Falschen Zuegen stoppen? Was tun bei Falschaussage

Guten Tag,stellen wir uns vor , Person a bricht mit person B auf Grund diverser Lügen den Kontakt.
Person B fühlt sich dabei sehr unwohl-als ihre Lügen schwarz auf weiß belegt werden.
Person b versucht den Spieß umzudrehen ,und Person A (die alles schriftlich belegen kann) nun als lügnerin hinzustellen.
Als Person A dann von person b eine Sms bekommt mit bösen worten,wendet sich person a direkt auf einem spielplatz an person b.
Stellt person b zur rede-und bittet person b ihre lügen einfach sein zulassen,und person a fort an in ruhe zu lassen,da person a mit person b nichts mher zu tun haben möchte.
Person b streitet wieder alles ab,schreit und wirft mit bösen wörten um sich. person a tut beides zurück.

(einige zeugen waren dabei-die aber nichts aussagen möchten)

Person b geht ca 2 wochen später zur polizei und zeigt person a wegen bedrohung (die nie stattgefunden hat ) und beleidigung an .
Ein paar tage später geht person b dann noch zum gericht und erwirkt eine einstweilige verfügung ohne mündliche anhörung!!! ) mit FALSCHEN AUSSAGEN .

Person b schreibt person a ständig viva internet oder sms an,wenn person a reagiert (ohne beleidigend oder agressiv zu werden ! ),wird eine neue anzeige (mit falschen aussagen ) geschalten.Person a hat alle nachrichten gespeichert-belegt sie bei der polzei und beim gericht als sie einen einspruch gegen die einstweilige verfügung macht.

Ein gerichtstermin wird anberaumt, es wurde vom gericht untersagt ,dass person b einenAnwalt mit zuziehen kann,da laut gericht ein anwalt nicht erforderlich erscheint weil person a auch keinen anwalt hat ,und die sache rechtlich und tatsächlich einfach gelagert ist.

darauf hin geht person b erneut zu ihrem anwalt, macht erneut eine anzeige und lügt vorsätzlich weiter.widerspricht ihren eigenen ersten aussagen,und holt eine zeugin dazu-die bei dem persönlichem streitgespräch nicht dabei war,und nichts mitbekommen hat.

somit ist person a mehrfach vorsätzlich falsch angezeigt / angeschrieben worden und hat die einstweilge anordnug nun noch.
wie kann sich person a verhalten,um sich in zukunft keinen weiteren falschaussagen stellen zu müssen,und was kann getan werden,dass die "falsche zeugin " nicht anerkannt wird?
Und vor allem was kann person a tun,damit sie wegen der einstweiligen anordnung nicht eine hohe strafe bekommt? denn Person b macht anzeigen mit falschen und unwahren angaben.Person a muss sich doch schützen können.

Kann Person a die personen die definitiv alles mitbekommen haben als zeugen verlangen auch wenn sie nichts mit der polizei zu tun haben wollen?
Was kann man person a raten?

Hallo,

Was kann man person a raten?

Zum Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen.

Was Person b da macht könnte unter:
http://dejure.org/gesetze/StGB/186.html
und/oder
http://dejure.org/gesetze/StGB/187.html
fallen.

Evtl käme noch:
http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html in Betracht jenachdem wie massiv die Belästigungen in Inet und über mobil ausfallen.

Gruß
Maja