Falscher Steurbescheid ?

Hallo Steuerexperten,

wir haben gestern unseren Steuerbescheid erhalten und sind fast umgefallen. Wir müssen etwa 1300 € nachzahlen. Wie ist das nur möglich?

Folgendes zur Vorgeschichte:

Ehemann Bruttoverdienst 23800 €
Ehefrau Bruttoverdienst 35000 €
Ehefrau weiterer Verdienst von 1250 € als Freiberuflerin

Werbungskosten Ehemann 2000 € an Fahrtkosten
Werbungskosten Ehemann 1000 € an Fortbildungskosten (ausgeübt. Beruf)

Werbungskosten Ehefrau 2200 € an Fahrtkosten zur Arbeitsstätte
Werbungskosten Ehefrau 2400 € an Fortbildungskosten (ausgeübt. Beruf)

Lohnsteuer Ehemann (Stkl. V) 7000 €
Lohnsteuer Ehefrau (Stkl. III) 3730 €

An Versicherungsbeiträgen (Haftpflicht usw.) wurden 2700 € bezahlt.
Zahnarztkosten in Höhe von € 900 sind auch angefallen, die werden aber
wahrscheinlich sowieso rausfallen.

Wie kann es sein, daß wir jetzt noch soviel nachzahlen müssen, obwohl wir mit einer satten Rückerstattung gerechnet haben.

Im Vorjahr konnten wir nicht einmal die Hälfte an Werbungskosten aufweisen und haben über 2000! € zurückerstattet bekommen. Verdient haben wir allerdings etwa 8000 € weniger. Allerdings war der freiberufliche Anteil mit über 3000 € fast dreimal so hoch.

Wer kann uns helfen? Was muß ich machen, da auf dem Bescheid kein Hinweis auf Einspruch nebst Fristen ist?

Gruß Mucke

Hi,

Wer kann uns helfen? Was muß ich machen, da auf dem Bescheid
kein Hinweis auf Einspruch nebst Fristen ist?

Erst mal sofort Einspruch einlegen und den Sachverhalt genauso schildern. Die Bearbeitung kann einige Zeit dauern, ist aber kostenlos.
Was ist denn das für ein Bundesland. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Steuerbescheide ohne Rechtsbehelfsbelehrung gibt. Die Bescheide werden immer mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen.

Dann würde ich dir empfehlen ein PC Programm zu kaufen und die Angaben dort mal durchrechnen zu lassen. (Im Archiv sind dazu sicher einige Empfehlungen zu finden.)

Steuerrecht ist keine Lotterie!!
Meist liegt so eine Nachzahlung daran, dass ein zu hoher Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde oder dass der Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat.

Falls ein Fehler vorliegt, lässt er sich mit dem Einspruch sicher korrigieren. Also cool bleiben.

Viele Grüße
Cirwalda

Hallo Cirwalda,

es wurde kein Steuerfreibetrag eingetragen.

Gibt es irgendwo eine Seite, wo man interaktiv berechnen lassen kann, wie der Steuerbescheid auszusehen hat?

Gruß Mucke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Gibt es irgendwo eine Seite, wo man interaktiv berechnen
lassen kann, wie der Steuerbescheid auszusehen hat?

Nicht online berechnen, aber herunterladen, die Zahlen eingeben und offline berechnen lassen: https://www.elster.de/index.htm

Eigentlich ist das Programm für die online-Übermittlung der Steuererklärung vorgesehen, aber eine Berechnung der Steuer macht das Programm auch…

Zu der unerwarteten Nachzahlung: habt ihr vielleicht jetzt andere Lohnsteuerklassen gewählt als vorher?
Es kommt schon ohne zusätzliche Nebeneinkünfte immer wieder zu Nachzahlungen, wenn beide Ehegatten auf Steuerkarte arbeiten und die Klassen 3/5 eingetragen haben…

Schönen Gruß,
Robert

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Hallo Robert,

vielen Dank schon einmal im voraus. Nein, meine Frau hat seit Jahren Stkl. 3 und ich 5.

Das Programm werde ich mal sofort ausprobieren.

Gruß Mucke

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hallo mucke,

prüfe mal die ganzen daten. vergleiche punkt für punkt wo die zahlen zwischen steuerbescheid und steuererklärung differieren!

gucke ob die werbungskosten voll anerkannt wurden, ob die lohnsteuern
korrekt im bescheid stehen, ob die vorsorgeaufwendungen richtig
übernommen wurden (vorrangig der arbeitnehmeranteil zur sv, der von
der steuerkarte in den mantelbogen muss!).

also ich rechne mal durch:

51.200 einkünfte nichtselbst.arbeit
1.250 andere eink.
52.450 gesamtbetrag der eink.

4.002 vorsorgeaufwendungen höchstbetrag für normale arbeitnehmer
72 sonderausgabenpauschbetrag

48.376 zu versteuerndes einkommen

8.990 einkommensteuer
495 soli.zuschlag
9.485 gesamte steuer

10.730 lohnsteuerzahlungen

1.245 steuererstattung

na, wo gibts differenzen? im einspruch am besten begründen, welche
zahl deiner meinung nach enorm abweicht und dann fertig.

achso, wenn du dir SICHER bist, beantrag für die nachzahlung
ZUSAMMEN mit dem einspruch die „aussetzung der vollziehung bis
einen monat nach entscheidung über den einspruch“.

mfg vom

showbee

Hallo!

Wenn wirklich keine Rechtsbehelfsbelehrung in dem Bescheid ist (auch nicht in irgendeiner Anlage oder auf einer separaten Seite), dann habt Ihr ein Jahr Einspruchsfrist (steht in der Abgabenordnung).

Aber normalerweise ist auf Einkommensteuerbescheiden (maschinelle Endverarbeitung) immer eine RB-Belehrung abgedruckt.

Nur so als Hinweis

Gruß
GM