Hallo,
mach auf jeden Fall Deine Bank schriftlich
auf die Angelegenheit aufmerksam. Dann kann der „Käufer“ Dir
später keinen versuchten Betrug (versuchte Unterschlagung)
vorwerfen. Die Äußerung oben „und wenn der Käufer seine (Teil)
Zahlung wiederhaben will, muss er sich melden oder ich behalte
die“ könnte schon als Bereitschaft zur Unterschlagung
ausgelegt werden.
die Äußerung zeigt, dass ich die Nase entschieden voll habe - erst zahlte der Käufer nur nach 4 Wochen, nachdem eine Unstimmigkeit eröffnet worden war, dann war die vom Käufer angegebene Adresse falsch (bzw. der Käufer unbekannt verzogen) und die Sendung kam zurück, dann reagierte der Käufer schon wieder nicht auf Aufforderungen mir die richtige Adresse und zweite Versandkostenzahlung für erneuten Versand zu schicken…
Ich bleibe dabei - wenn dieser Käufer, der mir auf zahlreiche E-Mails nie antwortete (und nebenher bemerkt noch nicht mal im Telefonbuch steht) noch irgendwas von mir will, dann soll der sich gefälligst melden.
Ich denke ich habe meine Verkäuferpflichten hinreichend und soweit als möglich erfüllt und wüßte nicht wie jemand daraus eine Unterschlagung drehen könnte.
Stephanie