Falsche Wohnfläche --> Mietminderung?

Guten Tag!

Betrachten wir mal eine kleine Wohnung, die nur aus einem abschließbaren Zimmer besteht. Dann gibt es noch einen fensterlosen Hausflur, über den man in die Waschküche kommt, in der dann ein fensterloses WC mit Dusche abgemauert ist. Die Tür kann man von innen abschließen:wink:

Diese Wohnung, die wir uns gerade vorstellen, wird vom Eigentümer mit 35qm angegeben und für 380€ warm bzw. 250€ kalt und 130€ Nebenkosten vermietet.

Angenommen man misst die Grundfläche des abschließbaren Zimmeres nach und kommt dann auf 23qm. Das WC hat 2 qm.

Fragen zu dem vorstehenden Gedankenspiel:

  • Wie groß ist dann die gesamte Wohnfläche der Wohnung, die wir gerade vor unserem geistigen Auge haben? Fehlt noch der nicht abschließbare Hausflur?

  • Was kann man machen, wenn man bereits Miete gezahlt hat. Kann man dann noch eine Minderung durchsetzten?

  • Worauf kann man eine Minderung durchsetzten? Nur auf die Kaltmiete, oder auch auf Bestandteile der Warmmmiete?

Vielen Dank,

Marco

Hallo Marco,

  • Wie groß ist dann die gesamte Wohnfläche der Wohnung, die
    wir gerade vor unserem geistigen Auge haben? Fehlt noch der
    nicht abschließbare Hausflur?

zum Hausflur fehlt mir jetzt die Phantasie. - Beziehungsweise meine Vostellungen sind hier vielleicht nicht entsprechend dem, was gemeint ist. - Aber sagen wir zuerst einmal Wohnraum plus Klo und addieren in Klammern den Flur dazu.

  • Was kann man machen, wenn man bereits Miete gezahlt hat.
    Kann man dann noch eine Minderung durchsetzten?

Man braucht nur das bezahlen, was wirklich da ist. Im Zweifelsfalle errechnet man den behaupteten qm-Preis und errechnet den tatsächlichen Gesamtpreis daraus.

  • Worauf kann man eine Minderung durchsetzten? Nur auf die
    Kaltmiete, oder auch auf Bestandteile der Warmmmiete?

Das ist eigentlich keine Mietminderung, sondern eine Korrektur. Die hätte natürlich auch Auswirkungen auf alle Nebenkosten, die anhand der Quadratmeter errechnet werden.

Das sollte man aber nicht einfach so machen, sondern a) mal mit dem VM darüber reden und b) entweder Mieterverein oder Anwalt im Hintergrund haben.

Gruß!

Horst

Hi,

ist dein eine Miete pro Qm vereinbart oder eine Miete für des Objekts, denn das OLG Dresden (AZ: 3 AR 0090/97) entschied, dass eine qm-Zahl nicht dieZusicherung einer Eigenschaft sondern bloße Beschaffenheitsangabe sei. Allerdings ist eine Toleranz von

Hallo!

Falls die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist, als im Mietvertrag angegeben, würde ich empfehlen zum RA zu gehen(Mietervereine kann man meist in die Tonne klopfen). Normalerweise wird der Vermieter dann einen Gutachter beauftragen, die Wohnung zu vermessen. Wenn es sich bewahrheitet und die Fläche um mehr als 10% kleiner ist, kann man für die nächsten 2J das zu viel gezahlte Geld zurück anfordern. Die Heizkosten sollten dann auch neu berechnet werden. Keine Gespräche mit dem VM unter vier Augen oder Telefonate, sonst kann man meist lange warten und erreicht meist nichts.

Viel Erfolg

Hi,

Falls die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist, als im
Mietvertrag angegeben, würde ich empfehlen zum RA zu
gehen(Mietervereine kann man meist in die Tonne klopfen).

Es gibt Fälle, bei denen die Mietfläche vertraglich absichtlich verkleinert wurde, oft sogar auf Wunsch des M. Gilt dann das obige Vorgehen?

btw Der RA wird dann vom M bezahlt. Ob wohl die erwarteten Einsparungen ausreichen, diese Kosten zu decken?

