Falschen AfA Satz / Zeitraum angenommen

Hallo, ich habe bei meiner letzten Lohnsteuererklärung für 2011 einen falschen AfA-Satz von 5 statt den vorgeschriebenen 20 Jahren angenommen.

Wie kann ich diesen Fehler ausgleichen bzw. bei der aktuellen Lohnsteuererklärung berücksichtigen?

Meistens korrigiert das Finanzamt das selbst.wenn nicht entschuldigung einreichen und afa satz korrigiert noch mal einreichen.

Hallo,

wenn der Bescheid endgültig ist:

Der verbliebene Restwert durch die entsprechende Restnutzungsdauer teilen (20 Jahre abzgl. Nutzungsjahre).

Hallo JDReichelt,

siehe Fall Ulli Höneß; wenn Du wissentlich etwas falsch gemacht hast, kann Dir nur die Selbstanzeige helfen.

Aber ich gehe davon aus, daß Deine Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen von Dir als Nichtsteuerfachmann erstellt wurde.

Wenndas Fa bei seiner Prüfung Deine Angaben für richtig befunden hat, besteht für Dich m. E. kein Handlunsbedarf.

Fachleute - entsprechend ausgebildet - haben Deine Angaben bestätigt.

Also für die Zukunft:

Alles wie bisher übernehmen.

MfG

Stefan Seidel

Vielen Dank für die antworten!

Das Finanzamt hat automatisch den richtigen Abschreibungszeitraum ermittelt und es korrigiert…