Falsche Zeiten bei Anzeige bzw Anklage?

Hallo,

mal angenommen A wird wegen Sachbeschädigung angezeigt.
In der Anzeige stimmen aber die Zeiten nicht, z.B. Beseitigung des Schadens im April, Datum der Schadensverursachung im Mai.
Ist so was von rechtlichem Interesse bei Gericht? Da es sich offensichtlich um einen Fehler handelt.

Vielen Danke für evt. Antworten.

Gruß
schnorz

Hallo,

die Daten sind insofern von rechtlichem Interesse, als sich hier, wie bei allen Anzeigen, die Frage stellt, ob das, was der Anzeigende behauptet, überhaupt zutrifft. Das kann sich auf das der Anzeige zugrundeliegende Geschenen als solches beziehen („Ich habe den anderen nicht geschlagen“), als auch jede andere Art von Fakten. Weniger relevant ist das, wenn sich die falschen Zeitangaben letztlich auf die Frage der Strafbarkeit des A ohnehin nicht auswirken, diese also auch bei den richtigen Angaben gegeben wäre. In diesem Fall könnte sich die Polizei höchstens Fragen, ob das, was der Anzeigende behauptet, überhaupt stimmt, wenn er nicht einmal die Zeitangaben kennt. Letztlich sind das aber alles Fakten, denen die Behörde nach der Anzeige nachgehen wird um aufzuklären, ob die Vorwürfe zutreffen.
Gruß,
Dea

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Soweit es sich um einen Irrtum der Daten handelt spielt dies so keine Rolle.
Jakob

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Danke für deine Antwort.

Gruß
schnorz