Falscher (?) Doktortitel

Hallo,
im Archiv habe ich schon ein wenig gestöbert, aber hier eine konkrete Frage zu gekauften (?) Doktortiteln:

Angenommen, man kennt jemanden, weiß, welchen Beruf er hat, z.B. abgeschlossenen Lehrberuf, man weiß, dass er keine Matura hat, und ein knappes Jahr später schmückt sich dieser - öffentlich an seiner Arbeitsstelle - mit einem Doktortitel. Vor dem Namen. Also Dr. xy.
Man stellt sich die Frage: woher?
Weiters: wieso kann der Arbeitgeber das „schlucken“?
Dieser Jemand beantwortet die Frage offen und erzählt von „Kauf“.
Könnte man gegen so jemand rechtlich vorgehen?
Immerhin verschafft er sich ungerechterweise Vorteile an der Arbeitsstelle.

Was wäre - rein hypothetisch - ein gangbarer Weg?

Danke und Grüße
Irene

Hallo Irene,
ganz ohen konkrete Kenntnisse äußere ich mal meine Gedanken dazu. …
‚Kauf‘ sieht an der Stelle doch sicher so aus, daß eine dazu berechtigte juristisch Person den Doktortitel gegen Geld verleiht. Oft sicher im Ausland. Moralisch mag das verwerflich sein, rechtlich ist es aber sicher einwandfrei.
Mit einer großzügigen Spende wirst Du sicher so manche notleidende Uni ünerzeugen können, daß es eine gute Idee ist, Dich zum Dr.Hc. zu ernennen. :wink: Illegal ist das nicht. Der Dr. ist dann auch echt!
Wenn die Vorteile die Kosten übersteigen, hat sich der Herr sehr geschickt angestellt. Die ‚Entscheidungsträger‘ würden sich vermutlich unwohl fühlen, wenn sie davon wüßten, aber ein rechtliches Problem kann ich nicht erkennen.
cu Rainer

Mit einer großzügigen Spende wirst Du sicher so manche
notleidende Uni ünerzeugen können, daß es eine gute Idee ist,
Dich zum Dr.Hc. zu ernennen. :wink: Illegal ist das nicht. Der
Dr. ist dann auch echt!
Wenn die Vorteile die Kosten übersteigen, hat sich der Herr
sehr geschickt angestellt. Die ‚Entscheidungsträger‘ würden
sich vermutlich unwohl fühlen, wenn sie davon wüßten, aber ein
rechtliches Problem kann ich nicht erkennen.
cu Rainer

Die Frage ist eben, ob der Titel auch als „h.c.“ geführt wird oder als Dr. ohne h. c.

Danke+Ergänzung
Danke für Eure Antworten.
Erstens war es interessant zu hören, dass es nicht „illegal“ wäre, zweitens, das h.c. würde nicht dazugestellt.
Grüße
Irene

Danke für Eure Antworten.
Erstens war es interessant zu hören, dass es nicht „illegal“
wäre, zweitens, das h.c. würde nicht dazugestellt.
Grüße
Irene

Irene : wieviele „gekaufte Doktortitel“ soll ich Dir
nennen ??
Da fliegen diese Leute im „Dutzend“ los, machen ihre
Prüfung, zahlen einen haufen Geld und sind „Doktor“
und „Professor“…

Wieviele echten Doktoren soll ich Dir
nennen, gegen die Verfahren laufen wegen
Körperverletzung, auf Schmerzensgeld usw.
???

Selbst der echte Doktortitel sacht nix !

Letztens war hier ein Fall, da hat eine Frau zwei
Zahnärzte bis zum OLG verklagen müssen. Dann sind
offenbar die Anwälte mit dem Schmerzensgeld
durchgebrannt ??

