Falscher Preis, trotzdem Lieferung?

Hallo,

ich habe was bei Amazon.de gekauft, und zwar für ein Zehntel des normalen Preises, anscheinend hat sich da ein Mitarbeiter vertippt. Ist der kauf trotzdem gültig und kann ich auf die Lieferung bestehen, oder werden die mir sagen es wäre ein Fehler und sie werden nicht liefern?

Danke,

GrüneRose

ich habe was bei Amazon.de gekauft, und zwar für ein Zehntel
des normalen Preises, anscheinend hat sich da ein Mitarbeiter
vertippt. Ist der kauf trotzdem gültig und kann ich auf die
Lieferung bestehen, oder werden die mir sagen es wäre ein
Fehler und sie werden nicht liefern?

Im Netz stand der falsche Preis?
Warte mal ab - vielleicht übersehen sie es ja. Daß Du einen rechtlichen Anspruch auf Lieferung hast glaube ich eher nicht, schließlich gelten ja auch die Preisetiketten in Supermärkten nicht als verbindliches Angebot im juristischen Sinn.

LG
Stuffi

Danke erst mal, ist der angegebene Preis mit einem Preisschild vergleichbar? Ich habe aber schon eine Bestellung abgeschickt sowie eine Bestellbestätigung bekommen, wird das denn dann nicht als Kaufvertrag angesehen?

Danke,

GrüneRose

Im Netz stand der falsche Preis?
Warte mal ab - vielleicht übersehen sie es ja. Daß Du einen
rechtlichen Anspruch auf Lieferung hast glaube ich eher nicht,
schließlich gelten ja auch die Preisetiketten in Supermärkten
nicht als verbindliches Angebot im juristischen Sinn.

LG
Stuffi

Danke erst mal, ist der angegebene Preis mit einem Preisschild
vergleichbar? Ich habe aber schon eine Bestellung abgeschickt
sowie eine Bestellbestätigung bekommen, wird das denn dann
nicht als Kaufvertrag angesehen?

DAS könnte natürlich schon sein…
Wie das gehandhabt wird weiß ich leider nicht, aber vielleicht jemand anderer hier?

LG
Stuffi

Hi,

Danke erst mal, ist der angegebene Preis mit einem Preisschild
vergleichbar? Ich habe aber schon eine Bestellung abgeschickt
sowie eine Bestellbestätigung bekommen, wird das denn dann
nicht als Kaufvertrag angesehen?

nö, nicht wenn es eine automatisch generierte Bestellbestätigung war.
Es gab da schon etliche Fälle, bei denen das gleiche passiert ist (auch wenn ich jetzt keinen passenden Link zur Hand habe). Ein Käufer hatte auch versucht, den viel zu niedrigen Preis vor Gericht durchzusetzen, ist aber gescheitert. Es wär ja auch wirklich zu daneben, schließlich kann jedem mal so ein Fehler passieren. Im Allgemeinen bemerken die das rechtzeitig und schicken dir irgendwann eine E-Mail mit einem neuen Angebot. Ging mir auch schon mal so.

Ich würd mir keine großen Hoffnungen machen.

lemmy

Hallo!

In so einem Fall ist der Vertrag grundsätzlich zu Stande gekommen, möglicherweise aber wegen (Erklärungs)Irrtums anfechtbar.

Gruß
Tom

Hi!

Die Preise sind solange bindend wie einem Laien nicht ersichtlich ist, das der Preis viel zu niedrig ist. Bei 10% dürfte das wohl jeder merken ;o))

Bernd

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Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um Rechtsberatung, er enthält die persönliche, unverbindliche Meinung eines Laien.
(Sorry, man muss vorsichtig sein.)
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Hallo,

schließlich gelten ja auch die Preisetiketten in Supermärkten
nicht als verbindliches Angebot im juristischen Sinn.

Richtig, die sind überhaupt kein Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (invitatio ad offerendum).
Das Preisschild sagt dem Kunden „Lieber Kunde, gib bitte ein Kaufangebot zu diesem Preis ab.“ Das tut der Kunde, wenn er mit dem Artikel an der Kasse aufschlägt. Dieses Angebot kann der Händler dann annehmen, oder es lassen.

Hat er es allerdings angenommen, dann ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. IMHO ist dann nur noch die Sache mit dem Erklärungsirrtum möglich.

Inwieweit das bei automatisch generierten Bestätigungen geregelt ist, weiß ich nicht. Ebenfalls unklar ist mir, ob eine „Bestellbestätigung“ mit einer „Auftragsbestätigung“ gleichzusetzen ist, vielleicht heißen die Dinger aus gutem Grund so und stellen nur eine Bestätigung über den Eingang des Kaufangebotes, aber noch keine Bestätigung der Annahme dar.

Grüße
Sebastian