Normalerweise wird der Vermieter dann einen Gutachter
beauftragen, die Wohnung zu vermessen.

Normalerweise ist es, dass der Beanstander tätig wird. Warum sollte der VM Kosten verursachen? Dieses Gutachen würde vor Gericht wahrscheinlich nicht anerkannt werden.

Wenn es sich
bewahrheitet und die Fläche um mehr als 10% kleiner ist, kann
man für die nächsten 2J das zu viel gezahlte Geld zurück
anfordern.

Nur, wenn eine Täuschung oder Irrtum vorlag, s. o.

Die Heizkosten sollten dann auch neu berechnet
werden.

Bei Heizungskostenaufteilung nach qm sinnvoll,
bei verbrauchsabhängig Abrechung nicht!
Es stellt sich da die Frage, ob dann eine generelle Neuberechnung aller Wohneinheiten ansteht. Wenn alle gleich fasche qm haben, ändert sich an den Heizkostenbetrag pro Wohneinheit nichts bzw. wenig.

Keine Gespräche mit dem VM unter vier Augen oder
Telefonate, sonst kann man meist lange warten und erreicht
meist nichts.

Aha, da weht der Wind, alle VM sind gleich, nur der M ist der Gutmensch. An Irrtümer von vorherigen Eigentümern bei übernommenen Mietverträgen wird gar nicht gedacht.

vlg MC

Hi,

Falls die tatsächliche Wohnfläche kleiner ist, als im
Mietvertrag angegeben, würde ich empfehlen zum RA zu
gehen(Mietervereine kann man meist in die Tonne klopfen).

Es gibt Fälle, bei denen die Mietfläche vertraglich
absichtlich verkleinert wurde, oft sogar auf Wunsch des M.
Gilt dann das obige Vorgehen?

Dann würde man solche Fragen ja wohl kaum stellen, oder?

btw Der RA wird dann vom M bezahlt. Ob wohl die erwarteten
Einsparungen ausreichen, diese Kosten zu decken?

Man sollte bedenken, dass man auch in der Zukunft die Miete weniger bezahlt. Außerdem gibts ja sowas wie Rechtsschutzversicherung.

Normalerweise wird der Vermieter dann einen Gutachter
beauftragen, die Wohnung zu vermessen.

Normalerweise ist es, dass der Beanstander tätig wird. Warum
sollte der VM Kosten verursachen? Dieses Gutachen würde vor
Gericht wahrscheinlich nicht anerkannt werden.

Im Zweifel wird zwar noch ein Gutachter vom Gericht beauftragt aber warum sollte der VM es zum Gericht bringen? Kostet nun noch mehr Geld. Also ist es im seinen Sinne, es außergerichtlich zu regeln.

Wenn es sich
bewahrheitet und die Fläche um mehr als 10% kleiner ist, kann
man für die nächsten 2J das zu viel gezahlte Geld zurück
anfordern.

Nur, wenn eine Täuschung oder Irrtum vorlag, s. o.

??? Wenn die Wohnfläche kleiner ist, spielt es keine Rolle, wie es dazu kam.

Die Heizkosten sollten dann auch neu berechnet
werden.

Bei Heizungskostenaufteilung nach qm sinnvoll,
bei verbrauchsabhängig Abrechung nicht!
Es stellt sich da die Frage, ob dann eine generelle
Neuberechnung aller Wohneinheiten ansteht. Wenn alle gleich
fasche qm haben, ändert sich an den Heizkostenbetrag pro
Wohneinheit nichts bzw. wenig.

Keine Gespräche mit dem VM unter vier Augen oder
Telefonate, sonst kann man meist lange warten und erreicht
meist nichts.

Aha, da weht der Wind, alle VM sind gleich, nur der M ist der
Gutmensch. An Irrtümer von vorherigen Eigentümern bei
übernommenen Mietverträgen wird gar nicht gedacht.

Nein, es geht darum, dass man es hinterher gar nicht beweisen könnte, wer was gesagt oder verlangt hat. Eine mündliche Kündigung ist ja auch nicht rechtskräftig.

vlg MC