Hallo,
sonderbarer Vorfall. In Kürze:
Ich habe in der letzten Woche in einem Elektronikmarkt ein Notebook erworben.
Preis nach meiner Info 1029 €, Verkäufer erstellt Barverkaufsrechnung auf meinen Namen.
Wir reden nicht über Preise etc, (habe weder gefragt, noch eine Aussage des Verkäufers erhalten)
Ich mit Notebook und Rechnung zur Kasse. Kassenkraft stellt fest, das der Artikel falsch erfasst wurde (Auftrag zur Finanzierung). Kassenkraft lässt vom Verkäufer neuen angbl. richtigen Beleg erstellen und bringen, Kassiererin scannt den Barcode der Barverkaufsrechnung, ich zahle per EC, Bestätigung, PIN, bezahlt nehme das Notebook, Kassenkraft zum Servicemitarbeiten „ist bezahlt, bitte entsichern“,
zeige meinen Beleg dem Servicemitarbeiter, Mitarbeiter entsichert und wünscht mir viel spass…
Dann im Auto kommt mir irgendwas komisch vor: Auf der Rechnung steht ein Braun Rasierer für 209€ und ein anderer Name…
Jetzt tel Kontaktaufnahme des Marktleiters mit der Aussage:
Uns ist da eine Verwechslung unterlaufen, bitte gleichen Sie den fehlenden Betrag aus.
Frage: Bin ich rechtlich dazu verpflichtet? (moralisch schon)
Kann der Markt auf Ausgleich bestehen und muss ich haften?
Kann mir u.U. strafrechtlich ein Vorwurf gemacht werden?
Bin ich als Kunde zur Kontrolle und ggf. Hinweis auf einen falschen Preis verpflichtet?
***
Spontan fällt mir dazu ein, daß es bestimmt Schwierigkeiten im Falle eines Garantieanspruchs gibt. Auf Ihrem Beleg steht ja etwas ganz anderes, als ggf. zum Umtausch/zur Garantie-Reparatur gegeben wird.
Frage: Bin ich rechtlich dazu verpflichtet? (moralisch schon)
Ja;
die Anfechtung wegenn irrtums ist rechtswirksam hier
Kann der Markt auf Ausgleich bestehen und muss ich haften?
Ja.
Für zusätzliche Kosten, die durch den Irrtum entstehen haftet eventuell der Verkäufer
Kann mir u.U. strafrechtlich ein Vorwurf gemacht werden?
Ja;
Betrug, Unterschlagung oder ähnliches;
wenn man es nicht meldet nach dem es aufgefallen ist;
bzw. wenn man nicht ausgleicht, nachdem sich der Verkäufer gemeldet hat
Bin ich als Kunde zur Kontrolle und ggf. Hinweis auf einen falschen Preis verpflichtet?
Zur Kontrolle nicht unbedingt;
aber wenns auffällt
Oder meinst du etwa,
wenn du mit besoffenem Kopf dein Auto bei deinem Nachbarn in der Garage abstellst, dürfte es der Nachbar behalten ?
Kassiererin scannt den
Barcode der Barverkaufsrechnung, ich zahle per EC,
Bestätigung, PIN, bezahlt nehme das Notebook, Kassenkraft zum
Servicemitarbeiten „ist bezahlt, bitte entsichern“
Bestätigung und PIN ohne auf den Preis zu schauen?
Dann im Auto kommt mir irgendwas komisch vor: Auf der Rechnung
steht ein Braun Rasierer für 209€ und ein anderer Name…