Person A gibt seine Erklärung ab. Festsetzung kommt. Da dieser fehlerhaft war, wurde Einspruch eingelegt. Es wurde genau dargelegt was alles fehlerhaft war und vom FA nicht berücksichtigt wurde.
Neuer Festsetzungsbescheid kommt. Vermerk: Bescheid ist nach § 172 Abs.1 Satz 1 Nr.2 AO geändert.
Bei den Erläuterungen steht noch: Dieser Bescheid ändert den Bescheid vom xx.xx.xx
Da der neue Bescheid wieder bzw. in Teilen noch immer fehlerhaft ist, wie kann man jetzt vorgehen? Erneut Einspruch?
Vielen Dank