Falscher Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenbeitrag auf Lohnsteuerbescheid?

Hallo,

nachdem ich die relevanten Daten für meine Steuererklärung eingegeben habe ist mir aufgefallen, dass der zu erwartende rückerstattete Betrag deutlich zu gering ist. Ich habe ein Gehalt von ca. 73K mit berufsbedingten Werbungskosten von ca. 10K. Insgesamt hätte ich also eine Rückerstattung von ca. 4.2K erwartet. Der erwartete Wert lag aber unter 2K. Nun ist mir aufgefallen, dass die Werte für die Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung deutlich zu gering sind.

Laut Lohnsteuerbescheinigung:
Zeile 25 - Krnakenversicherung: 2727,05 €
Zeile 26 - Pflegeversicherung: 643,20 €
Zeile 27 - Arbeitslosenversicherung: 891,04 €

Laut finalem Entgeltnachweis von Dezember:
Krankenversicherung: 4711 €
Pflegeversicherung: 1030 €
Arbeitslosenversicherung: 902 €

Einen entsprechenden Screenshot habe ich hier abgelegt: https://easyupload.io/xdxogf

Die entsprechenden Werte aus dem Lohnsteuerbescheid und der Entgeltabrechnugn sollten meiner Meinung nach nicht voneinander abweichen (zumindest nicht wesentlich), insbesondere wenn man die Definition aus diesem Link zu Grunde legt:

" Position 25 – 27: Hier sind die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung aufgelistet. Konkret geht es um die Beträge, die der Arbeitgeber von Andreas‘ Einkommen an die gesetzliche Rentenversicherung, an die soziale Pflegeversicherung und an die Arbeitslosenversicherung abgeführt hat. Im Zuge seiner Steuererklärung trägt Andreas diese Beträge im Formular Vorsorgeaufwand ein."

Die Diskrepanz in der Arbeitslosenversicherung ist ja noch recht gering, aber in der Pflege- und insbesondere der Krankenversicherung ist der Unterschied ja doch enorm. Das drückt natürlich meine „Ausgaben“ und reduziert den zu erstattenden Betrag durch die Steuererklärung. Allein in der Krankenversicherung fehlen auf der Lohnsteuerbescheinigung über 2000 €. Nach langer Prüfung durch die entsprechende Abteilung meiner Firma habe ich nun diese Mail erhalten:

„Ihre Lohnsteuerbescheinigung wurde intern geprüft. Die Differenz resultiert aus der rückwirkenden SV Änderung im Monat April 2021. In diesem Monat wurde Ihr SV Schlüssel von der 5117 (=freiwillig versichert) in die 1111 (=gesetzlich versichert) rückwirkend für das Kalenderjahr 2020 geändert. Diese Verrechnung konnte jedoch erst mit der Lohnsteuerbescheinigung 2021 abgebildet werden.
Aufgrund dessen ist Ihre Lohnsteuerbescheinigung korrekt erzeugt worden.“

Das klingt für mich nicht wirklich plausibel.

Ist der Lohnsteuerbescheid wirklich falsch? Falls ja, wie kann ich der Firma deutlich machen, dass Sie falsch liegt? Wie sollte ich weiter vorgehen wenn die Firma sich weiter querstellt?

VG, O

Warum denn das?
https://www.lohn-info.de/beitragsbemessungsgrenze_2020.html
Da sind die Beitragsbemessungsgrenzen pro Jahr/Monat/Woche/Kalendertag für das Jahr 2020. Die Jahresgrenze lag bei 56.250,00 € für die Kranken- und Pflegeversicherung, oder von welchen freiwilligen/gesetzlichen Versicherung ist die Rede? Warum solltest du also bei einem Jahreseinkommen von ca. 73 TEUR der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung unterliegen? Oder was ist sonst mit gesetzlicher Versicherung gemeint?

Hallo,
theoretisch denkbar, dass der Sachverhalt so ist, wie es der Arbeitgeber mitgeteilt hat. Praktisch können wir das hier aber nicht nachvollziehen. Mein Rat - wende dich direkt an deine Krankenkasse und lass es dort prüfen. Die Kasse hat diese Meldung(en) auch erhalten. Die Kasse kann auch konkret etwas zum Versicherungsstatus ausführen, denn schließlich wurdest du lt. Arbeitgeber rückwirkend vom Nicht krankenversicherungspflichtigen zum Krankenversicherungspflichtigen „umgepolt“.
Gruss
Czauderna

Servus,

Nein, es gibt ihn nicht - schlicht weil es generell keine Lohnsteuerbescheide gibt.

Was genau meinst Du denn mit „Lohnsteuerbescheid“?

Im übrigen ist die Antwort aus der Personalabteilung völlig korrekt - zum Zeitpunkt der Änderung des SV-Schlüssels konnten die für 2020 übermittelten Werte nicht mehr geändert werden, deswegen sind die Differenzen aus der Berichtigung für 2020 in der Lohnsteuerbescheinigung 2021 berücksichtigt.

Mal ein paar Korrekturabrechnungen für abgeschlossene Kalenderjahre selber durchziehen. Dann wirst Du vermutlich auf nicht mehr ganz so hohem Rösslein geritten kommen.

Du kannst natürlich versuchen, die Werte aus der LSt-Bescheinigung 2021, die 2020 betreffen, entweder per Einspruch oder per Antrag auf Änderung gem. § 173 AO durch das FA aus der Veranlagung für 2021 herausnehmen zu lassen. Zu diesem Zweck lässt Du sie Dir sinnvollerweise vom Arbeitgeber der Höhe nach bescheinigen (ich glaube kaum, dass Du sie selber aus den Unterlagen zusammenbringst, die Dir alle vorliegen sollten) und leierst dann am besten beides gleichzeitig - Änderung wegen Bekanntwerden neuer Tatsaschen, hilfsweise Einspruch - an.

Schöne Grüße

MM