Guten Tag!
Betrachten wir mal eine kleine Wohnung, die nur aus einem abschließbaren Zimmer besteht. Dann gibt es noch einen fensterlosen Hausflur, über den man in die Waschküche kommt, in der dann ein fensterloses WC mit Dusche abgemauert ist. Die Tür kann man von innen abschließen:wink:
Diese Wohnung, die wir uns gerade vorstellen, wird vom Eigentümer mit 35qm angegeben und für 380€ warm bzw. 250€ kalt und 130€ Nebenkosten vermietet.
Angenommen man misst die Grundfläche des abschließbaren Zimmeres nach und kommt dann auf 23qm. Das WC hat 2 qm.
Fragen zu dem vorstehenden Gedankenspiel:
-
Wie groß ist dann die gesamte Wohnfläche der Wohnung, die wir gerade vor unserem geistigen Auge haben? Fehlt noch der nicht abschließbare Hausflur?
-
Was kann man machen, wenn man bereits Miete gezahlt hat. Kann man dann noch eine Minderung durchsetzten?
-
Worauf kann man eine Minderung durchsetzten? Nur auf die Kaltmiete, oder auch auf Bestandteile der Warmmmiete?
Vielen Dank,
Marco