Falscher Vertrag KFZ-Versicherung

Hallo,

ich habe momentan ein Problem mit meiner KFZ-Versicherung. Meine Eltern haben sich ein neues Auto gekauft und ich sollte das alte Auto bekommen. Wir haben mit der Versicherung abgesprochen das mein Auto als Erstwagen mit 55% bleiben soll und ich mit eingetragen werde. Das zweite Auto (neu) soll als Zweitwagen eingetragen mit 85%. Jetzt haben wir von der Versicherung den Vertrag zugeschickt bekommen, wo das neue Auto auf 55% ist und mein Auto auf 140% ist. Das wurde aber nicht so abgesprochen. Ich habe bei der Versicherung angerufen und dort wurde mir gesagt man kann nix machen. Ich kann den Vertrag doch Widerrufen oder nicht?? Vor allem wenn ich das Auto selbst anmelden würde, würde ich 60€ weniger zahlen, als wenn das über meinen Eltern läuft.

Danke im voraus

Liebe Grüße

Bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 1 Jahr besteht kein Widerrufsrecht laut Gesetz.

„Normalerweise“ zeigen sich Versicherer bei solchen Angelegenheiten aber meist recht kulant und entlassen den Kunden aus dem Vertrag.

Ich würde mir mal denjenigen vorknüpfen, der Ihnen das mit der besseren Einstufung zugesichert hat und ihn in die Verantwortung ziehen.

Wenn´s aber beim Direktversicherer war und Sie sich auf die Aussage des Herrn Müller/Meyer/Schmidt am Telefon berufen, könnte es aber knapp werden bei der Regressierung.

Viele Grüße vom unabhängigen Versicherungsmakler aus Saarbrücken
Claude Burgard
„Fachwirt für Versicherungen & Finanzen (IHK), Versicherungskaufmann (IHK)“
http://www.versicherung-sb.de

Hallo Herr Vers.-Makler,

hierzu habe ich Fragen.

Bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 1 Jahr besteht kein
Widerrufsrecht laut Gesetz.

Lt § 8 VVG-neu besteht das Widerrufsrecht bereits bei Laufzeiten ab einem Monat. Welche gesetzliche Vorschrift habe Sie hier im Sinn?

Wenn´s aber beim Direktversicherer war und Sie sich auf die
Aussage des Herrn Müller/Meyer/Schmidt am Telefon berufen,
könnte es aber knapp werden bei der Regressierung.

Das klingt interessant: unter welchen Voraussetzungen kann ein Versicherungsnehmer gegen einen Versicherer regressieren, und um welche Forderungen könnte es da gehen?

Beste Grüße, M

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Hallo Herr Vers.-Makler,

hierzu habe ich Fragen.

Bei Verträgen mit einer Laufzeit unter 1 Jahr besteht kein
Widerrufsrecht laut Gesetz.

Lt § 8 VVG-neu besteht das Widerrufsrecht bereits bei
Laufzeiten ab einem Monat. Welche gesetzliche Vorschrift habe
Sie hier im Sinn?

1.) Mein Name ist Claude Burgard. Danke für Die Zeit.

2.) Komisch, ich lese nach wie vor im Gesetz folgendes:

Hat der Versicherungsnehmer bei Antragstellung die oben genannten Informationen erhalten („Antragsmodell“), kann er seinen Antrag grundsätzlich noch widerrufen, § 8 Abs. 4 VVG . Die Ausübung des Widerrufsrechts ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

es handelt sich um eine Nichtlebensversicherung (z. B. Hausrat-, Wohngebäude-, Diebstahlversicherung);

es handelt sich um einen langfristigen Vertrag mit einer Versicherungsdauer von mehr als 1 Jahr ; dies gilt auch für Verlängerungsklauseln; sofortiger Rechtsschutz (d. h. vorläufige Deckung) wird nicht gewährt;

es handelt sich nicht um eine Versicherung für eine ausgeübte gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit.

Wenn´s aber beim Direktversicherer war und Sie sich auf die
Aussage des Herrn Müller/Meyer/Schmidt am Telefon berufen,
könnte es aber knapp werden bei der Regressierung.

Das klingt interessant: unter welchen Voraussetzungen kann ein
Versicherungsnehmer gegen einen Versicherer regressieren, und
um welche Forderungen könnte es da gehen?

Nicht beim Versicherer, sondern beim Vermittler. „Beratungsfehler“ nennt man sowas dann.

Angenehme Nachtruhe (trotdzem)

Claude Burgard

Hallo,
in der Schilderung geht etwas durcheinander!

Hallo,

ich habe momentan ein Problem mit meiner KFZ-Versicherung.
Meine Eltern haben sich ein neues Auto gekauft und ich sollte
das alte Auto bekommen. Wir haben mit der Versicherung
abgesprochen das mein Auto als Erstwagen mit 55% bleiben soll
und ich mit eingetragen werde.

dies bedeutet doch, dass der derzeitige Versicherungsnehmer (Vater oder Mutter) weiterhin als VN im Vertrag bleibt.
Lediglich eine Erweiterung erfolgt (Sohn/Tochter darf das Auto auch fahren)

Das zweite Auto (neu) soll als
Zweitwagen eingetragen mit 85%.

Mündliche Absprache ?

Der Zweitwagen soll nur Vater und Mutter fahren. ist dies soweit richtig ?

Jetzt haben wir von der
Versicherung den Vertrag zugeschickt bekommen, wo das neue
Auto auf 55% ist und mein Auto auf 140% ist.

ohne einen Antrag unterschrieben zu haben ?
Oder weicht die Police vom Antrag ab ?

ob diese Einstufung als 2-Wagen richtig ist, kommt auf die Einstufungsbedingungen des Versicherers an.
Einige stufen den 2-Wagen mit SF 1/2 ein - da kann auch 140 % zutreffen.

