Zusammenhang scheint nun dem STA der Kragen geplatzt zu sein und er leitet ein Strafverfahren gegen O. wegen falscher Verdächtigung ein.

Soweit mein Verständnis der Gesamtgeschichte.

Zur Frage an sich:

Da diese Fragen hier im Brett gestellt werden, vermute ich, das O keinen Anwalt bemüht hat. Dies ist jedoch ein gravierender Fehler, denn der Anwalt hat Akteneinsicht. Er kann die gesamte Gerichtsakte lesen, auch das Protokoll - genau wie der STA. Finden sich nun in der Akte keine Beweise dafür, dass es sich bei der Aussage des Z um eine Falschaussage handelt und können auch keine erbracht werden, war es kein kluger Schachzug hier eine Anzeige zu erstatten.
Allerdings dürfte - rein theoretisch - dem Anzeigeerstatter O nichts passieren, wenn er tatsächlich davon überzeugt ist, dass der Zeuge falsch ausgesagt hat. Wenn nämlich der Verdächtigte schuldig ist, er also die Straftat, der er verdächtigt worden (hier die falschaussage) ist, tatsächlich begangen hat, liegt keine Tatbestandsverwirklichung nach § 164 vor (BGH 35, 52). Gleiches gilt aber auch, wenn O von der Unschuld des Verdächtigen nicht überzeugt ist, denn er muss wider besseres Wissens handeln.
Und das letzters nicht so war, läßt sich dem O mE schwer nachweisen.

Allerdings wäre für O. jetzt wohl auch der Zeitpunkt endlich mal anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da Verschörungstheorien, wüste Beschwerden und Anzeigen gegen jeden und alles und die Behauptung man würde von der STA Mundtot gemacht, immer leicht den Eindruck erwecken man habe es mit jemandem zu tun, der - gelinde ausgedrückt - unter mentalen Problemen leidet.

M.

Hallo Mike,
es stimmt schon, daß ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt. Jedoch geht es im Strafverfahren nicht um die schlampige Arbeit der Ärzte/In oder dem Behandlungsfehler.
Da eine Einstw.-Verfügung erfolgte und hier mit manipulierten Pflegeberichten etc. vorgegangen wurde und der dann erfolgte Prozeß bis auf einen Punkt gewonnen wurde, wo es um die manipulierte Aufstellung ging, wurde Anzeige wegen Prozeß-Betrug gestellt. Nach Kenntnisnahme der Namen der Zeuginnen erfolgte hier eine Beeinflussung und die Zeuginnen haben, lt. Protokoll, falsch ausgesagt. Durch inzwischen erfolgte schriftliche Beweise, mehrmals auch telefonisch, wurde gegen die Zeuginnen wegen wissentlich falscher Aussage Strafanzeige gestellt. Trotz der Beweise blieb die Zeugin bei ihrer Aussage und der Herr STA leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Trotz anwaltlicher Vertretung gab es bis heute keine kompl. Akteneinsicht in die Unterlagen.
Nicht unerwähnt lassen sollte ich, daß ein schriftl. Beweisschreiben über die Beeinflussung, wörtlich Köderung der Zeuginnen, der Staatsanwaltschaft zugegangen ist, erst später wurde diese Kopie dem Opfer zugesandt, man aber zunächst die Zeugenaussage schlucken mußte. Inzwischen liegt auch eine Kopie eines Schreibens an den Arzt/In vor, wo ebenfalls auf die Zeugenbeinflussung hingewiesen wird.
Schon deshalb sehen wir der Anzeige gelassen entgegen.
Gruß H.B.
PS Mundtot sollte man ja schon durch die Einstw.-Verfügung gemacht werden, ob dies aber mit mentalen Problemen zusammen hängt, wage ich zu bezweifeln. Hier lacht auch der Anwalt drüber. Schließlich gibt es auch noch weitere Beweise, über die hier nicht berichtet wird.
Wenn der Anwalt zu dieser Sache schreibt: Sie sollten aber bei der Vorladung bei der Polizei in jedem Falle bedenken, daß Sie die Beschuldigtenvernehmung im Regelfall nicht mit eigenen Worten dokumentieren, sondern ein Polizeibeamter Ihre Aussagen zu Papier bringt. Ihre Aussage wird also mit den Vorformulierungen eines Polizeibeamten so zu sagen gefiltert. Es ist also gefährlich, sich auf die Niederschrift des Polizeibeamten zu verlassen, denn hier können natürlich, ohne daß Sie es merken, Formulierungen enthalten sein, die Ihnen gegenüber zum Nachteil gereichen.
Hierzu berichtet die Fakultät der Rechtswissenschaft der Uni in Bielefeld: Die Protokollierung erfolgt nicht in wörtlicher Rede, sondern umformuliert und sogar manipuliert. Das Protokoll wird nicht verlesen oder gelesen und trotzdem unterzeichnet. Sie sehen, daß man auch den vorliegenden Aussagen nicht trauen kann. Telefonisch reden die Zeuginnen anders.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Insgesamt ist die Sache von hier aus wohl schwer bis gar nicht zu beurteilen - aber es beschäftigt sich doch ohnehin ein Anwalt damit - warum wird der nicht gefragt, der müsste doch alles wichtige wissen…

