Falscher Steuerbescheid

Person A gibt seine Erklärung ab. Festsetzung kommt. Da dieser fehlerhaft war, wurde Einspruch eingelegt. Es wurde genau dargelegt was alles fehlerhaft war und vom FA nicht berücksichtigt wurde.
Neuer Festsetzungsbescheid kommt. Vermerk: Bescheid ist nach § 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2 AO geändert.
Bei den Erläuterungen steht noch: Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom xx.xx.xx

Da der neue Bescheid wieder bzw. in Teilen noch immer fehlerhaft ist, wie kann man jetzt vorgehen? Erneut Einspruch?

Vielen Dank

Das Rechtsmittel des Einspruchs ist nicht verbraucht, es kann gegen Folgebescheide genutzt werden. Sollte allerdings der Vortrag identisch sein mit dem des ersten Einspruchs, dann wird der erneute Einspruch zwar zulässig, jedoch unbegründet sein. Somit wäre die Klage vor dem Finanzgericht das Rechtsmittel der Wahl.

Wurde denn über den ersten Einspruch schon tatsächliche entschieden? Nur ein Teilabhilfebescheid erledigt das Einspruchsverfahren nicht in Gänze.

Nach Einreichen des Einspruchs kam vom FA eine Mail, … wir beantragen Änderung … Es wurde aber keine Änderung beantragt sondern Einspruch eingelegt.
Einige Sachen wurden nun abgeändert, einige nicht. Erklärungen dazu sind in den Erläuterungen auch nicht zu finden.

Eine Rechtsbehelfsbelehrung steht drunter (wie beim ersten Bescheid, dieser allübliche Text)

Wohl eher nicht. Das FA schreibt in solchen Angelegenheiten keine E-Mails.

Dann bitte einfach um eine Entscheidung zu deinem Einspruch. Erwähne vielleicht dabei auch, dass du deinen Einspruch aufrecht erhältst.

???

Die kam doch nicht vom FA, sondern vom Lohnsteuerhilfeverein oder von der StB-Kanzlei. Niemand beim FA beantragt die Änderung eines ESt-Bescheides, und zu einem Antrag auf schlichte Änderung würde auch der einfache Hinweis auf § 172 AO, ohne ein Sterbenswörtchen zum weiteren Schicksal des Einspruchs (das glaub ich jetzt einfach mal, dass das so ist) eher einen Sinn geben.

Mehr könnte man eher dazu sagen, wenn man den Einspruch im Wortlaut kannte.

Schöne Grüße

MM

Die Mail ist sehr wohl vom FA, wir haben „engen“ Kontakt zu unserem Bearbeiter. Unsere Erklärung ist nicht ganz einfach (Grenzgänger) und da gab es zig Rückfragen seitens des FA. Und das tauschen wir per Mail alles aus.

Wir haben ganz normal Einpruch eingelegt (Vordruck aus Steuerprogramm), mit Aussetzung der Vollziehung usw
Das FA schreibt dann in einer Mail …" wir (damit sind wir gemeint und nicht das FA) beantragen … z.B. Änderung des Brutto, Berücksichtigung KV etc.
In einer Zwischenmail schreibt der MA dann mal wieder : ihr Einspruch ist noch nicht abschließend zu bearbeiten usw

Mich macht das stutzig, weil er einmal sagt, wir hätten beantragt und dann unser Einspruch.

Ja und auf dem neuen ist dieser Satz mit § 172