Hallo,
ich habe hier schon einen schönen Beitrag zur Möglichkeit der Namensänderung gelesen, wenn das was in der Geburtsurkunde steht eigentlich falsch ist.
Wie ist aber der Fall, wenn in einer Geburtsurkunde ein Schreibfehler mit einem vertauschten Buchstaben steht? Zum Beispiel steht Anne Marie in der Geburtsurkunde, die Person heißt aber Anna Marie und wurde seit über 70 Jahren von jedem so genannt, im Personalausweis steht Anna Marie und in allen anderen Unterlagen steht Anna Marie. Nur plötzlich stellt die gesetzestreue Beamtim beim Ausstellen des neuen Personalausweises fest, dass der Name der Dame seit über 70 Jahren falsch ist und in der Geburtsurkunde Anne Marie steht. Nun könnte die Dame versuchen, ihren Geburtseintrag aus dem Geburtsbuch oder der Geburtsanzeige vorzulegen. Das gelingt ihr aber nicht, weil sie vor dem Krieg im tiefsten Polen geboren wurde und sich keine Dokumente mehr auffinden.
Muss sie nun mit dem falschen Namen leben und alle existierenden Dokumente und Eintragungen (z. B. Grundbuch) ändern lassen oder gibt es eine andere Möglichkeit, dass die Dame doch mit ihrem gewohnten Namen ihren Lebensabend genießen kann. Letztendlich ist sie auch als Anna Marie mit ihrem Mann verheiratet und nicht als Anne Marie. Oder sind die beiden dann vielleicht gar nicht verheiratet? Wem gehört dann das Haus, wenn im Grundbuch Anna Marie steht, die alte Dame jetzt aber plötzlich Anne Marie heißen soll?
Über eine Lösung für die alte Damen würde ich mich sehr freuen…