jemand bekam einen Strafzettel, darauf steht: „Tatvorwurf: Sie parkten im absoluten Halteverbot (Zeichen 283).“
Es gibt kein Zeichen 283, auch sonst kein Schild. Die anderen Autos dahinter haben auch alle Strafzettel. Derjenige parkt dort schon seit Jahrzehnten und bekam nie einen Strafzettel, das parken ist ja auch erlaubt.
Kann der Mitarbeiter vom Ordnungsamt, der die Strafzettel ausstellte, sich hier nach § 164 StGB strafbar gemacht haben?
Doch, das gibt es. Du meinst, an besagter Stelle steht keins.
Vielleicht stand da vorübergehend eins als der Strafzettel ausgestellt wurde. Was allerdings zu beweisen wäre.
Also Ordnungsamt anrufen und nachfragen oder gleich zum EuGH.
Von wem wurde denn der „Strafzettel“ ausgestellt?
Der ist übrigens nicht erforderlich und lediglich als Information zu betrachten.
Der Bußgeldbescheid folgt per Zustellung und darauf steht näheres.
Wenn Du Dich ungerecht behandelt füllst reiche rechtzeitig einen begründeten Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid bescheid ein. Der wird dann geprüft und ggf. stattgegeben.
Kleiner Tipp aus der Praxis: Falls Du vor hast den Widerspruchsbescheid durch KI erstellen zu lassen, kannst Du es gleich bleiben lassen. Das Dummzeug was der Computer da zusammenschreibt taugt eh nichts und führt pauschal zu einer Ablehnung.