Falsche Verwarnung

Hallo,

Ich hoffe ich bin in diesem Brett richtig…

Mein Problem ist folgendes: Ich parkte auf einem (sehr schlecht als solchem erkennbaren Gehweg) und erhielt ein Bußgeldbescheid über 15 Euro. Ich schrieb an die Bußgeldstelle, dass es für mich nicht klar erkennbar gewesen sei, dass es sich um einen Gehweg handele (begründet - niedrige Kante ect) wartete auf Antwort und verlegte meinen Parkplatz.
Allerdings bekam ich als einzige Post einen weiteren Bußgeldbescheid zugesandt (diesmal nicht am Auto klemmend) nach dem ich an einem Tag ca 1 Woche später dort um 6.25 Uhr geparkt hätte. Wieder 15 Euro.

Ich habe wiederum schriftlich (email) die Lage dargestellt, nämlich, dass ich weder auf dem roten „Gehweg“ stand, noch zu der Zeit dort war, da ich da schon auf dem Weg zur Arbeit war.

Nach einiger Zeit bekam ich nun eine email, dass das eindeutige Ordnungswidrigkeiten seien und mein Fahrzeug von den Zeugen (Hilfpolizisten) mehrfach zwischen jenen Terminen auf dem Gewehg gesehen worden war.
Das stimmt aber nicht!!!
Was kann ich nun tun?

Es geht mir weniger um die 15 Euro, als um die Willkür die da herrscht. Und schliesslich möchte ich in Zukunft in Ruhe parken können ohne das mir jederzeit mal eben ein Knöllchen verpasst wird - ob ich da stehe oder nicht.

Lohnt ein Gang zum Anwalt?
Dass die Polizisten mit dem Besitzer des Hauses vor dem ich parkte schon Ärger hatten kann ich ja schlecht als Argument anbringen, auch wenn ich mitlerweile fürchte dass da der Hund begraben liegt.
Zeuge dass ich dort nicht parkte ist eben jener Hausbesitzer, den ich auch besuche wenn ich dort parke (seit dem 1. Bußgeldbescheid wie gesagt NCIHT auf jenem roten Streifen).

Darf man einfach so als Lügner bezeichnet werden (so empfinde ich das, wenn behauptet wird ich hätte dort geparkt wo ich es definitiv nicht getan habe und auch abstreite) und ist es wirklich egal was man sagt?

Sorry, ist vielleihct ein bischen emotional geschrieben, aber mir bleibt bei den Behauptungen einfach die Spucke weg.

Würde mich über Ratschläge freuen, hab zwar ne Rechtschutzversicherung, aber eigentlich keine Lust wegen sowas gleich „vor Gericht“ zu gehen, aber alles mit mir machen lassen will ich dann auch nicht.

Grüße

Mopedhexle

Hallo!

Mein Problem ist folgendes: Ich parkte auf einem (sehr
schlecht als solchem erkennbaren Gehweg)

Wieso war der denn so schlecht erkennbar?
Was dachtest Du denn, was das ist?

Ich habe wiederum schriftlich (email) die Lage dargestellt,

Sich mit Behörden per Mail auszutauschen ist nicht so klug.

Was kann ich nun tun?

Haste Zeugen?

Es geht mir weniger um die 15 Euro, als um die Willkür die da
herrscht. Und schliesslich möchte ich in Zukunft in Ruhe
parken können ohne das mir jederzeit mal eben ein Knöllchen
verpasst wird - ob ich da stehe oder nicht.

Wenn das ein Gehweg ist dann darfst Du da nicht stehen.
Wenn Du es doch tust bekommst Du eben ein Knöllchen.

Zeuge dass ich dort nicht parkte ist eben jener Hausbesitzer,

Ich denk Du hast da geparkt?

Darf man einfach so als Lügner bezeichnet werden (so empfinde
ich das, wenn behauptet wird ich hätte dort geparkt wo ich es
definitiv nicht getan habe und auch abstreite) und ist es
wirklich egal was man sagt?

Was Du per E-Mail irgendjemandem schreibst ist wirklich ziemlich egal.

