Verehrte Experten,
ein lt. Vertrag (auf 10 Jahre) befristetes Wohnungsrecht ist im Grundbuch (vor ca. 3 Jahren) als lebenslang eingetragen worden, das hat wohl der Notar verbockt.
Was gilt? Was tun, um dem abzuhelfen?
Mit freundlichen Grüßen,
Taro
Verehrte Experten,
ein lt. Vertrag (auf 10 Jahre) befristetes Wohnungsrecht ist im Grundbuch (vor ca. 3 Jahren) als lebenslang eingetragen worden, das hat wohl der Notar verbockt.
Was gilt? Was tun, um dem abzuhelfen?
Mit freundlichen Grüßen,
Taro
Hallo,
bin kein Experte (sorry)…, aber vielleicht ein paar hilfreiche Worte.
ein lt. Vertrag (auf 10 Jahre) befristetes Wohnungsrecht ist
im Grundbuch (vor ca. 3 Jahren) als lebenslang eingetragen
worden, das hat wohl der Notar verbockt.
Was gilt?
Grundsätzlich gilt das, was im Grundbuch steht, auch wenn dies lt. deiner Formulierung, ein Fehler des Notars war. (Was zu beweisen wäre)
Warum wurde dies erst nach 3 Jahren festgestellt? Jede Grundbucheintragung (Änderung) wird dem Eigentümer mit Änderung schriftlich mitgeteilt…(fallen ja auch Gebühren an).
Was tun, um dem abzuhelfen?
Da gibt es nur eine Möglichkeit, genau wieder zum Notar gehen und die Änderung hinsichtlich befristetem Wohnrecht beantragen. Wenn der Notar diesen Fehler wirklich getan hat, gibt es ja sicherlich Korrespondenz dazu, d.h., demjenigen, dem das Wohnrecht zuteil wird, hat sicherlich auch einen Vertrag, welcher dann Grundlage zur Eintragung wurde. Kann mir gar nicht vorstellen, dass so ein gravierender Fehler 3 Jahre lang unbemerkt blieb.
Terminvereinbarung ist angebracht, andererseits der Begünstigte ein lebenslanges Wohnrecht hat.
LG, Sindy
Hallo Taro
ein lt. Vertrag (auf 10 Jahre) befristetes Wohnungsrecht ist
im Grundbuch (vor ca. 3 Jahren) als lebenslang eingetragen
worden, das hat wohl der Notar verbockt.
Hattst du schon Akteneinsicht beim Grundbuchamt? Was genau steht im Grundbuch, welche Dokumente sind in der Grundakte, liegt der Fehler beim Notar oder beim Rechtspfleger?
Was gilt? Was tun, um dem abzuhelfen?
Ich würde zunächst mal ein freundliches, sachliches Gespräch mit dem Rechtspfleger führen, insbesondere auch wie der Akteninhalt zu interpretieren ist. Möglicherweise kann dir der Rechtspfleger Hinweise geben, wie du weiter vorgehen kannst.
Gruß
Jörg Zabel