hallo,
ich habe mal eine frage an euch und hoffe doch das ihr mir weiterhelfen könnt. vielen dank schon mal im vorraus.
es geht um folgendes. vor wenigen monaten hat sich jemand (nennen wir ihn Person A) ein auto von einer polnischen privatperson gekauft. in dem kaufvertrag stand abgelesener km-stand (72000km) und das der verkäufer von der gewährleistung zurück tritt. jetzt hat A das auto an eine deutsche privatperson weiter verkauft (nenn wir sie B), mit der er auch einen kaufvertrag abgeschlossen hat, in dem steht „kilometerstand laut tacho“ (78000km) und das der verkäufer von jeglicher gewährleistung zurücktritt. jetzt meldet sich B bei A das seine werkstatt eindeutig festgestellt hat und dies auch beweisen könne das das auto einen viel höheren km-stand aufweißt (178000km) und er A jetzt anzeigen will. kann B Person A belangen. Leider kann A zur zeit auch den Kaufvertrag mit seinem Vorbesitzer nicht finden. Wenn A diesen noch auffinden würde wäre er ja bestimmt aus der sache raus oder? was ist aber wenn er ihn nicht mehr hat? Müsste er mit einer strafe rechnen und wenn ja wie hoch.
Mfg Hank