Falscher Name in der Geburtsurkunde - Berichtigung

Hallo,

ich habe hier schon einen schönen Beitrag zur Möglichkeit der Namensänderung gelesen, wenn das was in der Geburtsurkunde steht eigentlich falsch ist.
Wie ist aber der Fall, wenn in einer Geburtsurkunde ein Schreibfehler mit einem vertauschten Buchstaben steht? Zum Beispiel steht Anne Marie in der Geburtsurkunde, die Person heißt aber Anna Marie und wurde seit über 70 Jahren von jedem so genannt, im Personalausweis steht Anna Marie und in allen anderen Unterlagen steht Anna Marie. Nur plötzlich stellt die gesetzestreue Beamtim beim Ausstellen des neuen Personalausweises fest, dass der Name der Dame seit über 70 Jahren falsch ist und in der Geburtsurkunde Anne Marie steht. Nun könnte die Dame versuchen, ihren Geburtseintrag aus dem Geburtsbuch oder der Geburtsanzeige vorzulegen. Das gelingt ihr aber nicht, weil sie vor dem Krieg im tiefsten Polen geboren wurde und sich keine Dokumente mehr auffinden.
Muss sie nun mit dem falschen Namen leben und alle existierenden Dokumente und Eintragungen (z. B. Grundbuch) ändern lassen oder gibt es eine andere Möglichkeit, dass die Dame doch mit ihrem gewohnten Namen ihren Lebensabend genießen kann. Letztendlich ist sie auch als Anna Marie mit ihrem Mann verheiratet und nicht als Anne Marie. Oder sind die beiden dann vielleicht gar nicht verheiratet? Wem gehört dann das Haus, wenn im Grundbuch Anna Marie steht, die alte Dame jetzt aber plötzlich Anne Marie heißen soll?

Über eine Lösung für die alte Damen würde ich mich sehr freuen…

Hi,
wo hat die Dame denn geheiratet? Auch in Polen oder in Deutschland?
Falls an einem deutschem Standesamt geheiratet wurde, könnte vielleicht die Heiratsurkunde noch Aufschluß über die damals vorgelegte Geburtsurkunde bringen.

Sollte da allerdings auch Anne Marie drinstehen, gibt es keine Möglichkeiten der Änderungen (wenn die O-Urkunde nicht mehr beizubringen ist).
Eine andere Möglichkeit wäre vielleicht die amtliche Namensänderung, die kann in Bayern z.B. derjenige beantragen der mit seinem Namen Probleme hat. In Nürnberg nimmt z.B. die Abt. Staatsangehörigkeit/
Einbürgerung so einen Antrag entgegen - die Entscheidung darüber läuft allerdings über das Amtsgericht und ist nicht ganz billig.

Wie man sich nennen läßt ist immer völlig unwichtig - es zählt die Schreibweise auf der Geburtsurkunde.
Meine Oma hatte die Schwierigkeiten auch, da auf Geburtsurkunde Maria stand, aber alle nur Marie gesagt haben. Sie hat aber immer darauf geachtet, daß auf Urkunden Zeugnisse etc. immer Maria gestanden hat.

Gruß von Sid

Hallo Sid und vielen Dank für die schnelle Antwort… das hört sich ja nicht so gut an. Was passiert eigentlich, wenn die Geburtsurkunde mit dem fehlerhaften Eintrag Anne nicht mehr vorhanden ist? Worauf greifen dann die Behörden zurück, um eine neue Urkunde auszustellen, wenn aber kein Geburtenbuch und kein Geburtseintrag mehr vorhanden ist? In der Eheurkunde steht ja nicht Anne, sondern Anna, die es ja scheinbar behördlich so nicht gibt… Was passiert, wenn Sie verstirbt? Kann dieser Namenskauderwelsch zum Problem für die Angehörigen werden? Selbst die Ehe wurde mit Anna beurkundet und die Geburtsurkunden der Kinder zeigen nicht den Namen der Geburtsurkunde der Mutter. Also alle Dokumente weichen komplett von der Geburtsurkunde ab. Das ist das einzige Dokument, wo der falsche Name steht. Wär wohl für alle das beste gewesen, die „falsche“ Geburtsturkunde wäre auch im Krieg abhanden gekommen…

Hallo Erna,

weitere Hilfsmaßnahmen fallen mir nun nicht mehr ein. Oftmals lag es einfach an der altdeutschen Schrift die es damals gab; jeder der diese Schrift nicht richtig kennt, hält Kleinbuchstabe a für ein e oder anderesherum.

Wenn eine Klärung der Frage auch beim Standesamt nicht möglich ist, dann muß man damit leben.

Ob´s in weiteren Angelegenheiten dann Schwierigkeiten gibt, sollte man mit den entsprechenden Stellen abklären.
Also z.B. Grundbucheintrag beim Grundbuchamt oder für Versicherungsverträge eben die zuständige Versicherung.

Gruß von Sid

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Dann vielen, vielen Dank für deine Hilfe…

Hallo, nochmal nachgeschoben, in vielen Gemeinden ist die NAmensänderung (die hier reine Formsache sein dürfte, da ja sogar amtliche Urkunden den gewünschten Namen tragen) gehaltsabhängig in der Gebührenhöhe.
dh. je nachdem wo sie wohnt und wie gut die Rente ist kann das auch gegen ein Taschengeld gehen.
Nachfragen kostet zumindest nix.
Nur um die Sachlage zu klären kann das auch erst mal ein rüstiger Enkel machen und sich über die Gebühren und nötigen Beweispapiere dafür informieren.
Erst wenn wirklich der Antrag gestellt wird muss die Alte DAme aufs Amt.
Gruß die andere Alte