Falsche Ware geliefert. Ist man zur Rücksendung ve

Hallo

angenommen Herr X bestellt einen 2 flammigen Leuchter und bekommt stattdessen versehentlich einen teureren 3 flammigen Leuchter geliefert.
Nun schreibt er den Lieferanten an und sagt ihm das.
Am nächsten Tag hat Herr X den 2 flammigen Leuchter geliefert bekommen.

In dem Paket lag nun ein Rückschein für das andere päckchen (so schwer/groß ist das nicht). Nun sieht es Mister X nicht ein zur 500m entfernten Post zu laufen und dort das Paket abzugeben.

Wie sähe in meinem Beispiel die rechtliche Situation aus?

Danke

Daniel

Ein geschätzter User hat gerade neulich hier gesagt, man möge nur antworten, wenn man sich der Antwort sicher sei. Ich bitte um Vergebung, sicher bin ich nämlich leider nicht, aber:

M.E. dürfte hier zur Rücksendung keine Pflicht bestehen, denn jedenfalls in den Rücktrittsfällen ist der Leistungsort derjenige, an dem sich die Sache bestimmungsgemäß befindet, und für einen abweichenden Erfolgsort sehe ich hier keine Grundlage, was auf Deutsch heißt:

Die Sache muss wohl abgeholt werden.

Levay