Falscher Bombenalarm, welches Straftat liegt vor?

Hallo

Vor ein paar Tagen gab es in Nürnberg einen Bombenalarm mit grossen Behinderungen wegen zweier herren(frauen)loser Koffer.

Details hier
http://www.roth-hilpoltsteiner-volkszeitung.de/artik…
http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1117976&kat=27

Wer auch immer, weshalb auch immer diese Koffer dort deponiert hat, welches Vergehen hat sich dieser Unbekannte jetzt schuldig gemacht? Welcher § sagt dazu etwas. Und woraus könnten sich Schadenersatzansprüche ableiten. Können auch durch die Sperrung betroffene Bürger (verspätet zur Arbeit etc.) Ansprüche stellen? Und zuletzt, ist die Polizei ein bisschen paranoid weil jeder Gegenstand gleich als Bombe ausgemacht wird. (Vor kurzem auch der kleine GeoCaching Zylinder, ebenfalls in Nürnberg)

Ich kenne den Bahnhof selbst, ist ein kleiner Umsteigebahnhof zur U-Bahn, ausser im Berufsverkehr steigen dort pro Stunde höchstens 10 Fahrgäste ein/aus.

Gruss vonsales

Hallo

Wer auch immer, weshalb auch immer diese Koffer dort deponiert hat, welches Vergehen hat sich dieser Unbekannte jetzt schuldig gemacht? Welcher § sagt dazu etwas.

Redest du von einem § im Strafgesetzbuch über das Deponieren von leeren Koffern?
Oder etwas allgemeiner ausgedruckt, von einem § über das Deponieren von Alltagsgegenständen, die andere Menschen aufgrund von Mediennachrichten als bedrohlich betrachten und zu aufwändigen Vorsichtsmaßnahmen veranlassen könnten?

Oder könnte das Deponieren von Koffern auf dem Bahnsteig als grober Unfug ausgelegt werden?

Viele Grüße