Das wurde aber
nicht so abgesprochen. Ich habe bei der Versicherung angerufen
und dort wurde mir gesagt man kann nix machen. Ich kann den
Vertrag doch Widerrufen oder nicht??
Vor allem wenn ich das
Auto selbst anmelden würde, würde ich 60€ weniger zahlen, als
wenn das über meinen Eltern läuft.

Verstehe ich jetzt nicht. Du fährst doch nur das Fahrzeug das mit 55 % angemeldet wurde. Und Du beklagst dich doch über die Einstufung des 2-Wagens.

Danke im voraus

Liebe Grüße

Gruß Merger

Hallo,

2.) Komisch, ich lese nach wie vor im Gesetz folgendes:

Hat der Versicherungsnehmer bei Antragstellung die oben
genannten Informationen erhalten („Antragsmodell“), kann er
seinen Antrag grundsätzlich noch widerrufen, § 8 Abs. 4 VVG .
Die Ausübung des Widerrufsrechts ist an folgende
Voraussetzungen geknüpft:

es handelt sich um eine Nichtlebensversicherung (z. B.
Hausrat-, Wohngebäude-, Diebstahlversicherung);

es handelt sich um einen langfristigen Vertrag mit einer
Versicherungsdauer von mehr als 1 Jahr ; dies gilt auch für
Verlängerungsklauseln; sofortiger Rechtsschutz (d. h.
vorläufige Deckung) wird nicht gewährt;

es handelt sich nicht um eine Versicherung für eine ausgeübte
gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit.

das VVG (und insbesondere das Widerrufsrecht) wurden Ende 2007 reformiert:
http://dejure.org/gesetze/VVG/8.html
Es besteht somit durchaus ein Widerrufsrecht.

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

VN ist mein Vater und die haben die Autos einfach vertauscht. Mein Auto ist jetzt Zweitwagen und auf 140% eingestuft und nicht wie geplant auf 55% eingestuft worden. Das neue Auto was nur meine Eltern fahren sind jetzt auf 55%

Liebe Grüße

Hallo,

und nun noch einmal die gleichen Fragen.

Haben Sie einen Kfz-Antrag unterschrieben ?

Lt. Versicherungsvertragsgesetz ist auch bei einer neuen
Kfz-Versicherung eine Beratung erforderlich mit Aushändigung
der Vertragsbedingungen.

siehe: http://dejure.org/gesetze/VVG/6.html

Tipp: kontaktieren Sie sofort den Versicherungsvermittler.

Gruß Merger

1.) Mein Name ist Claude Burgard.

Angenehm.

2.) Komisch, ich lese nach wie vor im Gesetz folgendes:

Entweder sind Sie schon so lange im Job, dass Sie die VVG-Reform vergessen haben, oder Sie haben noch nie davon gehört… zu vermuten ist wohl letzteres.

Nicht beim Versicherer, sondern beim Vermittler.
„Beratungsfehler“ nennt man sowas dann.

Das ist dann eine Schadenersatzforderung wie jede andere auch, mit „Regress“ hat das nicht wirklich was zu tun.

Wenn Sie wirklich V-Makler sind, kann man das hier eigentlich nur als Satire bezeichnen.

Grüße und beruflich toi toi toi!

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Entweder sind Sie schon so lange im Job, dass Sie die VVG-Reform vergessen haben, oder Sie haben noch nie davon gehört… zu vermuten ist wohl letzteres.

Im Bezug auf das VVG gestehe ich ein, dass ich mich vorschnell auf eine ältere Version, die ich auf die Schnelle gegoogelt habe, geirrt habe. Der neue §8 sieht den Ausschluss des Widerrufs nur noch bei Verträge bis zu einer Laufzeit von einem Monat vor.
Ihre Vermutung können Sie sich gerne an den Hut (besser aber sonstwo) hinstecken.

Der Duden versteht unter dem Wort „Regress“ = Ersatzanspruch erheben.

Da wir uns hier in erster Linie Kunden/Verbrauchern beschäftigen, sollte man sich auch möglichst in deren Wortgebrauch - und wie er von dieser Zielgruppe verstanden wird - bewegen.

Das ist dann eine Schadenersatzforderung wie jede andere auch, mit „Regress“ hat das nicht wirklich was zu tun.

Wenn Sie wirklich V-Makler sind, kann man das hier eigentlich nur als Satire bezeichnen.

Wie war das Sprichwort gleich nochmal? Wer im Glashaus sitzt …

Hier mal was Wikipedia zum Wort Satire meint: Satire ist eine Spottdichtung, die mangelhafte Tugend oder gesellschaftliche Missstände anklagt.

Ich wünsche Ihnen weniger beruflich, dafür viel mehr im Privatleben Erfolg, denn Freunde können Sie ganz dringen gebrauchen.

Das war auch meine letzte Konfrontation mit Ihnen sofern es nicht ausschließlich um einen sachlichen Beitrag handelt.

Claude Burgard

Hallo Saarländer,

wir sind hier doch nicht in einem Kindergarten,
sondern in einem Forum wo man von Versicherungsexperten erwarten sollte, dass sich die Antworten auf die jeweiligen Fragen beziehen und nicht auf mangelnde Kenntnisse des VVG.

Macht doch solchen Schlagabtausch per Privatnachricht aus.

Es nervt und hilft dem Fragenden auf keinen Fall.

Gruß ein Pfälzer!

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