Folgende hypothetische Frage:
Eine Kleinunternehmerin (Person A) will auf einer Messe ausstellen.
Als sie sich anmeldet , schickt der Veranstalter direkt eine Email , im Anhang ihre Buchungsbestätigung und die einer anderen Ausstellerin(Person B), mit der sie noch nie etwas zu tun hatte, weswegen es unwahrscheinlich ist, dass die Dame dies autorisiert hat.
Der Veranstalter bemerkt den Fehler und schickt eine weitere Email, an der die Bestätigung von A dran hängt, aber kein Wort zur ersten Email, keine Entschuldigung, keine Erklärung und noch nicht einmal die Bitte, die erste Email zu löschen und mit Rücksicht auf die Kollegin Stillschweigen zu bewahren.
Wie müsste sich die Person A nun korrekterweise verhalten? Die erste Mail löschen oder an Person B weiterleiten?
Was ist , wenn B wegen der Sache rechtliche Schritte einleitet? Mit was für Konsequenzen müsste A rechnen?
Obwohl von außen nicht erkennbar war, um wessen Bestätigung es sich handelt, die Email klar an A adressiert war , im Text A angesprochen wurde und bei beiden Anhängen der Dateiname "Bestätigung Messe"lautete?.
Und mit was für Konsequnezen müsste der Veranstalter rechnen, wenn B gegen ihn vorgehen würde?
Und müsste A dann ebenfalls mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn der Veranstalter ihr die Schuld gibt, wenn z.B. durch die Sache sein Ruf in der Branche geschädigt wird?
hallo.
Als sie sich anmeldet , schickt der Veranstalter direkt eine
Email , im Anhang ihre Buchungsbestätigung und die einer
anderen Ausstellerin(Person B), mit der sie noch nie etwas zu
tun hatte, weswegen es unwahrscheinlich ist, dass die Dame
dies autorisiert hat.
also der veranstalter hat mist gebaut. das passiert. ich hab schon von anwaltskanzleien emails gekriegt, die eigentlich für jemand ganz anderen gedacht waren. mit anhängen, deren tragweite über die einer teilnahmebestätigung hinausgehen.
Der Veranstalter bemerkt den Fehler und schickt eine weitere
Email, an der die Bestätigung von A dran hängt, aber kein
Wort zur ersten Email, keine Entschuldigung, keine Erklärung
und noch nicht einmal die Bitte, die erste Email zu löschen
und mit Rücksicht auf die Kollegin Stillschweigen zu bewahren
ein weiteres ungeschick, aber nicht verboten.
Wie müsste sich die Person A nun korrekterweise verhalten?
Die erste Mail löschen oder an Person B weiterleiten?
den veranstalter freundlich darauf hinweisen, daß ihm ein fehler unterlaufen ist. fertig.
Was ist , wenn B wegen der Sache rechtliche Schritte
einleitet?
gegen wen?
Mit was für Konsequenzen müsste A rechnen?
A haftet nicht für die fehler des veranstalters.
Obwohl von außen nicht erkennbar war, um wessen Bestätigung es
sich handelt, die Email klar an A adressiert war , im Text A
angesprochen wurde und bei beiden Anhängen der Dateiname
"Bestätigung Messe"lautete?.
? wenn nicht erkennbar ist, daß die Email nicht für A bestimmt ist, warum sollte sie dann A nicht lesen dürfen?
Und mit was für Konsequnezen müsste der Veranstalter rechnen,
wenn B gegen ihn vorgehen würde?
damit B gegen ihn vorgehen könnte, müßte A ihn erstmal anschwärzen.
im falle einer anzeige würde es wohl auf ein paar euro bußgeld für den veranstalter rauslaufen, wegen fahrlässiger verletzung irgendeines datenschutzparagraphen.
und vielleicht wird irgendeine sekretärin dann ins archiv in den keller versetzt, aber mehr wird nicht passieren.
Und müsste A dann ebenfalls mit rechtlichen Konsequenzen
rechnen, wenn der Veranstalter ihr die Schuld gibt, wenn z.B.
durch die Sache sein Ruf in der Branche geschädigt wird?
??? A hat sich doch nix zu schulden kommen lassen. daß A B auf einen fehler von V hinweist, ist nicht verboten.
gruß
michael
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort!!!