Greetz,

MM

Hallo,

zunächst einmal wäre es hilfreich ein Foto oder eine genau Beschreibung der Straßenverhältnisse zu erhalten…
Wobei mich natürlich der Punkt stutzig macht,das ausgerechnet die Person,die du besuchst,Zeuge für dein Parkvergehen sein soll…

mfg

Hallo,

nochmal Sorry, hab´s ja befürchtet, dass ich noch viel zu aufgebracht war um das ordentlich rüberzubringen.
Bin zwar immer noch ausser mir, versuche das aber nochmal klarer zu machen.

Mein Zeuge ist natürlich nicht Zeuge eines Parkvergehens, sondern Zeuge dass ich jenes nicht begangen habe, nämlich wiederholtes Parken auf dem Gehweg. So richtig formulieren kann das wohl nur Kafka ;o)

Der Gehweg ist ein breiter roter Streifen der ebenerdig zur Strasse parallel gepflastert ist. Da sich gegenüber ein „echter“ Gehweg befindet (Mit Randstein weiterführung entlang der neuen Strasse und absenkung im Kreuzungsbvereich). War mir das echt nicht klar gewesen, dass dieser Streifen ebenfalls einen Gehweg darstellen soll, sondern hielt es für einen STreifen auf dem geparkt werden kann. ABer gut, wenn ich mich da getäuscht habe, und mir das erklärt wird, dann ist ja gut und somit erkenne ich die ersten 15 Euro dann auch an.

Allerdings habe ich nach dem ersten Strafzettel nicht mehr dort geparkt (wenn das so sein soll, dann kann ich das doch akzeptieren, der Schrieb an die Bußgeldstelle war auch mehr ein Hinweisen darauf, dass man das eben nicht so deutlich sieht und dass ich deshalb die Maßnahmen für recht drastisch erachtete) und trotzdem ist mir für das gleiche Vergehen, angeblich eine Woche später erfolgt, ein Bußgeldbescheid geschickt worden (Postzustellung).
Obwohl ich zum angegebenen Tatzeitpunkt nicht dort war, sondern schon unterwegs zur Arbeit (ca 15 min) wurde von einem Gemeindevollzugsbediensteten behauptet ich hätte genauso !!! (Also auf dem Streifen vor dem Haus) geparkt und die Tatzeit wäre korrekt.
Geparkt hatte ich (bis ca 15 min vor Tatzeit) an der Ecke des Grundstückes, wo eine kleine gehweglose private Strasse in die größere Strasse mündet und der rote Streifen noch nicht angefangen hat. Definitiv aber nicht wie behauptet genauso. Zudem hat jener Bedienstete wohl angegeben ich hätte dort (auf dem Gehweg direkt vor dem Haus) seit dem ersten Vergehen mehrmals geparkt was schlichtweg falsch ist.

Mit einer Verwaltungsangestellten (andere Baustelle) habe ich mich eben über die Situation unterhalten.
Sie meint ich hätte keine Chance und bei Widerspruch nur höhere Kosten. ßo(

So denke ich, dass ich die ersten 15 Euro natürlich normal überweise, die zweiten 15 Euro aber mit dem Hinweis auf ein Schreiben in dem ich darstelle, dass ich zwar zur Vermeidung größerer Komplikationen die 15 Euro zahle, aber erneut darauf hinweise, dass ich wie bereits dargestellt nach dem ersten Vorfall nicht wieder dort geparkt habe, dies weiterhin nicht tun werde und die Aussage des Bediensteten für unwahr erachte/anzweifle.

Getrennt dazu werde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bediensteten einreichen.

Bringt anscheinend alles auch nichts, aber ich will diesen willkürlichen Machtmissbrauch nicht so stehen lassen.

Oder habt ihr bessere Ideen?

Gruß

Mopedhexle

PS: Nochmal: es geht mir darum, dass ein Gemeindevollzugsbediensteter behauptet ich hätte an einem Ort geparkt an dem ich wirklich nicht geparkt habe und darum, dass ich mich nicht unschuldig von einer Verwaltungsstelle des Lügens bezichtigen lassen möchte. Das geht mir eindeutig gegen die Ehre.