Auf die Problematik der „Unwissenheit“ von zahlreichen Ärzten
angesprochen reagierte die Ministerin für Soziales, Heide
Moser (nu gerade ausgewechselt) mit einem „müden Lächeln“…

Der Betrug muss nachgewiesen werden und das ist kaum möglich. Angenommen ein Oberarzt der Dissertationen betreut ist bereit für eine entsprechende Summe eine Arbeit zu schreiben oder sogar der Professor und unter anderem Namen einzureichen, wer sollte das merken. Es gibt zwar ein sog. Rigorosum also eine mündliche Prüfung zur Arbeit in der das Wissen des Doktoranden zur Prüfung getestet und benotet werden soll aber an den meisten Unis ist das eine Fars da meisten der Erstprüfer der betreuende Prof ist und der Koprüfer jemanden den er bestimmt hat. Selten werden die Prüfer von einem übergeordnetem Gremium festgelegt. Wenn man einen Dr.h.c. erwirbt gibt es gewaltige Unterschiede. Die höchste Ehre ist der Dr. h.c. von einer renommierten Uni, dieser Titel ist weit grösser als ein Prof. h.c! Der Grund dafür liegt darin dass man für einen Dr.h.c. wissenschaftlich angesehen sein muss also selber schonmal promoviert haben muss (so hat Dr. Helmut Kohl einige Dr.h.c.`s) im Gegensatz zu dem Prof. Titel aus honoris causae wie z.B. bei Prof.h.c. Udo Jürgens. Ganz mies und hoch peinlich ist ein Titel aus „Ehrengründen“ von einer Universität in einem Schwellenland oder Dritteweltland. Ein Dr.h.c.Univ.Guatemala etc kann man locker durch eine Spende „erwerben“, allerdings muss bei einem Titel von einer ausländischen Uni immer das Land mit angeführt werden da man sich sonst strafbar macht. Das beste ist wohl man nennt sich mit Vornamen Dragan und kürzt den immer mit Dr. ab wie es damals im Studium bei meinem Kommilitonen war. Die Wäscherei hat unsere Namen immer auf die Kittel gedruckt aber halt von dem Vornamen nur die ersten beiden Buchstaben. Viele Grüsse Christian

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Du hast Post (owt)
Gruß Ivo

Hallo Irene!

Mit den Suchbegriffen „Doktortitel Kauf“ liefert google einen kleinen Einblick in den einschlägigen Markt. Da werden z. B. (gegen Spende, versteht sich) Doktortitel amerikanischer Kirchen verhökert. Gegen Bares kann man Ghostwriter engagieren, um sich bald darauf mit einem Dr. einer südamerikanischen „Universität“ zu schmücken. Wem das alles zu peinlich ist, wendet sich an Vermittler, die den Kontakt zu einer Uni in den neuen EU-Beitrittsländern herstellen. Dort gibt man sich wenigstens den Anschein von Seriösität. Es gibt eine anständige Immatrikulation, man wählt ein Thema und liefert sogar eine Dissertation ab. Gut bezahlte Betreuer verhindern das Schlimmste und sorgen dafür, daß nicht unbedingt Analphabeten zum Doktortitel kommen. Es geht also nicht ohne ein oder zwei Reisen in das entsprechende Land und eine Schamfrist von einigen Monaten zwischen erster Kontaktaufnahme und Promotion verleiht der Sache das letzte Finish. Der Witz daran ist, daß Titel von Unis innerhalb der EU ziemlich problemlos in D anerkannt und sogar in den Personalausweis eingetragen werden. Letzteres allerdings ohne Rechtsanspruch, aber das gilt auch für den Dr.-Ing., der für seine Promotion in D ein paar Jahre als Assi am Institut wissenschaftlich gearbeitet hat.

Gruß
Wolfgang

Hi,
ergänzend zu dem, was die anderen gesagt haben:

Ein ausländischer Dr.-Titel dar offiziell nur nach Anerkennung (Nostrifikation) durch die zuständige Behörde geführt werden.

Gruß
HaWeThie

Hallo!

Also das ist eigentlich ganz einfach: wenn man einen akademischen Grad führt („Dr.“ ist genauso wie „Mag.“ ein akademischer Grad und kein Titel), den man nicht erworben hat, dann ist das alleine schon strafbar.

Ausländische akademische Grade dürfen nur nach Nostrifikation geführt werden, es sei denn, es gibt Abkommen (wie zB innerhalb der EU darf man meines Wissens alle seine Grade führen).

Gruß
Tom

Allgemeiner Dank
für alle Antworten und Gedanken zu dem Thema.
Ist ja viel Interessantes dabei, auch Eure Meinungen und Erfahrungen.

Was ich daraus gelernt habe:
Es gibt viele Möglichkeiten zu einem Doktor-Grad (nicht: Titel) zu kommen, es kostet was und die wahren A*(rmleuchter) sind diejenigen, die ihn anerkennen (wie in dem von mir geschildeten Phantasie-Fall der Arbeitgeber).

Beste Grüße
Irene