Falscher Kündigungstermin der Garage nun

… widerruft der Vermieter die Kündigung ist das rechtens wer kann mir helfen

Hallo erst mal,

… widerruft der Vermieter die Kündigung ist das rechtens wer
kann mir helfen

Wer hat gekündigt?

Wenn eine Kündigung nicht fristgemäß erfolgt, ist sie für gewöhnlich unwirksam.

Zudem kann man eine ausgesprochene Kündigung nicht einfach widerrufen.

Gruß

S.J.

Der Vermieter hat die Garage vor eine Woche schriftlich mit einem festen Termin zum 31.01.2013 per Einschreiben gekündigt da er die dazugehörende Wohnung verkauft hat. Einzelmietvertrag mit der Garage besteht seit 1999. Nun kam am 15.05.2012 wieder ein Schreiben ohne Einschreiben in dem er schreibt er habe sich vertran und die gesetzliche Kündigungsfrist für eine Garage sind 3 Monate und nun möchte er deshalb auf den 31.08.2012 kündigen. Welcher Termin ist nun eigentlich maßgeblich.

Hallo,

sofern die Fristen eingehalten werden, kann entsprechend gekündigt werden. Eine weit über die eigentlich bestehende Frist hinaus ausgesprochene Kündigung hindert nicht daran, eine weitere Kündigung zum nächstmöglichen Termin nachzuschieben.

Gruß

S.J.

Wenn eine Kündigung nicht fristgemäß erfolgt, ist sie für
gewöhnlich

umzudeuten, § 140 BGB.

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Hallo,

sofern die Fristen eingehalten werden, kann entsprechend
gekündigt werden. Eine weit über die eigentlich bestehende
Frist hinaus ausgesprochene Kündigung hindert nicht daran,
eine weitere Kündigung zum nächstmöglichen Termin
nachzuschieben.

das ist nicht zwingend der fall. insbesondere kann sich eine zweitkündigung als treuwidrig darstellen, so dass sich der vermieter am ersten termin festhalten lassen muss.

Hi, wurde die Garage separat oder zusammen mit der Wohnung vermietet und ist der Garagenmieter auch der Wohnungsmieter.
MfG
ramses90