Hallo zusammen!
Stellt sich bei einer Ermittlung heraus dass die vorgeworfene Straftat frei erfunden war (der Beschuldigte also absichtlich falsch verdächtigt wurde), ermittelt Polizei / StA dann von sich aus gegen den Anzeiger oder muss der Beschuldigte dies eigentlich erst zur Anzeige bringen um hier die Maschinerie in Gang zu setzen?
Gruß,
Alex