Falscher Verlustvortrag in der Bilanz

Hallo,

unser Finanzamt schreibt Folgendes:


Der Bilanzzusammenhang ist nicht gegeben. Die Bilanz auf den 31.12.2009 weist einen Verlustvortrag über 100,00 EUR aus (entspricht dem mit Bescheid vom 02.12.2009 festgestellten verbleibenden Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer). Aus der Bilanz ergibt sich ein Verlustvortrag über 241,33 € {Verlustvortrag 31.12.2007/1.1.2008 (633,93 €) abzüglich des Gewinns 2008 (392,60 €). Ich bitte zu beachten, dass der mit Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer hier nicht auszuweisen ist.

Bitte reichen Sie eine korrigierte Bilanz für 2009 ein.

Ich blicke nicht durch. Die Bilanz für 2009 wurde hinsichtlich des Verlustvortrags wie folgt eingereicht:

31.12.2008 31.12.2009
Passiva EUR EUR
A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00

II. Verlustvortrag - 633,93 -100,00

III. Jahresüberschuss 392,60 2.233,23

Habe doch einfach nur die 100,00 EUR aus dem Bescheid übernommen. warum kritisieren die das?

Soll ich die 100,00 EUR in 241,33 EUR ändern? Und auf der Aktiva-Seite ggf. dafür z.B. meine geschätzten Forderungen an Kunden um 141,33 EUR erhöhen?

Vielen Dank für jede professionelle Antwort!

Guten Morgen,

wenn die Bilanz 2008 rechnerisch richtig war, dann muß in der Bilanz 2009 ein Rechenfehler sein, Ich würde die Zahlen noch einmal prüfen.
Wenn keine Forderungen an Kunden bestehen, kann der Betrag nicht einfach erhöht werden.

Grüße

Eine doppelte Buchführung besteht leider noch nicht, es wird immer noch das Buchungssystem der ehem. Einzelfirma benutzt. Dieses ist dem Finanzamt aber bekannt und wurde auch schon im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung bemängelt, allerdings bisher ohne weitere Konsequenzen.
Die Forderungen an Kunden wurden geschätzt. Es handelt sich um Kleinstbeträge, die letztendlich sicher nicht alle beglichen werden.
Daher könnte hier eine entsprechende Korrektur vorgenommen werden, damit Aktiv- und Passiv-Seite nach Korrektur des Verlustvortrages wieder ausgeglichen sind.
Ich denke, wenn ihr das auch so seht, sollen wir den Betrag von -100,00 Euro (den ich einfach dem Körperschaftsteuerbescheid entnommen habe) auf die vom Finanzamt errechneten -241,33 Euro ändern?

Hallo zurück!

Leider ist es mir nicht möglich konkret auf die Frage zu antworten, da Steuerberatung den Steuerberatern und Rechtsanwälten vorbehalten ist. Allgemein ist jedoch zu sagen, dass ein korrekter Verlustvortrag aus der Bilanz des Vorjahres zu übernehmen ist. Dieser kann aufgrund verschiedener steurlicher und handelsrechtlicher Vorschriften von dem im Bescheid festgestellten Vortrag abweichen.

Korrekturen zur Erreichung des Bilanzenzusammenhangs sind je nach Geschäftsvorfall/der Buchung steuerwirksam oder steuerneutral zu buchen. Ich empfehle Ihnen in diesem Fall doch einmal beim Finanzamt anzurufen. Die Menschen dort sind auch solche und geben sicherlich kompetente Auskunft.

Viele Grüße
Rudi01

Hier liegt ein klassisches Missverständnis vor:
der bilanzielle und der körperschaftsteuerliche Verlustvortrag sind zwei unterschiedliche Rechtsbegriffe.

Der KSt-Verlustvortrag wird nämlich anhand des steuerlichen Gewinns ermittelt und wird somit auch von außerbilanziell vorzunehmenden steuerlichen Korrekturen wie z.B. der Hinzurechnung nicht abzugsfähiger Betriebsausgaben (Spenden, KSt, ab 2009 auch GewSt) oder dem Abzug steuerfreier Einnahmen (z.B. § 8b KStG) beinflusst.
Der bilanzielle Verlustvortrag spielt sich stattdessen innerhalb der Bilanz ab und ist somit von den außerbilanziellen Korrekturen nicht betroffen.

Dass bilanzieller und KSt-Verlustvortrag tatsächlich betragsmäßig übereinstimmen ist somit in der Praxis eher der Ausnahmefall.

Also, erstmal Sorry für die verspätete Antwort… das FA hat schon die Antwort gegeben, die Bilanz muss der Verlustvortrag zum 31.12.2009 von 241,33€ da der Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer nicht auszuweisen ist.

Die Bílanz wurde wie oben beschrieben korrigiert und es ergingen bereits endgültige Steuerbescheide.

Vielen Dank an alle für die sehr kompetenten Antworten.