Falschen Angaben bei jur. Behörden

Guten Tag,
leider hat (zu meinem Nachteil) ein Familienmitglied im Laufe einer Vormundschaftsangelegenheit folgende Ämter im Laufe von ca. 6 Monaten direkt bzw. indirekt schriftlich mit falschen Angaben beliefert, die nach staatsanwaltshaftlicher Untersuchung mit einer vollkommen neuen „Version“ quasi „ad absurdum“ geführt wurden:
 Vormundschafts-/Amtsgericht Neumarkt
 Finanzamt Neumarkt
 Landratsamt Neumarkt
 Vormundschaftsgericht München
 Landgericht Nürnberg
 Staatsanwaltschaft Nürnberg
 Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg
StGB 153 traf nicht zu.
Wie es scheint, kann man gegenüber jur. Behörden straffrei schriflich mehrfach klar falsche Angaben machen…
Wer hat eine „Lösung“ parat?

Hallo yekke,

habe eine email bekommen dass ich als experte hinzugefügt wurde… In meinem Profil stand dass ich interesse an dem Thema hab. Ahnung hab ich leider keine. Hab das nun entfernt da es offensichtlich zu Missverständnissen führt. Wünsch Dir viel Erfolg.

it_nic