Falsche Verdächtigung - Folge?!

Hallo zusammen,

angenommen jemand beschuldigt einen anderen einer Straftat.
Es wird ermittelt.
Es wird festgestellt, das es keine Straftat gegeben hat.
Hat das für denjenigen, der die Beschuldigung ausgesprochen hat, Konsequenzen?
Es geht wie gesagt um eine konkrete Beschuldigung, keinen Verdacht.

Beispiel:
A behauptet das B sein Auto gestohlen hat.
Diese Anschuldigung wird duch polizeiliche/staatsantwaltliche Ermittlungen nicht bestätigt.

Ist es ein besonderer Fall, wenn es um Familienrecht geht?
Am Mittwoch kam eine Doku, in der ein Vater von seiner EXFrau des sexuellen Missbrauchs der Tochter beschuldigt wurde.
Gutachterlich wurde ausdrücklich festgestellt, das es hierfür keinerlei Anzeichen gibt und es sogar eine enge Bindung zwischen Vater und Tochter geben muss…
Kann die Mutter für diese falsche Anschuldigung zur Rechenschaft gezogen werden?
Gott sei Dank, wirklich nur rein theroretisch…

Gruß
Bori

Wer andere wider besseren Wissens anzeigt, macht sich selber strafbar:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html

Es geht also vor allem darum, den Nachweis zu führen, dass der A den B wegen X angezeigt hat, obwohl er definitiv wusste, dass B X nicht begangen hat.

Verwandte Straftaten:
Üble Nachrede:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html

Verleumdung:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html