Wenn der Anwalt zu dieser Sache schreibt: Sie sollten aber bei
der Vorladung bei der Polizei in jedem Falle bedenken, daß Sie
die Beschuldigtenvernehmung im Regelfall nicht mit eigenen
Worten dokumentieren, sondern ein Polizeibeamter Ihre Aussagen
zu Papier bringt. Ihre Aussage wird also mit den
Vorformulierungen eines Polizeibeamten so zu sagen gefiltert.
Es ist also gefährlich, sich auf die Niederschrift des
Polizeibeamten zu verlassen, denn hier können natürlich, ohne
daß Sie es merken, Formulierungen enthalten sein, die Ihnen
gegenüber zum Nachteil gereichen.

Bei einer Vernehmung schreibt man tatsächlich die Aussagen des zu Vernehmenden in großen Teilen zusammengefaßt auf - Polizisten können nun mal kein Steno. Dafür muss er ja direkt nach der Vernehmung alles lesen und jede Seite unterschreiben. Beanstandet er etwas muss dies geändert werde - sonst braucht er ja nicht zu unterschreiben.

Hierzu berichtet die Fakultät der Rechtswissenschaft der Uni
in Bielefeld: Die Protokollierung erfolgt nicht in wörtlicher
Rede, sondern umformuliert und sogar manipuliert. Das
Protokoll wird nicht verlesen oder gelesen und trotzdem
unterzeichnet.

K.a wo die Fakultät das her hat - vielleicht wurde nicht sauber nachgeforscht? Das Protokoll wird ja sogar mit dem Wortlaut:

selbst (ist vom Vernommenen handschr einzutragen) gelesen, genehmigt und Unterschrieben

…(Unterschrift)

versehen. wer sich also falsch wiedergegeben sieht ist selbst schuld.

M.

2 Like

Allerdings wäre für O. jetzt wohl auch der Zeitpunkt endlich mal anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da Verschörungstheorien, wüste Beschwerden und Anzeigen gegen jeden und alles und die Behauptung man würde von der STA Mundtot gemacht, immer leicht den Eindruck erwecken man habe es mit jemandem zu tun, der - gelinde ausgedrückt - unter mentalen Problemen leidet.

Amen - auf Deutsch : Ende.

sondern ein Polizeibeamter Ihre Aussagen zu Papier bringt. Ihre Aussage wird also mit den Vorformulierungen eines Polizeibeamten so zu sagen gefiltert. Es ist also gefährlich, sich auf die Niederschrift des Polizeibeamten zu verlassen, denn hier können …

Und deshalb :
Klappe halten !

Was soll uns das jetzt sagen???
Jeder, der als Zeuge - also ggf. als Opfer einer Straftat, wie ja auch in diesem Fall - geladen ist soll lieber nichts aussagen?? Wo liegt der Sinn in solchen Pauschalaussagen?

M.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Lambert,

bitte ließ doch immer erst mal was da steht. Sonst wüsstest du das O anwaltlich vertreten ist.

AMEN!

Gruß Ivo

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Und genau darum wird die Aussage
a) nochmals verlesen
bzw.
b) das entsprechende Diktierband nochmals vorgespielt
oder
c) beides.

Langsam gehen mir deine Aüßerungen hier auf den Geist. Ich hoffe du bist bald mit dem Drehen deines Films beschäftigt…

Gruß Ivo

1 Like

Hallo!

Also es ist ja nicht so, dass ein solch ein Skandal nicht vorkommen kann - es gibt solche Skandale. Durch die Polizei gefälschte Beweise etc. kommen auch vor, das geht soweit, dass jemand zu Unrecht wegen Mordes verurteilt wurde - wen das interessiert, der kann sich mit dem Fall Taximord „Heidegger“ aus Salzburg auseinandersetzen - ein wirklicher Justizkrimi und ein Skandal für die Polizei (oder im konkreten Fall war es die Gendarmerie). Ich will also nicht sagen, dass es das nicht gibt aber:

Von der Art und Weise her, wie du das schilderst (ich meine Wortwahl, Stil und Satzbau) und aus meiner Praxiserfahrung vermute ich eher, dass Mike hier vollkommen recht hat. Also es passiert etwas Tragisches. Die persönlich Betroffenen werden damit nicht fertig (auch das ist normal). Jetzt verschärft sich die Situation, weil zwar etwas Tragisches passiert ist oder sogar jemand objektiv einen Fehler gemacht hat, nur niemand die Schuld trägt - das fällt einem dann so schwer zu akzeptieren - es passiert irgendetwas und niemand ist Schuld, das will niemand wahrhaben und dann kommen die Verschwörungstheorien. Da hat dann plötzlich die gesamte Staatsanwaltschaft mit Polizei und allen Richtern bis hinauf zum Höchstgericht und allen Anwälten sich zusammengesetzt und Bosartigkeiten gegen die Person XY ausgeheckt - weil die alle haben ja sonst nichts zu tun (nach dem Motiv einer solchen Verschwörung fragt auch niemand - ein solches hat ja eigentlich auch niemand). Und die betreffende Person fühlt sich dann noch bestätigt, da ja jeder Anwalt, den sie um Hilfe bittet, versucht so ein Mandat abzulehenen, weil das nur Schwierigkeiten macht (aber nicht von der Polizei oder Gericht, sondern man kann sich da fast zu 100% sicher sein, dass einem ein solch ein Mandant dann hinterher mit irgendwelchen frei erfundenen Behauptungen anzeigt). Als Anwalt lässt man sich das dann oft nicht gefallen und man geht dagegen, wegen übler Nachrede oder Verleumdung vor - und wiederum hat die Person einen weiteren Beweis für eine Weltverschwörung.
Wie gesagt - das ist Praxiserfahrung und ich bin sicher, dass Mike das aus der Praxis auch so kennt - in diesen Fällen ist man hinterher immer der Idiot, wenn man hilft.

Diese Leute bräuchten eher Hilfe von Psychologen und Psychiatern, und ich sage das ganz ohne eine persönliche Wertung vorzunehmen. Das wahre Problem liegt jedenfalls meist nicht an der Justiz.

Ich möchte nicht sagen, dass das bei dir jetzt jedenfalls so der Fall ist, aber ohne konkrete belegbare Fakten, glaube ich dir die Geschichte nicht.

Gruß
Tom

3 Like

Hallo,
es verwundert mich doch schon sehr, welche Überheblichkeiten von Besserwissern in den Antworten vorgetragen wurden. Ging es doch um eine
einfache Frage.
Die ganzen Beschönigungen erinnern mich an den Beitrag vom BfeD Pranger - Opfer & Täter, wo über den Sohn des Dienststellenleiters bei der Kripo in Bochum und heutigem Pensionär mit einer fetten Pension auf unsere Kosten berichtet wird, der seinen Sohn seit über 20 Jahren deckt - verhindern Bochumer Polizeibeamte die Verfolgung eines 40- fachen Vergewaltigers ??? Wo die Ermittlungen so sang- und klanglos in der Versenkung verschwanden. Aussagen verschwunden sind ?? Die Vertuscher von Bochum, Polizeibeamte und Staatsanwälte, sind weiter im Dienst. So steht es im Bericht hierüber.
Wer kann dann noch den holden Herren/Damen bei der Vernehmung Vertrauen schenken ?? Da von Verschwörungstheorien zu schreiben dürfte doch mehr als fraglich sein.
MfG

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ging es
doch um eine
einfache Frage.

Ich hab an sich schon alles geschrieben aber eines muss ich noch ergänzen: die Frage war nicht einfach, sondern wirr.

Gruß
Tom

4 Like

Abends im Fernsehen. Tom & Jerry oder so. Ärger im Revier
oder so. RTL oder so.

Nachbar ruft Polizei. Der andere Nachbar sei Hilfebedürftig,
am Arm verletzt, an der Schulter verletzt. Polizei kommt.
Dem Mann gehts gut.
Der Anrufer wird gestellt, will noch abhauen…
Gab nen ordentlichen „Einlauf“ - mit der Frage, warum zahlt
der Anrufer den „Spass“ nicht. Eindeutiger gehts nicht
mehr !

An so einer Klarheit muss man sich orientieren.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wann ist eine falsche Verdächtigung eine wirklich falsche
Verdächtigung??

wenn sie inhaltlich nicht mit der realität übereinstimmt.

Wenn jemand eine falsche Zeugenaussage gemacht hat und dann
eine Anzeige in Bezug auf diese Aussage bekam, wozu Beweise
vorliegen, kann dann der Herr Staatsanwalt ein
Ermittlungsverfahren gegen den Anzeigenerstatter wegen
falscher Verdächtigung einleiten, obwohl ihm die Beweise
auch bekannt sind?? Hier soll aber jemand geschützt und die
Anzeigenerstatterin MUNDTOT gemacht werden.
MfG

einfach gegenanzeige wegen verleumdung .