Falsche Verdächtigung

Hallo,

wenn ich jemanden wegen einer Straftag anzeige (weil es meiner Meinung nach besagte Straftat ist), die Tatsachen der Wahrheit entsprechen, ich nichts verschweige oder hinzufüge - und der Angezeigte in der Verhandlung freigesprochen werden sollte, weil die Richter das anders sehen, kann man mir da dann tatsächlich einen Strick draus drehen und Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigiung stellen?
Irgendwie kann ich mir das nicht wirklich vorstellen, denn dann könnte niemand mehr eine Anzeige gegen jemanden erstatten, weil er damit dann ja immer selbst Gefahr läuft, straffällig zu werden.

Wäre nett, wenn Ihr mich mal aufklärt.

Viele Grüße
Cornelia

Hallo Cornelia,

so einfach ists ja dann auch nicht - da gebe ich dir recht.

Allerdings kommt es wegen einer Anzeige ja nicht zwangsläufig zu einem Prozess. Demnach müsste der Staatsanwalt ja Grund genug gehabt haben durch ein Ermittlungsverfahren genug anhaltspunkte zu finden die Ihn dann tatsächlich vor Gericht gehen lassen.

Derjenigen die den Stein ins Rollen brachte, kann man jedenfalls nur selten nachweisen bösgläubig gehandelt zu haben. Und nur dann wäre ein Verfahren dieser Art denkbar.

Gruß Ivo

Hallo,
es ist alles möglich. Alles was Du dir vorstellen kannst kann auch tatsächlich passieren. Und was in den Windungen mancher Juristen jedweder Besoldungsgruppe vorgeht ist unergründlich. Dass dann ein Bummerang zurückkommt, wenn er sein Ziel verfehlt hat, ist doch wirklich ein prima Vergleich, oder?
Am sichersten ist es, auf Anzeigen zu verzichten, sofern es vermeidbar ist. Nur wenn es um Geld geht sollte man sich dazu durchringen.(s. Versicherungsbedingungen Kfz. und Hausrat o.ä.)
Auf Ehrverletzungen oder andere immaterielle Rechtsgüter zu klagen verzichte ich künftig.
Ein desillusionierter
Ralf

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