Hallo,

Ich hoffe ich bin in diesem Brett richtig…

Immer doch…

Mein Problem ist folgendes: Ich parkte auf einem (sehr
schlecht als solchem erkennbaren Gehweg)

Altes Problem. Wird immer wieder behauptet, manchmal stimmts, manchmal nicht. Kann hier so nicht geklärt werden.

und erhielt ein
Bußgeldbescheid über 15 Euro. Ich schrieb an die
Bußgeldstelle, dass es für mich nicht klar erkennbar gewesen
sei, dass es sich um einen Gehweg handele (begründet -
niedrige Kante ect) wartete auf Antwort und verlegte meinen
Parkplatz.
Allerdings bekam ich als einzige Post einen weiteren
Bußgeldbescheid zugesandt (diesmal nicht am Auto klemmend)
nach dem ich an einem Tag ca 1 Woche später dort um 6.25 Uhr
geparkt hätte. Wieder 15 Euro.

Du hast wieder dort geparkt? Aber jetzt müsstest Du es doch gewusst haben…

Ich habe wiederum schriftlich (email) die Lage dargestellt,
nämlich, dass ich weder auf dem roten „Gehweg“ stand, noch zu
der Zeit dort war, da ich da schon auf dem Weg zur Arbeit war.

Nach einiger Zeit bekam ich nun eine email, dass das
eindeutige Ordnungswidrigkeiten seien und mein Fahrzeug von
den Zeugen (Hilfpolizisten) mehrfach zwischen jenen Terminen
auf dem Gewehg gesehen worden war.
Das stimmt aber nicht!!!
Was kann ich nun tun?

Einspruch einlegen. Dann dreht sich das Verfahren um die Frage: Warst Du da oder nicht. Wäre in diesem Zusammenhang etwa das 10.467.367.983te Verfahren in Deutschland. Also keine neue Geschichte.

Es geht mir weniger um die 15 Euro, als um die Willkür die da
herrscht.

Ob es Willkür ist, hängt davon ab, ob Du da geparkt hast oder nicht.

Und schliesslich möchte ich in Zukunft in Ruhe
parken können ohne das mir jederzeit mal eben ein Knöllchen
verpasst wird - ob ich da stehe oder nicht.

Ja, das wollen alle. Bisher wurden die Parkverbotsregelungen aber noch nicht abgeschafft.

Lohnt ein Gang zum Anwalt?

Immer, ist auch gar nicht so teuer.

Dass die Polizisten mit dem Besitzer des Hauses vor dem ich
parkte schon Ärger hatten kann ich ja schlecht als Argument
anbringen, auch wenn ich mitlerweile fürchte dass da der Hund
begraben liegt.

Ganz ehrlich, nur so aus Erfahrung. Das ist wirlich abwegig. Keine Politesse denkt sich: „oh, in dem Haus wohnt ein Böser, da mach ich mal ein Knöllchen an das Auto davor, obwohl ich es nicht darf.“ Wirklich. Das gibts nicht.

Zeuge dass ich dort nicht parkte ist eben jener Hausbesitzer,
den ich auch besuche wenn ich dort parke (seit dem 1.
Bußgeldbescheid wie gesagt NCIHT auf jenem roten Streifen).

Darf man einfach so als Lügner bezeichnet werden (so empfinde
ich das, wenn behauptet wird ich hätte dort geparkt wo ich es
definitiv nicht getan habe und auch abstreite) und ist es
wirklich egal was man sagt?

Moment! Indem Du behauptest, dass die Hilfspolizisten fälschlicher Weise sagen, dass Du da warst, bezeichnest Du sie ja andersrum ebenfalls als Lügner. Da gibts überhaupt keinen Unterschied.
Dass man mit Behörden oder Gegnern in einem Rechtsstreit darüber uneinig ist, ob die Sache so oder so war, ist völlig normal und alltäglich. Diese ewige „Du nennts mich Lügner“ Geschichte sollte man einfach mal weglassen. Wie gesagt, das ist ja umgekehrt zwingend das selbe.

