Falscher Vertrag?

Hallo zusammen,

angenommen Partei A schließt mit Partei B einen Vertrag über eine zu erbringende Leistungen. Der Vertrag beinhaltet die beiden Vertragspartner, die zu erbringende Leistung und das daraus resultierende Honorar.
Bei einem Rechtsstreit mit Partei C stellt sich heraus, dass die Leistungen aus dem Vertrag zwischen A und B nicht erbracht worden sind, aber trotzdem das Honorar überwiesen wurde.
Partei A hat bei Partei B und C Schulden.
Wegen des Vertrages erhält C keine Rückzahlung.

Wie ist das rechtlich zu bewerten?

Gruß
Bori

Hallo,

könnte nach § 283c StGB (Gläubigerbegünstigung) strafbar sein. Zivilrechtlich könnte man im Wege einer Klage nach dem Anfechtungsgesetz (hier dürfe wohl § 3 Abs. 1 in Frage kommen) ggf. die Duldung der Zwangsvollstreckung in das ohne Gegenleistung Erlangte durchsetzen.

Gruß vom Wiz