Falscher Lieferort => Rechtslage ?

Hallo Experten,

angenommen folgender Fall hätte sich erreignet, wie würde die Rechtslage aussehen, wer hätte was zu tun?

Eine Privatperson bestellt per online Bestellung Ware, z.B. ein Handy o.ä. und zwar bei einem ganz normalen Onlineshop.

Die Person gibt als Lieferadresse eine abweichende Adresse an, diese soll aber nur verwendet werden, wenn die Ware zügig abgeschickt werden kann. Sollte es ein paar Tage länger dauern, so der Kunde, so solle man die Ware zur Rechnungsadresse senden. Bezahlt wird per PayPal, was auch im Vorraus erledigt wurde.

Leider wurde die Ware nun verspätet abgeschickt, und leider auch zu der Adresse, wo sie nicht hinsollte.

Die Ware ist aber momentan nicht auffindbar, möglicherweise wurde sie von einem anderen Dienst automatisch in das Ausland weiter geleitet, weil der Kunde dort zeitweilig arbeitet. Das kann jetzt nicht festgestellt werden.

Kann der Kunde - weil er ja schon bezahlt hat - nun verlangen den Betrag zurück zu erstatten? Was ist mit der Ware? Hat der Verkäufer anspruch, die Ware zurück zu erhalten? Wie ist zu verfahren? Muss die Ware ERST zum Verkäufer zurück, und kann sie erst DANN erstattet werden ??

Wie ist die Sache mit der Adresse zu bewerten?

Wie müsste exakt und korrekt vorgegangen werden?

Danke.

Grüße
Jürgen

Hallo

also ich bin kein Experte aber würde von folgendem ausgehen.

Dass der Käufer so ein hickhack machte mit der Lieferanschrift zu dem Zeitpunkt oder dem anderen Zeitpunkt ist zwar für den Verkäufer ärgerlich, hat aber mit dem eigentlichen Problem fast nichts zu tun.

Was hier zählt ist die Frage: Wo ist die Ware? Und da hat der Sender der Ware dies mit der Spedition zu klären. Er soll also einen Nachforschungsantrag stellen und dem Käufer eine Kopie davon senden.
Man kann davon ausgehen dass der Vorgang etwa 6 Wochen dauert.

Wäre ich der VK würde ich vorab auch dem Kunden das Geld nicht auszahlen, weil nicht klar ist wo die Ware ist. Und der Kunde müsste beweisen dass er die Ware nicht hat (was er aber so einfach wohl nicht kann (glaubwürdig)).

Nach 6 Wochen müsste dann auch das Ergebnis der Nachvorschung vorhanden sein, dann müsste der VK dem K zumindest unter vorbehalt den Betrag zurückzahlen oder eben Ersatz leisten.

Man könnte DANN streiten wie das mit der Lieferadresse war, aber das ist Sinnlos, und eventuell die 3,50€ dem Kunden in Rechnung stellen.
Wobei das wohl unsinnig ist.

Das Problem liegt beim VK und dem Spediteur. Der Spediteur muss sagen wo die Ware ist, solange er das nicht macht könnte sie der K haben also erstmal keine Auszahlung.
Hat dann der Spediteur den Vorgang soweit abgeschlossen dass er sagen kann die Ware ist weg, dann bekommt der K sein Geld und der VK muss sehen dass er die Kohle von der Spedition bekommt.

Wäre ich K würde ich den Nachvorschungsantrag oder eine Mail zur Beantragung sehen wollen.

Ich bin kein Rechtsexperte, ist nur meine priv Meinung!

Daniel

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Wäre ich K würde ich den Nachvorschungsantrag oder eine Mail
zur Beantragung sehen wollen.

Ich bin kein Rechtsexperte, ist nur meine priv Meinung!

Daniel

Hallo Daniel,

ich danke dir für deine Meinung.

Mal sehen, vielleicht bekomme ich ja noch ein paar weitere Antworten.

Grüße
Jürgen

Hi

Wie ist die Sache mit der Adresse zu bewerten?

Wäre ich Verkäufer, wäre ich auf sowas erst gar nicht eingegangen. Aber das nur nebenbei.

Wie müsste exakt und korrekt vorgegangen werden?

Nachforschungsauftrag, um zu eruieren wo den nu die Ware geblieben ist und erst danach kann man weitere Schritte überlegen.

Gruß
Edith