Falscher Schufa-Eintrag => Obdachlos?

Hallo!

Angenommen die Person A bekommt von einem Inkassounternehmen U eine schuldeneinforderung geschickt, für sachen, die nie von Peson A bei einem Versandhaus Q bestellt wurden, da Person A dort niemals Kunde war.
Person A klärt das ganze mit dem Inkassobüro U und bekommt daraufhin keine Antwort mehr. Da das alles dann 7 monate zurückliegen würde, würde Person A davon ausgehen, dass sich die Sache erledigt hat.

Nun, 7 Monate Später muss die Person A umziehen, da ihr die Wohnung gekündigt wurde. Die Person findet eine tolle Mietwohnung und holt sich ihre Schufa-Auskunft. Dort muss Person A jetzt feststellen, dass es einen Schufa Eintrag wegen der o.g. sache gab. Der zukünftige Vermieter O Sieht sich dann die Auskunft an und behauptet, dass mit diesem Eintrag kein Mietvertrag zustande kommen würde. -wegen eines falschen/unnötigen eintrags.
Als die Person A dem Vermier O die sache erläutert gibt dieser den Rat Sich an das Inkassobüro U zu wenden und diese zu bitten den Eintrag zu löschen.

Als Die Person A dort allerdings anruft wird sie unfein abgewimmelt und stößt auf keinerlei unterstützung.

Was Kann Person A jetzt unternehmen, um diesen Eintrag löschen zu lassen? Vorallendingen innerhalb kürzester Zeit, da der Vermieter O nicht ewigkeiten wartet und Person A dann auf der Straße sitzen würde?

Auch hallo.

Angenommen die Person A bekommt von einem Inkassounternehmen U
eine schuldeneinforderung geschickt, für sachen, die nie von
Peson A bei einem Versandhaus Q bestellt wurden, da Person A
dort niemals Kunde war.

Frage Nr.1: Bestellung via Internet ? (=bezieht sich auf den Dauerbrenner lebenserwartung.de)
Frage Nr.2: „Jedes Inkassobüro braucht eine Zulassung vom Präsidenten des zuständigen Land- oder Amtsgerichts. Sie muss aus dem Anschreiben des Unternehmens ersichtlich sein.“ Ist das gegeben ? Quelle: http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/verbrauche…
(ist ohnehin auch weiters interessant)
Und ein paar härtere Beweise von wegen ‚Angelegenheit erledigt‘ könnten sicher auch nicht schaden.
(…)

Was Kann Person A jetzt unternehmen, um diesen Eintrag löschen
zu lassen? Vor allen Dingen innerhalb kürzester Zeit, da der
Vermieter O nicht ewigkeiten wartet und Person A dann auf der
Straße sitzen würde?

Vom Einzug in ein Hotel/Herberge/… mal abgesehen kann das hier evtl. weiterhelfen: https://www.meineschufa.de/

HTH
mfg M.L.

Auch hallo.

Angenommen die Person A bekommt von einem Inkassounternehmen U
eine schuldeneinforderung geschickt, für sachen, die nie von
Peson A bei einem Versandhaus Q bestellt wurden, da Person A
dort niemals Kunde war.

Frage Nr.1: Bestellung via Internet ? (=bezieht sich auf den
Dauerbrenner lebenserwartung.de)

Von welcher art Bestellung ist leider nicht die Rede. Die Zahlungsaufforderung beinhaltet nur die zusammensetzung des Betrages, sowie die „Gesamtforderung einschliesslich Verzugsschaden gem. Par.286, 288, BGB in Höhe von 291,44€“

Frage Nr.2: „Jedes Inkassobüro braucht eine Zulassung vom
Präsidenten des zuständigen Land- oder Amtsgerichts. Sie muss
aus dem Anschreiben des Unternehmens ersichtlich sein.“ Ist
das gegeben ? Quelle:
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/verbrauche…
(ist ohnehin auch weiters interessant)

Ja, laut der internetseite des Inkassobüros ist dies gegeben.
auf der Forderung ist nur ein Spempel mit der Überschrift „Als Inkassounternehmen zugelassen“, sowie mit der inschrift „Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen“

Und ein paar härtere Beweise von wegen ‚Angelegenheit
erledigt‘ könnten sicher auch nicht schaden.

