Falsche Zahlung zurücksenden?

Hallo,

wenn man eine Zahlung über einen falschen Betrag erhält,
wenn der Absender der Zahlung nicht erreichbar ist,
und wenn man die Bankverbindung des Absenders nicht kennt,

kann man dann seine Bank - die das Absenderkonto ja irgendwo gespeichert haben dürfte - beauftragen die Zahlung zurückzusenden?

Geht das, ja oder nein, bei allen oder einigen Banken? Wäre das mit besonderen Gebühren verbunden, über Gebühren für eine normale Überweisung hinaus? Gäbe es dafür Fristen bis wann das ginge?

Stephanie

kann man dann seine Bank - die das Absenderkonto ja irgendwo
gespeichert haben dürfte - beauftragen die Zahlung zurückzusenden?

Ich glaube nicht, dass Du verpflichtet bist, den Absender der fehlerhaften Überweisung zu ermitteln. Du solltest nur das Geld nicht ausgeben, damit Du es zurückgeben kannst, wenn es von Dir gefordert wird.

kann man dann seine Bank - die das Absenderkonto ja irgendwo
gespeichert haben dürfte - beauftragen die Zahlung zurückzusenden?

ja, das ist kein Problem. Jede Bank kann eine Überweisung „wg. Widerspruchs“ zurückgeben, genauso, wie es mit Lastschriften auch funktioniert. Kosten dürfen dir dafür natürlich nicht entstehen.

Hallo,

Ich glaube nicht, dass Du verpflichtet bist, den Absender der
fehlerhaften Überweisung zu ermitteln. Du solltest nur das
Geld nicht ausgeben, damit Du es zurückgeben kannst, wenn es
von Dir gefordert wird.

Das wäre überhaupt noch eine Idee - wenn der Absender was will soll der sich melden.

Ergänzung: es ging um einen ebay Verkauf mit falscher Anschrifts-Angabe des Käufers, so dass die Ware zum Absender zurückging, jetzt ist der Käufer nicht erreichbar wegen erneutem Versand an eine richtige Adresse und Portonachzahlung. Die Haltung, „wenn der lästige und nicht antwortende Käufer was will soll der sich doch melden“ hat was für sich. Der Kauf kann dann wegen fehlender Nachzahlung gekündigt werden und wenn der Käufer seine (Teil) Zahlung wiederhaben will, muss er sich melden oder ich behalte die.

Stephanie

Hallo Stephanie

mach auf jeden Fall Deine Bank schriftlich auf die Angelegenheit aufmerksam. Dann kann der „Käufer“ Dir später keinen versuchten Betrug (versuchte Unterschlagung) vorwerfen. Die Äußerung oben „und wenn der Käufer seine (Teil) Zahlung wiederhaben will, muss er sich melden oder ich behalte die“ könnte schon als Bereitschaft zur Unterschlagung ausgelegt werden.

Gruß merimies

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Daten sind zumindest da.
Hallo,

ich habe vor ein paar Jahren, auch wg. einer eBay Angelegenheit, genau danach gefragt. Wurde abgelehnt und man sagte mir, dass man mir auch nicht die Kontonummer des Auftraggebers geben könne.

Mittlerweile weiss ich, dass die Nummer im Auftrag des Kontoauszuges gespeichert ist. Meine Klarschrift zeigt das nicht an. Wenn ich mir aber die Datei MT940 anschaue (wird mir beim Onlinebanking angeboten), steht die Nummer da drin.

VG
Monroe

Hallo,

mach auf jeden Fall Deine Bank schriftlich
auf die Angelegenheit aufmerksam. Dann kann der „Käufer“ Dir
später keinen versuchten Betrug (versuchte Unterschlagung)
vorwerfen. Die Äußerung oben „und wenn der Käufer seine (Teil)
Zahlung wiederhaben will, muss er sich melden oder ich behalte
die“ könnte schon als Bereitschaft zur Unterschlagung
ausgelegt werden.

die Äußerung zeigt, dass ich die Nase entschieden voll habe - erst zahlte der Käufer nur nach 4 Wochen, nachdem eine Unstimmigkeit eröffnet worden war, dann war die vom Käufer angegebene Adresse falsch (bzw. der Käufer unbekannt verzogen) und die Sendung kam zurück, dann reagierte der Käufer schon wieder nicht auf Aufforderungen mir die richtige Adresse und zweite Versandkostenzahlung für erneuten Versand zu schicken…

Ich bleibe dabei - wenn dieser Käufer, der mir auf zahlreiche E-Mails nie antwortete (und nebenher bemerkt noch nicht mal im Telefonbuch steht) noch irgendwas von mir will, dann soll der sich gefälligst melden.

Ich denke ich habe meine Verkäuferpflichten hinreichend und soweit als möglich erfüllt und wüßte nicht wie jemand daraus eine Unterschlagung drehen könnte.

Stephanie

Wenn man eine falsche Überweisung erhält, hat man folgende Möglichkeiten

1.Den Betrag stehen lassen, bis die Bank des Absenders sich meldet. Einfach zurückholen können sie den Betrag nicht, da ja keine Einzugsermächtigung vorliegt.

2.Zur eigenen Hausbank gehen und diese Überweisung retoure gehen zu lassen, dies kann man gebührenfrei machen lassen. Als Kosten fallen dann nur die Buchungsposten an (so zwischen 0,10 und 0,30 EUR)