Hallo zusammen,
ich wollte einen Artikel per Sofort-Kauf anbieten, habe dabei aber einen falschen Preis eingetragen, 100 EUR zu wenig (also eine Zahl vertauscht). Am nächsten Morgen war der Artikel (natürlich) verkauft. Was kann ich jetzt tun? Muss ich verkaufen? Ist es einzusehen, dass ein Fehler vorliegt?
Oh Mann, ich könnte mich dermaßen…
Grüße,
Eddie
Hi
Tja, auf die Art hab ich mal nen sansui Tuner der durchschnittlich 550$ (aber sehr gute auch 700$) bringt für 200 € verkauft. Anstatt sich zu freuen hat der Käufer auch noch genervt, vermutlich hat er nach dem Haken gesucht - der Tuner war aber nahezu perfekt.
Am nächsten Morgen war der Artikel
(natürlich) verkauft.
Hätt ich auch zugeschlagen
Was kann ich jetzt tun? Muss ich
verkaufen?
ich würde sagen ja
Ist es einzusehen, dass ein Fehler vorliegt?
nun, ist das der Fehler des Käufers? Klar kannst du rumzicken - aber es wird dir Streit, ne schlechte Bewertung, nen genervten Kunden etc einbringen. Das ist das leben: einer machtnen Fehler und ein anderer freut sich
hättest du 300 mehr bekommen von nem Käufer und der erzählt dir hinterher es wär ein Fehler gewesen…?!
Oh Mann, ich könnte mich dermaßen…
ja, das kannst du, hab ich bei meinem Beispiel auch. Da hab ich noch mehr draufgezahlt, denn der Besitzer für den ich verkaufte wusste in etwa was das Ding normal bringt.
Grüße,
HH
Ist es einzusehen, dass ein Fehler vorliegt?
nun, ist das der Fehler des Käufers? Klar kannst du rumzicken
- aber es wird dir Streit, ne schlechte Bewertung, nen
genervten Kunden etc einbringen. Das ist das leben: einer
machtnen Fehler und ein anderer freut sich
hättest du 300
mehr bekommen von nem Käufer und der erzählt dir hinterher es
wär ein Fehler gewesen…?!
Für Käufer gibt es ja auch diverse Möglichkeiten, vom Kauf zurückzutreten, wenn sie einen falschen Betrag eingetippt haben. Ich hatte gehofft, dass es für Verkäufer da auch was gibt. Aber ich finde auch bei ebay nichts dazu…
Ich werde mal abwarten, was der Käufer dazu sagt, es soll ja noch nette, einsichtige Menschen geben. Man kann ja mal träumen…
Moien!
Vermutlich wird hier die gleiche Regelung wie bei Geschäften zu Grunde liegen, d. h. wenn für den Käufer als Laie ersichtlich war, das der Preis zu nidrig und offensichtlich eine Fehleingabe war ist das Geschäft nicht bindend.
Solltest vielleicht mal im Rechte-Brett nachfragen, aber unter genauer Angabe der Daten bzw. einfach nen link auf die Auktion…
Bernd
Hi
Vermutlich wird hier die gleiche Regelung wie bei Geschäften
zu Grunde liegen, d. h. wenn für den Käufer als Laie
ersichtlich war, das der Preis zu nidrig und offensichtlich
eine Fehleingabe war ist das Geschäft nicht bindend.
Bis man da hinkommt ist man aber auch schon mitten in nem Rechtsstreit drin mit all den zusätzlichen Kosten. Denn wenn der K stur ist kann er berechtigterweise auf Erfüllung bestehen.
Bei Sofortkaufangeboten schreibt man am besten den Sofortkaufpreis nochmal in die Beschreibung.
Dann ist der Kaufvertrag zumindest schonmal widersprüchlich wenn man einen Tippfehler hat und man kann sich glaubhafter auf Irrtum berufen ohne schadensersatzpflichtig zu sein 
Weil es dann wie schon erwähnt wirklich offensichtlich eine Fehleingabe war.
Muss ja nicht immer offensichtlich sein. Da hat der VK meist schlechte Karten und muss in den sauren Apfel beissen oder lässt es drauf ankommen oder einigt sich mit dem K.
MfG
Lilly
Hi
Für Käufer gibt es ja auch diverse Möglichkeiten, vom Kauf
zurückzutreten, wenn sie einen falschen Betrag eingetippt
haben. Ich hatte gehofft, dass es für Verkäufer da auch was
gibt. Aber ich finde auch bei ebay nichts dazu…
Ich werde mal abwarten, was der Käufer dazu sagt, es soll ja
noch nette, einsichtige Menschen geben. Man kann ja mal
träumen…
klar, Gebot löschen für Käufer, aber nur solang die Auktion noch läuft. sofortkauf beendet diese. hättst du deinen Fehler bemerkt,bevor einer geboten hat hättst du ja auch deine möglichkeiten. nur jetzt ist der deal gelaufen.
HH
Vernünftige Lösung gefunden
Hej,
erstmal danke für die Antworten, inzwischen bin ich mit dem Käufer zu einer vernünftigen Lösung gekommen. Wir haben uns auf einen Preis in der Mitte geeinigt, er hat damit immer noch einen sehr guten Preis und mein Verlust ist nicht ganz so dramatisch. Es gibt eben doch noch nette Leute, die nicht aus jedem Fehler eines anderen gnadenlos Profit schlagen. Meine Glaube an die Menschheit ist wieder hergestellt 
Viele Grüße,
Eddie
Hi
Das kommt darauf an: war es etwas das 100€ kosten solte und 1 € Sofortkaufen = gleich offensichtlich.
wäre der normale zu erzielende Preis 967 € und es steht für 876 € SK drin, wäre das ein günstiges Angebot und nix offensichtlicher fehler
davon abgesehn, bei SK sollteman doch ein bisserl aufpassen, was man eingibt. mir wäre es peinlich.
HH
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Und Nachts ist es kälter als Draußen,.
Was soll diese Äußerung „Geschäft nicht bindend“
Im Geschäft an der Straße ist es kein Angebot sondern eine Aufforderung Angebote abzugeben.
Hier bestimmt der Geschäftsinhaber ob er Ihr Angebot annimmt.
Er ist in der Lage die Annahme zu erklären und nicht Sie als Kunde.
Bei Ebay machen „Sie“ ein Vertragsangebot, daß durch einfache Annahme durch den Käufer zu Stande kommt.
Ich Habe Ihnen das schon mal gesagt Herr Winnemöller Sie kennen vom Recht nichts.
Pascal
Moien!
Vermutlich wird hier die gleiche Regelung wie bei Geschäften
zu Grunde liegen,
So ein Unsinn
d. h. wenn für den Käufer als Laie
ersichtlich war, das der Preis zu nidrig und offensichtlich
eine Fehleingabe war ist das Geschäft nicht bindend.
Solltest vielleicht mal im Rechte-Brett nachfragen, aber unter
genauer Angabe der Daten bzw. einfach nen link auf die
Auktion…
Bernd