Versteh mich nicht falsch. Ich kann den Ärger durchaus verstehen. Aber man muss sich auch in die andere Seite hineinversetzen. Wenn da wirklich ein Fehler vorliegt, was durchaus mal passieren kann, sollte man auch Einspruch einlegen, ggf. vor Gericht gehen. Dann kann man aber, das ist der Preis des Rechtsstaates, in Beweisprobleme kommen. Was mich nur wundert. Heutzutage wird von allen Flaschparkern ein Foto gemacht. Haben die den keins? Das müsste es doch wirklich klären können.
Gruß,
Dea

Hallo,

Reg Dich nicht auf, ich bin kein notorischer Falschfahrer, Falschparker und Behördennerver. Es handelt sich um die ersten Bußgeldbescheide seit ca 15 Jahren die ich bekomme und ich würd nix sagen wenn die Sache nicht so oberfaul ist.

und erhielt ein
Bußgeldbescheid über 15 Euro. Ich schrieb an die
Bußgeldstelle, dass es für mich nicht klar erkennbar gewesen
sei, dass es sich um einen Gehweg handele (begründet -
niedrige Kante ect) wartete auf Antwort und verlegte meinen
Parkplatz.
Allerdings bekam ich als einzige Post einen weiteren
Bußgeldbescheid zugesandt (diesmal nicht am Auto klemmend)
nach dem ich an einem Tag ca 1 Woche später dort um 6.25 Uhr
geparkt hätte. Wieder 15 Euro.

Du hast wieder dort geparkt? Aber jetzt müsstest Du es doch
gewusst haben…

Nein, ich hab da nicht geparkt, wie gesagt ich verlegte meinen Parkplatz, dennoch wurde behauptet ich hätte dort geparkt.

Ich habe wiederum schriftlich (email) die Lage dargestellt,
nämlich, dass ich weder auf dem roten „Gehweg“ stand, noch zu
der Zeit dort war, da ich da schon auf dem Weg zur Arbeit war.

Nach einiger Zeit bekam ich nun eine email, dass das
eindeutige Ordnungswidrigkeiten seien und mein Fahrzeug von
den Zeugen (Hilfpolizisten) mehrfach zwischen jenen Terminen
auf dem Gewehg gesehen worden war.
Das stimmt aber nicht!!!
Was kann ich nun tun?

Einspruch einlegen. Dann dreht sich das Verfahren um die
Frage: Warst Du da oder nicht. Wäre in diesem Zusammenhang
etwa das 10.467.367.983te Verfahren in Deutschland. Also keine
neue Geschichte.

Nur wie beweise ich denn, dass ich da nicht war? Der Bedienstete der Gemeinde behauptet das einfach!

Es geht mir weniger um die 15 Euro, als um die Willkür die da
herrscht.

Ob es Willkür ist, hängt davon ab, ob Du da geparkt hast oder
nicht.

Habe ich ja nicht, sonst wäre mein posting hier wohl überflüssig. Über gerechtfertigte Verwarnungen würde ich mich nicht aufregen!

Und schliesslich möchte ich in Zukunft in Ruhe
parken können ohne das mir jederzeit mal eben ein Knöllchen
verpasst wird - ob ich da stehe oder nicht.

Ja, das wollen alle. Bisher wurden die Parkverbotsregelungen
aber noch nicht abgeschafft.

ABer ich möchte gerne an Punkt A parken können ohne ein Knöllchen dafür zu bekommen dass ich angeblich an Punkt B verkehrswidrig geparkt hätte.
.

Dass die Polizisten mit dem Besitzer des Hauses vor dem ich
parkte schon Ärger hatten kann ich ja schlecht als Argument
anbringen, auch wenn ich mitlerweile fürchte dass da der Hund
begraben liegt.

Ganz ehrlich, nur so aus Erfahrung. Das ist wirlich abwegig.
Keine Politesse denkt sich: „oh, in dem Haus wohnt ein Böser,
da mach ich mal ein Knöllchen an das Auto davor, obwohl ich es
nicht darf.“ Wirklich. Das gibts nicht.

Es gibt sicher auch keine Gemeindebediensteten die im Falle einer Beschwerde abends bei den Leuten die sich auf der Dienststelle beschwerten privat anrufen um sie „zur Sau“ zu machen, gell? Also gibt es diesen Bediensteten wahrscheinlich gar nicht… ;o)

Ist aber ein anderer Fall gewesen, ich warte nur drauf dass er sich erdreistet bei mir anzurufen, dann kann ich mal meine meinung sagen - und wenn ich dann täglich Beweisbilder von meinem parkenden Auto machen muß ;o)

Moment! Indem Du behauptest, dass die Hilfspolizisten
fälschlicher Weise sagen, dass Du da warst, bezeichnest Du sie
ja andersrum ebenfalls als Lügner. Da gibts überhaupt keinen
Unterschied.

