Falscher Termin EV - Haftbefehl

Auf Grund einer falschen Terminierung durch den OGV habe ich nun einen Eintg in meiner Schufa.
Es existiert eine RVZ zur Tilgung der Schuld.
Wie kann ich den Eintag löschen??

Hallo Leipziger44,

was meinst du bitte mit der falschen Termingebung durch den OGV?
Je nachdem wo deine Verbindlichkeit besteht, kann es auch so sein das die Forderung der Gegenseite bereits in einer Wirtschaftskatei gespeichert ist. Leider ist es immer noch so das die Eigenauskunft von der Auskunft abweicht welche ein anderes Unternehmen über dich einfordern kann. Um einen Einblick in sein eigenes Rating zu nehmen, ist es sehr hilfreich wenn ein befreundetes Unternehmen eine Auskunft über dich einholt und dir zur Verfügung stellt. (relativ unkompliziert geht dieses z.B. mit mediafinanz.de)

Was steht den in deiner Auskunft drin? Die Forderung, oder HB zur abgabe der EV? Dieser Vermerk wird übrigens bereits bei beantragung der EV in das Schuldnerverzeichnis eingetragen, selbst wenn kein HB über das Gericht beantragt wurde.
Die einzgste mir bekannte Möglichkeit zur vorzeitigen Austragung ist, das man dem Gericht einen Nachweis der Tilgung zusendet. Eine RZV reicht hierfür nicht aus. Natürlich kann auch der Gläubiger einen erledigtvermerk an das Gericht senden, nur dieses habe ich in den letzten 10 Jahren nciht einmal erlebt…

Denke bitte noch daran das eine EV, selbst wenn diese erledigt ist, weiter in den Schuldnerverzeichnissen geführt wird. Zwar mit dem Vermerk „erledigt“, aber einen guten Eindruck hinterlässt es dennoch nicht.

Ich hoffe ich konnte dir deine Frage ein wenig beantworten

Gruß
Dominik „holunder“ Bendick

Auf Grund einer falschen Terminierung durch den OGV habe ich
nun einen Eintg in meiner Schufa.
Es existiert eine RVZ zur Tilgung der Schuld.
Wie kann ich den Eintag löschen??