Falscher Bescheid der Arbeitsagentur

Hallo, ein Freund von mir hat seinenen Arbeitsvertrag zum 31.08.2013 gekündigt. Die Kündigung erfolgt ohne ärztlichen Rat oder sonst irgendwas. Er ging davon aus, dass er eine Sperre von 3 Monaten bekommt. Die Angaben auf den ganzen Formularen erfolgten wahrheitsgemäß. Nun kam der Bescheid der Agentur und er soll ab 01.09.2013 Arbeitslosengeld bekommen. Es fühlt sich irgendwie nicht richtig an. Er fragt nun mich was er tun soll. Fakt ist, dass er ab 01.09.2013 Arbeitslos ist.

An seiner Stelle würde ich seinen Sachbearbeiter bei der Agentur kontaktieren und nachfragen, warum für den Leistungsbezug keine Sperrzeit verhängt wurde, ob da ein Fehler der Agentur vorliegt oder ein Ausnahmetatbestand, den er übersehen hat.

Aus moralischer Sicht wäre es natürlich richtig bescheid zu sagen. Wenn er es sagt muss er auch nichts zurück zahlen, da der Fehler von der Agentur ausging. Irgendwann verjährt es halt,  wenn er nichts sagt. die Entscheidung liegt bei ihm. Wenn er es sagt kriegt er halt die sperrzeit, minus der zeit die schon vergangen ist.

Hi,

An seiner Stelle würde ich seinen Sachbearbeiter bei der
Agentur kontaktieren und nachfragen, warum für den
Leistungsbezug keine Sperrzeit verhängt wurde, ob da ein
Fehler der Agentur vorliegt oder ein Ausnahmetatbestand, den
er übersehen hat.

ich würde keine schlafende Hunde wecken oder dazu auffordern.

Gruß
Ingo

Hallo,

dein Freund sollte umgehend mit der Leistungsabteilung der zuständigen AA Kontakt aufnehmen, um das zu klären. Er ist dazu verpflichtet, den Bescheid auf seine Richtigkeit zu kontrollieren.

Gruß

Man bekommt ja bei Eigenkündigung einen Fragebogen in dem die Gründe für die Arbeitsaufgabe genannt werden sollen. Die Frage ist natürlich, was darin angegeben wurde.

Jedenfalls sollte das mit der Leistungsabteilung abgeklärt werden, denn wenn der Leistungsbezug nicht rechtens war und das auffliegt z.B. weil es der Vermittlerin auffällt, gibt es u.U. auch ein Bußgeldverfahren.

Hallo

wenn der Leistungsbezug nicht rechtens war und das auffliegt z.B. weil es der Vermittlerin auffällt, gibt es u.U. auch ein Bußgeldverfahren.

Ein Bußgeldverfahren mit der Begründung, dass ihm der Fehler des Arbeitsamtes hätte auffallen müssen?

Viele Grüße

gibt es
u.U. auch ein Bußgeldverfahren.

Nenne mir bitte die Rechtsquelle

auch ohne Gruß
Otto

Wenn er es sagt muss er auch nichts zurück zahlen,

nenne mir bitte die Rechtsquelle

Otto

Hallo,

Er ist
dazu verpflichtet, den Bescheid auf seine Richtigkeit zu
kontrollieren.

nenne mir bitte die Rechtsquelle

Gruß
Otto

Hallo,

gehe nicht zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst! Altes Sprichwort und daran würde ich mich halten.

lg. gold-marie

Wenn wahrheitsgemäß der Umstand von Ihnen dargestellt wurde, dann verstehe ich das etwas mulmige Gefühl, denn Sie vermuten einen Fehler bei der Agentur.
Moralisch gesehen /und um das eigene schlechte Gewissen zu beruhigen/ können Sie beim zuständigen Sachbearbeiter nachfragen. Wie meine Vorredner schon richtig erwähnt haben, ist der Kuchen gegessen und eine vergessene Sperrzeit kann nachträglich nicht verhängt oder gar Geld zurückgefordert werden, wenn der Bescheid rechtskräftig ist. Er hat Bestandschutz.