Doch, der Unterschied ist, dass ich da nun mal nicht geparkt habe. Die Behauptung ich hätte es aber getan und damit eine Ordnungswidrigkeit begangen kam ja von ihm!
Das mag man rechtlich anders sehen, aber für meine Ethik ist das ein Himmelweiter unterschied.

Versteh mich nicht falsch. Ich kann den Ärger durchaus
verstehen. Aber man muss sich auch in die andere Seite
hineinversetzen. Wenn da wirklich ein Fehler vorliegt, was
durchaus mal passieren kann, sollte man auch Einspruch
einlegen, ggf. vor Gericht gehen. Dann kann man aber, das ist
der Preis des Rechtsstaates, in Beweisprobleme kommen. Was
mich nur wundert. Heutzutage wird von allen Flaschparkern ein
Foto gemacht. Haben die den keins? Das müsste es doch wirklich
klären können.

So weit ich weiß wird kein Foto gemacht. Ich bekam den zweiten Bußgelbescheid ja auch per Post und nicht an den Scheibenwischer (wie denn auch, das Auto war da gerade unterwegs zur Arbeit).
Das ganze passierte ja auch nicht in München-City zur rush-hour, sondern in einem abgelegenen Wohngebiet eines kleinen Stadtteiles einer kleinen Stadt im Schwarzwald.
Und dort scheint das Wort eines Hilfssheriffs unabdingbare Wahrheit zu sein und seine Macht noch unanfechtbar. :o(

Gruß

Mopdedhexle

Hallo,

nein, nein, ich reg mich nicht auf :wink:
Du musst nur sehen, dass wenn Du in einem öffentlichen Forum postest, die Leute hier natürlich nicht dabei waren. Und wenn es sich wie bei mir auch um Juristen handelt, ist das Problem: Der sagt, es war so, ich sag, es war so, eben Alltag. Insofern wird Dir ganz sicher keiner Recht geben können und sagen: Ja, die haben gelogen.

Tja, das mit dem Problem, wie man es beweist. Letztlich wollen die ja was von Dir und wenns kein Foto gibt, steht Aussage gegen Aussage. Aber hierzu sollte vielleicht ein Anwalt was sagen. Am besten einer, den Du konsultierst.

Noch zu der Auassge;

Doch, der Unterschied ist, dass ich da nun mal nicht geparkt
habe. Die Behauptung ich hätte es aber getan und damit eine
Ordnungswidrigkeit begangen kam ja von ihm!
Das mag man rechtlich anders sehen, aber für meine Ethik ist
das ein Himmelweiter unterschied.

Diese Überlegung kann ich leider nicht ansastzweise nachvollziehen. Denn ist liegt nun mal in deren Beruf und damit in der Natur der Sache, dass sie das Begehen einer Ordnungswidrigkeit behaupten. Das macht sie nicht mehr oder weniger zum Lügner als jeden anderen. Hier werden wir wohl nicht überein kommen. Aber das macht ja auch nix.
Trotzdem viel Erfolg!
Gruß
Dea

Hallo,

nein, nein, ich reg mich nicht auf :wink:
Du musst nur sehen, dass wenn Du in einem öffentlichen Forum
postest, die Leute hier natürlich nicht dabei waren. Und wenn
es sich wie bei mir auch um Juristen handelt, ist das Problem:
Der sagt, es war so, ich sag, es war so, eben Alltag. Insofern
wird Dir ganz sicher keiner Recht geben können und sagen: Ja,
die haben gelogen.

Nun, da ich um Rat suche und eine Situation schildere, hoffe ich, dass sich einfach jemand der sich auskennt in die Situation versetzt (so wie ich sie Schilderte) und mir dann Rat gibt wie ich mich verhalten kann. Es geht mir sicher nicht darum, dass hier jemand sagt „unglaublich was der tut“, denn das weiß ich und soll gar nicht diskutiert werden.

Tja, das mit dem Problem, wie man es beweist. Letztlich wollen
die ja was von Dir und wenns kein Foto gibt, steht Aussage
gegen Aussage. Aber hierzu sollte vielleicht ein Anwalt was
sagen. Am besten einer, den Du konsultierst.

