Falscher Name in Zahlungsaufforderung

Guten Tag,
hier ein angenommener Fall. Der genannte Name ist ein fiktives Beispiel:

Peter Muster bekommt Mahnungen von einem Sportclub; später sogar über eine Inkassofirma. Mahnbescheid droht. Der Club versucht, ungerechtfertigt Mitgliedsbeiträge von 36 Euro einzutreiben. Gebühren inzwischen 60 Euro.

Besonderheit: alle Schreiben und Mahnungen gehen an einen Peterle Muster; d.h., der Vorname ist falsch geschrieben (Peterle statt Peter).

Wie verhält sich der Empfänger der Mahnungen am besten, wenn:
A) Er nicht zahlen will?
B) Wie kann Herr Muster überhaupt beweisen, dass er die falsche Person ist?
C) Oder muss der Club/die Inkassofirma beweisen, wer der richtige Schuldner ist?
D) Schützt der Formfehler ggf. auch vor einen Mahnbescheid?

Vielen Dank für kompetente Antworten!
Der Stammheimer

A) Er nicht zahlen will?

Nicht zahlen.

B) Wie kann Herr Muster überhaupt beweisen, dass er die
falsche Person ist?

Muss er nicht.

C) Oder muss der Club/die Inkassofirma beweisen, wer der
richtige Schuldner ist?

Yepp.

D) Schützt der Formfehler ggf. auch vor einen Mahnbescheid?

Nein.

Ich würde so antworten:

/t/inkasso-zahlungsaufforderung-abmahnung/4990641/4

Gruß

Stefan

Der Stammheimer

Danke für die schnelle Antwort!

Moin,

Stefan hat es schon gut formuliert, aber es bleibt noch zu klären warum er nicht zahlen will?

a: Das Studio ist ihm unbekannt, er war nie dort. -> Stefans Antwort OK
b: Er hält die Forderung für nichtig/strittig/unberechtigt. -> Dann sieht das ganz schon anders aus…

MfG
Samy

> b: Er hält die Forderung für nichtig/strittig/unberechtigt. -> Dann sieht das ganz schon anders aus…

Wie wäre denn ein geschicktes Verhalten/eine gute Antwort im Fall b?