Ok, In der Forderung Stand eine Falsche Adresse, Person A hat bewiesen ( durch das übersenden alle Meldebescheinigungen), dass sie nie dort gewohnt hat. Desweiteren war Person A nie Kunde des Versandhauses Q und kann dementsprechend dort nichts bestellt haben.

(…)

Was Kann Person A jetzt unternehmen, um diesen Eintrag löschen
zu lassen? Vor allen Dingen innerhalb kürzester Zeit, da der
Vermieter O nicht ewigkeiten wartet und Person A dann auf der
Straße sitzen würde?

Vom Einzug in ein Hotel/Herberge/… mal abgesehen kann das
hier evtl. weiterhelfen: https://www.meineschufa.de/

Über diesen Service Hat sich die Person A schon angemldet und hat dementsprechend nline Zugang auf ihr Schufa-Konto. Mit der Schufa hat sich die Person mittlerweile ebenfalls in kontakt gesetzt und gesagt bekommen dass das „in bearbeitung“ wäre. Allerdings wird sich die Schufa ja warscheinlich auch an das inkassounternehmen U wenden und wenn diese nichts unternehmen wird die Sache ja auch wieder im sande verlaufen…

HTH
mfg M.L.

Hallo,

das hatten wir doch gerade erst, vielleicht ist ja da noch ein Tipp dabei:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Grüße

EK

Hi

ich bin zwar kein Rechtsgelehrter, aber vom sinnlichen täte ich wirklich mal ein RA einschalten, denn dass is nichtmehr einfach zu bewältigen
Denn, wenn man von ein Unternehmen ein Schreiben bekommt, und darauf antworten soll/muss, so bittet man immer um rückantwort.
Sollte weiterhin die forderung bestehen, und dies immernoch auf ihn beruhen…
dann sollte man mal überprüfen, ob die Personen, die IP-Addresse der Person hat, falls ja, sollen sie diese bitte mit einer Anzeige bei der Örtlichen Polizei machen…
Wenn dabei herrauskommt, dass es die Person Selbst ist, dann bleiben nur 2 Sachen Offen:
Hat der Betroffene einen unverschlüsselten Wlan-Router
Wurde von seinen Anschluss unfug betrieben?

falls alles nein, dann antwort der Anzeige Abwarten, haben sie keine IP-Addresse, fehlt eigentlich auch der Beweis, dass der Betroffene jemals dort Online Bestellt hat. (Meines Erachtens!)
Da aber die Sache wohl mitlerweile 7 Monate zurückliegt, glaube ich wohl sehr schwer, dass keine Daten mehr zu dem Zeitpunkt daliegen.

Wie gesagt, es hilft nichts als ein RA einzuschalten… (Es lebe die Rechtsschutzversicherung xD)

Mir ist klar, dass der Beitrag keine Direkte hilfe ist, aber wenn man 7 Monate Vertreichen lässt, dann ist das sehr blöd, aufgrund dessen, dass in der Regel leider nur 90 Tage nach einwahl die Addressen zu den IP’s gespeichert sind (afaik), man sollte es Trotzdem probieren, mit genauer Zeit und Datumsangabe, damit man wenigstens ein Funken hoffung bleibt…

Das ist eben das Problem an Deutschland, nichts kann mehr mündlich ausgeredet werden, mann muss sich erst vor Gericht treffen, dass was klappt :frowning: - Armes Deutschland…

Ich glaube auch, dass es hier nur eines gibt, nämlich einen Rechtsanwalt einschalten. Was sonst willst du tun?

Angenommen, die Geschichte stimmt so und der Anspruch besteht gar nicht. Dann ist auch der Schufa-Eintrag unberechtigt. Aber du bist ja nicht hier, um das zu hören. Meines Wissens nach darf in die Schufa auch kein Anspruch aufgenommen werden, die bestritten wird und nicht tituliert ist… aber das hilft dir ja alles nicht weiter.

Levay