Falsche Versandangaben und dann Verlust d. Artikel

Hallo!

Ein Verkäufer gibt bei Ebay den unversicherten Versand DHL Päckchen an und versendet daraufhin aber einen Maxibrief.
Nun geht der Artikel verloren und der Käufer droht mit dem Anwalt und will sein Geld zurück, obwohl er die Möglichkeit hatte, PayPal in Anspruch zu nehmen und dies nicht getan hat.

Was kommt auf den Verkäufer zu? Wie sollte er sich verhalten?

Hallo,

Ein Verkäufer gibt bei Ebay den unversicherten Versand DHL
Päckchen an und versendet daraufhin aber einen Maxibrief.
Nun geht der Artikel verloren und der Käufer droht mit dem
Anwalt und will sein Geld zurück, obwohl er die Möglichkeit
hatte, PayPal in Anspruch zu nehmen und dies nicht getan hat.

Was kommt auf den Verkäufer zu? Wie sollte er sich verhalten?

siehe http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html, insbesondere Abs.2.

Da weder Päckchen noch Brief versichert sind, Trackingmöglichkeiten bieten und die gleichen Möglichkeiten bestehen einen Nachforschungsantrag zu stellen, halte ich Abs. 2 nicht für relevant.

Wer sagt denn eigentlich, dass der Käufer die Ware nicht doch bekommen hat und nur behauptet sie nicht erhalten zu haben?

Aus moralischer Sicht finde ich es aber nicht i.O. Päckchen zu vereinbaren und dann als Maxibrief zu versenden.

Gruß

S.J.

Danke für die Antwort.

Ich bin mir eben nur nicht sicher, ob das nicht Vertragsbruch meinerseits war und somit ich für den Schaden aufkommen muss.

Moralisch war es nicht in Ordnung, ja, daher habe ich dem Käufer angeboten, die Differenz zu übernehmen, dies gleich am Anfang unserer Verhandlungen.

Hallo,

Ich bin mir eben nur nicht sicher, ob das nicht Vertragsbruch
meinerseits war und somit ich für den Schaden aufkommen muss.

da ein Maxibrief genauso wenig versichert ist, wie ein Päckchen und auch hinsichtlich Trackingmöglichkeit und Bearbeitung eines Nachforschungsantrags kein Unterschied besteht, kann ich nicht erkennen, welchen Nachteil der Käufer durch eine abweichende Versandart geltend machen könnte. Beides kann verloren gehen, beides ist nicht versichert, ergo ist das Risiko des Verlustes gleich hoch.

Das BGB sagt, der Verkäufer haftet bei abweichender Versandart „für den daraus entstehenden Schaden“. Dies wäre der Fall, wenn ein versicherter Versand vereinbart und unversichert verschickt worden wäre. Nur dadurch, dass statt eines Päckchens per Brief verschickt wurde, ist ja kein Schaden enstanden.

Gruß

S.J.