Falsche Zeugenaussage

Hallo,
wenn ich jemanden Anzeige, der wissentlich in seiner Zeugenaussage falsch ausgesagt hat, dies aber nicht zugibt. Muß ich jetzt damit rechnen eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung zu bekommen ??
MfG

Nein, so schnell geht das nicht. Natürlich ist eine „falsche Anschuldigung“ strafbar, wenn man diese vorsätzlich und mit dem Ziel begangen hat, daß gegen den anderen ermittelt wird. Andererseist muß aber berücksichtigt werden, daß hier die Hürden recht hoch sind, da ansonsten niemand mehr eine Anzeige erstatten würde. Die reine Unbeweisbarkeit der Anschuldigung reicht für eine eigene Strafbarkeit daher nicht aus.
Im Übrigen ist es wohl nie zu erwarten, daß jemand freiwillg eine Falschaussage zugibt. Man sollte daher ohnehin erst dann Anzeige erstatten, wenn man die entsprechenden Beweise in der Hand hat. Und dann stellt sich das Problem einer eigenen Strafbarkeit ohnehin kaum noch.

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Hallo,
wenn ich jemanden Anzeige, der wissentlich in seiner
Zeugenaussage falsch ausgesagt hat, dies aber nicht zugibt.

Nur nochmal zur Abklärung: die Falschaussage - handelt es sich nicht zudem um Strafvereitelung, voräuschen einer Straftat oder falsche Verdächtigung etc. - ist NUR vor Gericht strafbar, nicht bei der Polizeilichen, staatsanwaltlichen Vernehnung.

Muß ich jetzt damit rechnen eine Anzeige wegen falscher
Anschuldigung zu bekommen ??

Ob Du eine Anzeige bekommst ist eine Sache, fraglich ist ob Du bestraft werden könntest. Wenn Du von der Falschaussage des Anderen überzeugt bist, M.E. nicht, da es Dir am Vorsatz fehlt.

M.