Hallo zusammen!
Bitte helft mir bei meinem Problem, wie ich es in meinem Artikel vom 5.10. beschrieben habe. Ich bräuchte da wirklich ein paar gute Tips.
Sorry, daß ich dazu noch einen Artikel reinstelle, aber er ist inzwischen so weit nach hinten gerückt, das er wahrscheinlich gar nicht mehr beachtet wird.
Gruß,
Roland
Hi Roland,
Showbee hatte dir auf dein Posting geantwortet und die Rechtslage völlig richtig dargestellt.
Lieferung bedeutet hier die Übergabe der gekauften Ware.
Du hast einen Anspruch auf korrekte Lieferung der gekauften Ware, hier des Bildschirms.
Es ist fraglich, ob der Verkäufer das Gerät umtauschen kann. Wenn er nicht über das gekaufte Gerät verfügt, kann er es dir nicht aushändigen. Dann käme eventuell ein Anspruch auf Wandlung in Frage. Du kannst das gekaufte Gerät zurückgeben, müßtest aber für die Nutzung einen entsprechenden Gegenwert in Abzug bringen.
Außerdem könntest du den Kaufpreis mindern. Wenn dir der Verkäufer hierfür 200,- DM angeboten hat, ist dies möglicherweise ein angemessenes Angebot.
Gruß,
Francesco