Aber lohnt sich das? Mir wurde von jemandem der in einem ähnlichen Bereich arbeitet und sich mit den Abläufen in so einer Sache ein bischen auskennt gesagt, dass das keinen Sinn hätte.
Eben weil Aussage gegen Aussage und ich bleibe dann auf den Kosten sitzen, bzw meine Rechtschutzversicherung, die ich deshalb mit so einer Geschichte gar nicht unbedingt belasten möchte. Die sollen mir ja auch mal helfen, wenn es um größere Dinge (finanziell gesehen) geht.

Doch, der Unterschied ist, dass ich da nun mal nicht geparkt
habe. Die Behauptung ich hätte es aber getan und damit eine
Ordnungswidrigkeit begangen kam ja von ihm!
Das mag man rechtlich anders sehen, aber für meine Ethik ist
das ein Himmelweiter unterschied.

Diese Überlegung kann ich leider nicht ansastzweise
nachvollziehen. Denn ist liegt nun mal in deren Beruf und
damit in der Natur der Sache, dass sie das Begehen einer
Ordnungswidrigkeit behaupten. Das macht sie nicht mehr oder
weniger zum Lügner als jeden anderen. Hier werden wir wohl
nicht überein kommen. Aber das macht ja auch nix.

Vielleihct hast Du mich nicht verstanden - vielleicht verstehe ich Dich nicht. ???
Jedenfalls ist es für mich absolut nicht nachvollziehbar, wieso jemand dessen Beruf es ist Ordungswidrigkeiten zu ahnden dies tut wo keine sind. Das hat sicher nichts mit seiner beruflichen Tätigkeit zu tun.
Ich will ja auch nciht jedem Ordungshüter an den Karren fahren - Gott behüte, die tun mir oft leid, weil sie oft genug die Buhmänner sind. Aber wenn jemand eine Ordnungswidrigkeit anmahnt die gar nicht stattgefunden hat (Auto war weder am Ort noch zu der Tatzeit dort wo es angemahnt wurde), dann ist das keine Meinungsverschiedenheit zwischen ihm und mir, sondern für mich absolut unnachvollziehbare Willkür und Amtsmißbrauch.
Wollte ich nur nochmal angemerkt haben, auch wenn es zur Sache an sich ja nichts tut.

Grüße und Danke für Deine Mühe

Mopedhexle

Hi,

Aber lohnt sich das? Mir wurde von jemandem der in einem
ähnlichen Bereich arbeitet und sich mit den Abläufen in so
einer Sache ein bischen auskennt gesagt, dass das keinen Sinn
hätte.
Eben weil Aussage gegen Aussage und ich bleibe dann auf den
Kosten sitzen, bzw meine Rechtschutzversicherung, die ich
deshalb mit so einer Geschichte gar nicht unbedingt belasten
möchte. Die sollen mir ja auch mal helfen, wenn es um größere
Dinge (finanziell gesehen) geht.

Warum? Wenn Du gewinnst, zahlst Du eben die Kosten nicht (Anwälte bitte korrigieren, wenn ich irre!). Und ein Anwalt kann hier gut helfen, den der weiß, wie das Gericht Aussagen wertet und kann dementsprechend argumentieren. Und bei „Aussage gegen Aussage“ verliert derjenige, der beweispflichtig ist, also (jetzt mal ganz grob) der, der vom anderen was will. Und das ist hier die Behörde.

Vielleihct hast Du mich nicht verstanden - vielleicht verstehe
ich Dich nicht. ???
Jedenfalls ist es für mich absolut nicht nachvollziehbar,
wieso jemand dessen Beruf es ist Ordungswidrigkeiten zu ahnden
dies tut wo keine sind. Das hat sicher nichts mit seiner
beruflichen Tätigkeit zu tun.
Ich will ja auch nciht jedem Ordungshüter an den Karren fahren

  • Gott behüte, die tun mir oft leid, weil sie oft genug die
    Buhmänner sind. Aber wenn jemand eine Ordnungswidrigkeit
    anmahnt die gar nicht stattgefunden hat (Auto war weder am Ort
    noch zu der Tatzeit dort wo es angemahnt wurde), dann ist das
    keine Meinungsverschiedenheit zwischen ihm und mir, sondern
    für mich absolut unnachvollziehbare Willkür und Amtsmißbrauch.

