Unsere Tochter (14) ist mit einer Freundin zu H & M gegangen, um ihre Geschenkgutscheine einzulösen. Sie probierte diverse Teile an, fand aber an keinem Gefallen. Alle ihre Teile wurden auch wieder korrekt weggehängt. Ihre Freundin (ebenfalls 14) zog bei der Anprobe ein Hemd unter ihre Kleidung, ohne dass unsere Tochter aber dabei gewesen wäre oder dieses bemerkt hätte. Die Verkäuferin fand dann in der Kabine ein Etikett, das zu dem untergezogenen Hemd der Freundin passte. Sie bat aber beide Mädchen mit ins Büro, unsere Tochter gestattete sogar, dass die Verkäuferin in ihre Tasche usw. schaute. Natürlich war sie „sauber“. Trotzdem wurde die Polizei geholt und unsere Tochter verdächtigt, Mittäterin gewesen zu sein, obwohl ihre Freundin im Geschäft und gegenüber den Polizisten zugegeben hatte, dass unsere Tochter von der Aktion überhaupt keine Kenntnis hatte. Ist hier sogar ein Fall nach §§ 164, 187 StGB gegeben? Schließlich wurde unsere Tochter zu Unrecht verdächtigt und steht somit ohne Grund mit im Mittelpunkt von Ermittlungen. Hat noch jemand heiße Tipps, was man da machen kann? Vielen Dank!
Hi!
Dir als Vater ist es natürlich nicht möglich, aber sehen wir es mal neutral! Bei Schilderung der Fakten war der Verdacht gegen deine Tochter zweifelsfrei begründet und von daher sei froh, daß sie nicht mitgemacht hat und hak die Sache dementsprechend ab!!!
Prinzipiell hast du sogar Glück gehabt, denn deine Tochter hat eine wichtige Lektion bekommen - auch wenn sie wirklich ncith mitSchuld war! Ob sie es wirklich nicht war - wer weiss!!!
Gruß
Bernd
Hallo,
worauf willst Du eigentlich hinaus? Es ist nichts passiert! OK, es mag nicht gänzlich korrekt zugegangen sein, daß eine Minderjährige in Abwesenheit eines Erziehungsberechtigten durchsucht wurde - mehr nicht. Selbstverständlich kannst Du die Verkäuferin wegen falscher Verdächtigung anzeigen, aber die Sache wird mit ziemlicher Sicherheit wegen Geringfügigkeit bzw. mit der Begründung ‚es bestand berechtigtes Interesse‘ eingestellt.
Das, was Deiner Tochter passiert ist, sind Kinkerlätzchen… Lustig wird es, wenn Dich die Polizei zu nachtschlafender Zeit - nämlich morgens um halb sieben - aus den Federn klingelt und Dir einen Durchsuchungsbeschluß wegen Verstosses gegen das Waffengesetz unter die Nase hält. Kein Scherz! Der Vermieter meiner alten Wohnung wollte mir - nachdem ich längst umgezogen war - einen auswischen, wobei er dummerweise wußte, daß ich mit meinem damaligen Ex häufig zum Schießen gefahren bin. Glaubt man den Jungs, die meine Wohnung praktisch gestürmt haben, unterhalte ich ein Waffenlager, das El Kaida zu Ehre gereichen würde… *schmunzel*
Das ist falsche Verdächtigung, nicht der Blick in das Handtäschchen Deiner Juniorine…
Beste Grüße
Renee
PS. Ach ja: ich habe - mangels einer entsprechenden Lizenz - außer höllisch scharfen Küchenmessern selbstverständlich keine Waffen im Haus. 
Hallo,
Ist hier sogar ein Fall nach §§ 164, 187
StGB gegeben? Schließlich wurde unsere Tochter zu Unrecht
verdächtigt und steht somit ohne Grund mit im Mittelpunkt von
Ermittlungen. Hat noch jemand heiße Tipps, was man da machen
kann? Vielen Dank!
Schon wieder so einer, der in unserem Staat für unsere Steuergelder aus einer Mücke einen Elefanten machen will, am liebsten vielleicht noch bis zum Oberstaatsanwalt gehen würde, weil die arme Tochter evtl. falsch verdächtigt wurde.
Würden die Kids in unserer Zeit vernünftig erzogen (habe selber 2 Kinder), müsste sich die Polizei mit so einem Pillepalle nicht befassen. Das würde Stgeuergelder sparen und helfen, dass die Polizei sich auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren kann.
Gruss
Andreas
Hallo!
Würden die Kids in unserer Zeit vernünftig erzogen (habe
selber 2 Kinder)
Wo gibt es denn bitte im Ausgangsposting einen Anhaltspunkt dafür, dass die Tochter nicht vernünftig erzogen wurde, die Kleidung weggenommen hat doch wohl jemand anderer und für die Schuld des anderen kann man wohl nicht zur Verantwortung gezogen werden.
Gruß
Tom
Ich denke hier genau wie mein Namensvetter!
Der Anfangsverdacht einer Straftat (§242 StGB) ist in dem von Dir geschilderten Fall gegeben!
Gruß (der andere) Bernd
Hallo,
a) habe ich absichtlich „die Kids“ geschrieben und nicht ein Mädchen alleine genannt/gemeint
b) Es ist und bleibt Diebstahtl, auch wenn es beschönigend „weggenommen“ genannt wird. Was würdest Du sagen, wenn Dir mal eben jemand 10.000,-- Euro „wegnimmt“ ?
Gruss
Andreas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
b) Es ist und bleibt Diebstahtl, auch wenn es beschönigend
„weggenommen“ genannt wird. Was würdest Du sagen, wenn Dir mal
eben jemand 10.000,-- Euro „wegnimmt“ ?
Dann ist es möglicherweise Diebstahl, nur wenn A etwas gestohlen hat, dann hat nicht B den Diebstahl begangen. Deshalb habe ich das irgendwie nicht verstanden.
Gruß
Tom
Hallo Tom,
Dann ist es möglicherweise Diebstahl, nur wenn A etwas
gestohlen hat, dann hat nicht B den Diebstahl begangen.
Deshalb habe ich das irgendwie nicht verstanden.
richtig, aber B kann A durchaus Beihilfe geleistet haben… Davon konnte die Verkäuferin sehr wohl ausgehen und hatte eben berechtigtes Interesse…
Beste Grüße
Renee
Hallo!
Ja da gebe ich dir völlig recht. Ich habe nur kritisiert, dass Andreas aus der Tatsache, dass ein Verdacht bestand, abgeleitet hat, dass die Erziehung möglicherweise nicht ordentlich war - was ich nicht nachvollziehen konnte.
Gruß
Tom