Falsche Versprechungen bei Handyvertrag

Hallo zusammen.

Ich hoffe irgendjemand kann die Frage beantworten.

Also Person X hat einen Handyvertrag. Vor etwa 3 Monaten hat jemand von dem Anbieter angerufen und gemeint wegen dem Jubiläum des Vertragspartner würde es eine Internet-Flatrate kostenlos dazu geben. Person X fragt mehrmals nach ob es auch wirklich kostenlos ist worauf gesagt wird das es kostenlos wäre.

Jetzt stellt Person X fest, dass sie die letzten 3 Monate diese Flatrate bezahlt hat, Fehler von X, dass sie sich die Rechnungen voher nicht genauer angeschaut hat und die letzten Monate ihr Handy auch viel gebraucht hat und deswegen nicht über die Mehrkosten nachgedacht hat.

Person X hat dann bei dem Betreiber angerufen und der meinte, dass man da nix machen kann und sie das weiter bezahlen muss.

Nun hat Person X im Internet gelesen, dass solche Telefonverträge zwar rechtens sind aber eine schriftliche Bestätigung folgen muss.

Gilt das aufführen auf der Telefonrechnung schon als Bestätigung?
Ist das allgemein gültig wenn Person X mehrmals nachgefragt hat ob das auch kostenlos ist und die Antwort ja war?
Gibt es irgendeine Möglichkeit da wieder rauszukommen?

Danke für die Antworten
Liebe Grüße

Erstmal ist es den Netzbetreibern nicht erlaubt den Kunden anzurufen, es sei denn man hat bei Vertragsabschluss dem ausdrücklich zugestimmt. Ist aufjeden Fall über einen Anwalt anfechtbar, sofern man sich die Mühe machen will.

Hi,

woraus schließt Du den Schluss, dass der Netzbetreiber seinen Bestands kunden nicht anrufen darf?

Gruss

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Das wäre wohl rechtswidriger Wettbewerb oder sowas in der Art. Das ist Anfang des Jahres mal gesetzlich festgelegt worden… So genau ist das nicht im Kopf hängengeblieben.
Ist aber definitiv so. Das kann bis zu 1000 € vom Betreiber geben wenn er den Kunden anruft

Danke für die Antwort das müsst ich mal im Vertrag nachschauen.
Das mit dem Anwalt wär kein Problem da es den in der Familie gibt aber die Frag ist ob sich das lohnen würde.

Aber mich würde vorallem interessiern ob das Aufführen auf der Rechnung schon als schriftliche Bestätigung gilt? Bzw es wird ausschließlich der neue Tarif aufgeführt, aber kein Hinweis o.ä.

Als Bestätigung könnte es vielleicht gelten, aber es wurde für den Wechsel ja keine Unterschrift, die die Einverständnis zum Wechsel gibt, geleistet.

folgenden Passus dabei vergessen?

„ausgenommen sind Anrufe zwischen in dauernder Geschäftsbeziehung stehenden Telefonpartnern.“

Wie bereits gesagt: Es ist ein Unterschied ob NEU-Kunde oder BESTANDS-Kunde.

Na dann fällt das wohl weg. Bin seit 1 1/2 Jahren bei dem Betreiber, da zählt man wohl zum Bestandskunden.

So habe nochmal recherchiert und noch eine Frage…

Angeblich ist es ja so, dass man eine Widerrufsrecht von 2 Wochen hat ab dem Zeitpunkt wenn man dadrüber aufgeklärt wurde.
In dem Fall ist es so das diese Widerrufserklärung nie stattgefunden hat, weder am Telefon noch per Mail o.ä.
Also wäre es doch praktisch so das X immernoch Anspruch auf ihr Widersspruchsrecht, da die Frist theoretisch nie angefangen hat?

Und 2.: Was wäre wenn X die Zahlung einstellt bzw um den Betrag mindert?
Eigentlich wäre er in der Pflicht nachzuweisen das der Vertrag zustande gekommen ist. Das Telefonat-falls es überhaupt aufgezeichnet wurde- darf er nicht verwenden weil er für die Aufnahme eig das Einverständnis des Kunden hätte haben müssen, bzw selbst dann weiß X dass sie 100%ig gesagt hat sie macht das wenn es kostenlos ist, was es ja nicht.
Was würde im schlimmsten Fall passieren?
Könnte X in dem Fall den Betrag ab diesem Zeitpunkt mindern oder bei der nächsten Rechnung den Betrag von den letzten 3 Monaten?

Danke für alle Antworten (schon erhaltene und die die vill noch kommen)