Ja, wir reden wirklich völlig aneinander vorbei. Du sagst, die nennen Dich fälschlich einen Lügner, weil es so war, wie Du es sagst und die Unrecht haben.
Das setzt aber zwingend voraus, dass Du Recht hast, es so war, wie Du sagst, und genau das kann ein Dritter nicht beurteilen, weil er nicht dabei war.
Für einen Dritten, hier also mich, gibt es nur 2 Parteien, die beide etwas anderes behaupten. Natürlich lügt jetzt einer oder, das will ich mal unterstellen, irrt sich einer. Da sich jetzt aber beide gegenseitig der Unwahrheit bezeichnen, liegt für einen Dritten darin einfach kein Unterschied. Wie gesagt, aus Deiner Sicht ist das was völlig anderes, objektiv (und ohne Tatsachenkenntnis) ist es jedoch das selbe.
Aber ich denke, damit belassen wirs einfach. Es ging ja auch vor allem darum, mal „Luft raus zu lassen“.
Gruß,
Dea

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Hallo,

nochmal Sorry, hab´s ja befürchtet, dass ich noch viel zu
aufgebracht war um das ordentlich rüberzubringen.
Bin zwar immer noch ausser mir, versuche das aber nochmal
klarer zu machen.

Mein Zeuge ist natürlich nicht Zeuge eines Parkvergehens,
sondern Zeuge dass ich jenes nicht begangen habe, nämlich
wiederholtes Parken auf dem Gehweg. So richtig formulieren
kann das wohl nur Kafka ;o)

Der Gehweg ist ein breiter roter Streifen der ebenerdig zur
Strasse parallel gepflastert ist. Da sich gegenüber ein
„echter“ Gehweg befindet (Mit Randstein weiterführung entlang
der neuen Strasse und absenkung im Kreuzungsbvereich). War mir
das echt nicht klar gewesen, dass dieser Streifen ebenfalls
einen Gehweg darstellen soll, sondern hielt es für einen
STreifen auf dem geparkt werden kann. ABer gut, wenn ich mich
da getäuscht habe, und mir das erklärt wird, dann ist ja gut
und somit erkenne ich die ersten 15 Euro dann auch an.

Allerdings habe ich nach dem ersten Strafzettel nicht mehr
dort geparkt (wenn das so sein soll, dann kann ich das doch
akzeptieren, der Schrieb an die Bußgeldstelle war auch mehr
ein Hinweisen darauf, dass man das eben nicht so deutlich
sieht und dass ich deshalb die Maßnahmen für recht drastisch
erachtete) und trotzdem ist mir für das gleiche Vergehen,
angeblich eine Woche später erfolgt, ein Bußgeldbescheid
geschickt worden (Postzustellung).
Obwohl ich zum angegebenen Tatzeitpunkt nicht dort war,
sondern schon unterwegs zur Arbeit (ca 15 min) wurde von einem
Gemeindevollzugsbediensteten behauptet ich hätte genauso !!!

So was läßt sich sehr einfach mit dem Arbeitsbeginn (Stempelkarte oder ähnliches) beweisen.
Damit gehst zu dem/der hin und zeigst das sehr freundlich!!! und bestimmt.
Damit dürfte das aus der Welt sein.
Alles andere dürfte nahc meinem Dafürhalten sinnlos Nerven,Zeit und Geld kosten. Parken würde ich an deiner Stelle ab dann, absolut einwandfrei. Sehr hilfreich wenn Du meinst jemand verfolgt Dich ist eine Videokamera mit eingeblendeter Uhrzeit und Datum.
Zwar nicht als Beweis aber damit eine Dienstaufsichtsbeschwerde einleiten oder zumindest dem Amtsleiter zeigen.
Leider hast Du es hinterher sicherlich noch schwerer, abgelaufene Reifen, ASU abgelaufen etc. Der Möglichkeiten Knöllchen auszuteilen gibts ja gar viele.
Servus
Schmidchen

Geparkt hatte ich (bis ca 15 min vor Tatzeit) an der Ecke des
Grundstückes, wo eine kleine gehweglose private Strasse in die
größere Strasse mündet und der rote Streifen noch nicht
angefangen hat. Definitiv aber nicht wie behauptet genauso.