Hallo @all,
nehmen wir mal an, Jemand schreibt an einer Behörde einen Drohbrief.
In dem Drohbrief steht, dass dieser Jemand einem bzw. mehreren Behörden-Mitarbeiter einen körperlichen Schaden zufügen will und ankündigt in dieser Behörde zu randalieren und Sachbeschädigung usw. zu betreiben!
1.Frage : wie würde diese Behörde darauf wohl reagieren ?
nehmen wir weiter an, dieser Jemand es nicht nur bei einem Drohbrief beläst, sondern ständig…mindestens 2, 3, 4 mal im Monat…solche Drohbriefe schreibt, an diese Behörde…immer mit dem gleichen bedrohlichem Inhalt inkl. Beleidigungen gegen diese Behörden-Mitarbeiter !
2.Frage : wie lange würde wohl diese Behörde warten, bis der Behördenleiter diesen „Täter“ anzeigt ?
3 Monate…5 Monate…7 Monate…oder gar erst nach fast einem Jahr ?
Wenn dann diese Behörde diesen Täter dann doch irgendwann man anzeigt…nach fast einem Jahr…
3.Frage : welche Beweise müsste diese Behörde der Polizei, bei der Anzeigenerstattung, vorlegen ?
…alle Drohbriefe, die seit fast einem Jahr geschrieben wurden ?
…oder reicht nur die gemeinschaftliche Aussage mehrerer Behörden-Mitarbeiter ?
4.Frage : kann es eine Verurteilung, wegen Bedrohung (gem. § 241 StGB), ohne Beweise geben,nur anhand der Behauptungen mehrerer Behörden-Mitarbeiter ?
5.Frage : welche rechtlichen Konsequenzen hat das wohl, für diese Behörden-Mitarbeiter, wenn sich heraus stellt, dass das eine gemeinschaftliche falsche Verdächtigung war, gegenüber dem vermeindlichen „Täter“ ?
