Hallo,
wenn ich jemanden wegen einer Straftag anzeige (weil es meiner Meinung nach besagte Straftat ist), die Tatsachen der Wahrheit entsprechen, ich nichts verschweige oder hinzufüge - und der Angezeigte in der Verhandlung freigesprochen werden sollte, weil die Richter das anders sehen, kann man mir da dann tatsächlich einen Strick draus drehen und Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigiung stellen?
Irgendwie kann ich mir das nicht wirklich vorstellen, denn dann könnte niemand mehr eine Anzeige gegen jemanden erstatten, weil er damit dann ja immer selbst Gefahr läuft, straffällig zu werden.
Wäre nett, wenn Ihr mich mal aufklärt.
Viele Grüße
Cornelia